10.02.2014 Aufrufe

5 Begründung - Bietigheim-Bissingen

5 Begründung - Bietigheim-Bissingen

5 Begründung - Bietigheim-Bissingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage 3b zu GR 104/2013<br />

Landkreis Ludwigsburg<br />

Stadt <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />

Gemarkung <strong>Bietigheim</strong>/<strong>Bissingen</strong><br />

B E G R Ü N D U N G nach § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB)<br />

zum Bebauungsplan "GEWERBEPARK GEISINGER STRASSE", Planbereich 2.3<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 5584, 5705/5, 5754, 5774, 5774/1, 5584/1<br />

sowie Teile des Flurstücks 5815 auf der Gemarkung <strong>Bietigheim</strong>.<br />

Bebauungsplan<br />

GEWERBEPARK<br />

GEISINGER STRASSE<br />

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, unmaßstäblich<br />

Aufgestellt:<br />

<strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong>, den 05.12.2013<br />

- Stadtentwicklungsamt -<br />

I - 61/26.4-2.3 Rie<br />

- A. S c h w a r z -


- 2 -<br />

1. Erfordernis der Planaufstellung<br />

Das gesamte Areal (ca. 10 ha) ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen,<br />

ein Bebauungsplan bzw. ein Baulinienplan aus dem Jahr 1930 besteht nur für den nord-westlichen<br />

Randbereich.<br />

Ziel der Neuordnung ist es, die gewerbliche Nutzung im Gebiet grundsätzlich beizubehalten und nach<br />

geänderten Anforderungen fortzuschreiben. Hierfür wird die Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

erforderlich.<br />

2. Einfügen in die überörtliche und örtliche Planung<br />

Nach dem derzeit gültigen Regionalplan ist <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> mit allen Ortslagen als Siedlungsbereich<br />

in der Entwicklungsachse Stuttgart - Heilbronn eingestuft.<br />

Die Fläche ist als Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe eingetragen. Nordöstlich der Geisinger<br />

Straße befindet sich ein Ergänzungsstandort für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel.<br />

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs als gewerbliche Baufläche<br />

angelegt. Nördlich befinden sich eine Sonderbaufläche sowie eine gewerbliche Baufläche. Im Osten<br />

und Südwesten wird der Geltungsbereich von Bahnanlagen begrenzt, daran anschließend befinden<br />

sich jeweils weitere gewerbliche Bauflächen. Westlich befindet sich eine gemischte Baufläche.<br />

3. Bestehende Rechtsverhältnisse<br />

Innerhalb des Geltungsbereichs sowie im westlich angrenzenden Bereich befindet sich der<br />

Baulinienplan „Verlängerung der Geisingerstraße/Sandgrubenweg/Rietstraße mit Verbindungsstraße“,<br />

rechtskräftig seit 27.05.1930.<br />

Im Bereich der Geisinger Straße gelten außerdem die Bebauungspläne „Weilerlen“, rechtskräftig seit<br />

11.12.1985 sowie „Weilerlen, 2. Änderung“, rechtskräftig seit 28.02.1997.<br />

4. Bestand<br />

Das südliche Grundstück ist mit gewerblich genutzten Gebäuden bebaut. Die Grundstücke entlang der<br />

Geisinger Straße sind weitestgehend unbebaut und werden als Parkplatz und Abstellfläche genutzt.<br />

Nördlich der Geisinger Straße schließt ein Sondergebiet mit der Nutzung Baumarkt sowie ein<br />

eingeschränktes Gewerbegebiet an den Geltungsbereich an.<br />

Im Osten befindet sich die Trasse für Schienenverkehr in Richtung Norden (Heilbronn). Südöstlich<br />

verläuft eine weitere Trasse für Schienenverkehr in Richtung Westen (Vaihingen/Enz). Westlich des<br />

Geltungsbereichs befinden sich Wohngebäude.<br />

Das südliche Grundstück (Flurstück 5584) innerhalb des Geltungsbereichs (DLW-Gelände) ist über<br />

eine Privatstraße sowohl von der Geisinger Straße via Flurstück 5774 (DLW-Parkplatz) als auch über<br />

die Dammstraße verkehrlich erschlossen. Die Erschließung des Flurstücks 5774/1 erfolgt zum Teil<br />

über das Flurstück 5774 (DLW-Parkplatz) und zum Teil über einen behelfsmäßigen Anschluss an die<br />

Geisinger Straße.<br />

5. Städtebauliche Planung<br />

5.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung<br />

Für die Flächen südlich der Geisinger Straße sind grundsätzlich gewerbliche Nutzungen vorgesehen.<br />

Der westliche Bereich, der direkt an die Wohnbebauung angrenzt, ist zukünftig für Gewerbebetriebe<br />

vorgesehen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, um hier Beeinträchtigungen und Störungen für<br />

die bestehende Wohnnutzung zu vermeiden.<br />

Zentrenrelevanter Einzelhandel ist für das gesamte Areal ausgeschlossen, lediglich im nördlichen<br />

Bereich des Geltungsbereichs, direkt an der Geisinger Straße, sind nicht zentrenrelevante und nicht<br />

großflächige Einzelhandelsnutzungen zulässig.<br />

Die Erschließung des südlichen Bereichs soll über die bereits bestehenden Privatzufahrten (Geisinger<br />

Straße und Dammstraße) erfolgen. Die nördlichen Grundstücke erhalten eine separate Erschließung<br />

von der Geisinger Straße aus.


- 3 -<br />

5.2 Planungsziele im Einzelnen<br />

5.2.1 eingeschränktes Gewerbegebiet / Gewerbegebiet<br />

Die gewerblichen Flächen im westlichen Planbereich werden aufgrund der Nähe zur vorhandenen<br />

Wohnbebauung als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Diese werden hinsichtlich ihres<br />

Störungsgrads eingeschränkt, es ist nachzuweisen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten<br />

werden.<br />

Gewerbebetriebe i.S.v. Bordellen, bordellartigen Betrieben, Wohnungsprostitution, Wettbüros (soweit<br />

diese noch keine Vergnügungsstätte darstellen), Tankstellen sowie Vergnügungsstätten (Grundlage:<br />

Vergnügungsstättenkonzeption vom April 2012) werden ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen und<br />

Störungen zu vermeiden und um die Flächen dem produzierenden und dienstleistenden Gewerbe<br />

vorzuhalten.<br />

Speditionen, Lagerhäuser und -plätze werden ausgeschlossen. Die Gewerbeflächen sind aufgrund der<br />

innerstädtischen Lage nicht für eine Nutzung mit intensivem Güterverkehr geeignet. Das<br />

innerstädtische Verkehrsnetz ist bereits im Bestand hoch ausgelastet. Geplante Bauvorhaben wie die<br />

Erweiterung des Krankenhauses werden in den kommenden Jahren zu einer weiteren Zunahme des<br />

Pkw-Verkehrs führen. Durch die geplante Bebauung an der Geisinger Straße ist eine Erhöhung des<br />

Verkehrsaufkommens, überwiegend auf der Bundesstraße 27, aber auch auf der Geisinger Straße, zu<br />

erwarten. Eine starke Zunahme des Schwerlastverkehrs durch die Ausweisung von verkehrsintensiven<br />

Nutzungen würde im innerstädtischen Bereich zu Überlastungen der Knotenpunkte, insbesondere auf<br />

der B 27/Stuttgarter Straße und der Geisinger Straße, einschließlich des schmalen Bahndurchlasses,<br />

führen. Dieser zusätzliche Schwerlastverkehr würde die Anwohner in hohem Maße mit Verkehrslärm<br />

und Schadstoffen belasten. Eine Nutzung mit intensivem Güterverkehr wird daher ausgeschlossen.<br />

Zentrenrelevanter Einzelhandel ist für das gesamte Areal ausgeschlossen, da dies den verbindlichen<br />

Zielen der Raumordnung, Landes- wie Regionalplanung und dem Einzelhandelskonzept der Stadt<br />

widerspricht. Zentrenrelevanter Einzelhandel ist nach den genannten Zielsetzungen nur im räumlich<br />

bestimmten zentralörtlichen Versorgungsbereich der Innenstadt <strong>Bietigheim</strong> zulässig. Darüber hinaus<br />

sind das Zentrum Buch und der Ortskern von <strong>Bissingen</strong> wichtige Standorte für die Nahversorgung.<br />

Für den südlichen Bereich ist ein kompletter Einzelhandelsausschluss vorgesehen. Die vorhandenen<br />

gewerblich genutzten Flächen (DLW-Gelände) sollen auch zukünftig für eine arbeitsplatzintensive,<br />

gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen. Aufgrund der Gewerbeflächenknappheit in der Stadt ist es<br />

besonders wichtig, Flächen für das produzierende und dienstleistende Gewerbe und Handwerk zu<br />

sichern. Auch aus städtebaulicher und verkehrsplanerischer Sicht eignen sich die südlichen Flächen<br />

des Plangebiets nicht für Einzelhandel. Die Grundstücke stellen keinen Bezug zum nördlich gelegenen<br />

Ergänzungsstandort (Baumarkt, Einzelhandelsbetrieb für Möbel und Einrichtungsgegenstände) her<br />

und sind zudem weniger gut erschlossen, als die nördlichen Flächen des Plangebiets. Einzelhandel<br />

soll deshalb im südlichen Bereich nur ausnahmsweise als ein der Hauptnutzung untergeordneter<br />

Betriebsteil zulässig sein (Handwerkerprivileg).<br />

Für den nördlichen Bereich des Plangebiets (ca. 1,5 ha), der sich entlang der Geisinger Straße<br />

erstreckt, ist eine Bebauung mit Geschäfts- und Bürogebäuden vorgesehen. Auf diesen gut<br />

erschlossenen Flächen ist darüber hinaus nicht-zentrenrelevanter und nicht-großflächiger<br />

Einzelhandel, gemäß dem Einzelhandelskonzept, Januar 2009, zulässig.<br />

Eine Nahversorgungsfunktion kann das Gebiet nicht erfüllen. Gemäß dem Regionalplan sollen<br />

Einzelhandelsbetriebe verbrauchernah und städtebaulich integriert in günstiger Zuordnung zu den<br />

Stadt- und Ortszentren oder zusammenhängenden Wohngebieten angesiedelt werden.<br />

Nach Westen schließt sich zwar ein Wohngebiet an, ein ausreichend großes, fußläufig erschließbares<br />

Einzugsgebiet ist aufgrund der Randlage aber nicht gegeben. Hinzu kommt, dass das Gebiet in<br />

Richtung Osten und Süden durch den Bahndamm räumlich abgegrenzt wird und sich im Norden<br />

gewerbliche Nutzungen und Sondernutzungen anschließen. Daher stellt dieses Gebiet keinen<br />

städtebaulich integrierten Standort dar, der eine Nahversorgungsfunktion übernehmen könnte.<br />

Die Gebäudekubatur wird in einigen wesentlichen Punkten vorgegeben. Durch die festgelegten<br />

Baugrenzen, die maximale Anzahl der Vollgeschosse, die Gebäudehöhe (Mindest- und Höchstgrenzen),<br />

die maximale Höhe baulicher Anlagen, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl<br />

soll eine städtebaulich abgestimmte bauliche Entwicklung gewährleistet werden. Um die Linearität der<br />

Baukörper als städtebaulich wichtiges Element zu sichern, wird die Gebäuderichtung festgesetzt.


- 4 -<br />

Ein städtebauliches Ziel ist es, entlang der Geisinger Straße eine Raumkante zu schaffen. Aus diesem<br />

Grund wird eine Mindestgebäudehöhe von 6,00 m festgelegt, so dass die Gebäudefassaden auch<br />

Wirkung entfalten können.<br />

Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen sind für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden nur<br />

innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und an den ausgewiesenen Standorten zulässig.<br />

Tiefgaragen sind zulässig, um die Anzahl der oberirdischen Stellplätze gering halten zu können und<br />

übermäßige Versiegelungen zu vermeiden. Tiefgaragen müssen mindestens 60 cm erdüberdeckt sein.<br />

Nebenanlagen zur Versorgung des Gebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur<br />

Ableitung von Abwasser können als Ausnahme zugelassen werden.<br />

Hinsichtlich der Gebäudelänge werden abweichende Bauweisen festgesetzt. Die Gebäudelänge wird<br />

nicht beschränkt, um einerseits Gewerbebetrieben mit großem Platzbedarf ausreichend Spielraum zu<br />

schaffen und andererseits, um weitere Ausweisungen von großen zusammenhängenden Flächen im<br />

Außenbereich zu vermeiden.<br />

6. Lärmschutz<br />

Das Plangebiet befindet sich im Einwirkungsbereich von Emissionen des Schienen- und des<br />

Straßenverkehrs (Geisinger Straße und Poststräßle). Zusätzlich sind Lärmeinwirkungen des<br />

Plangebiets (Gewerbelärm) auf die benachbarte Bebauung zu berücksichtigen.<br />

Zur Beurteilung des Lärmschutzes wird die Schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2009 des<br />

Büros ISIS zugrunde gelegt.<br />

Die darin dargestellte Planung einer Mehrzweckhalle an der Stuttgarter Straße wird nicht weiterverfolgt,<br />

die Untersuchungsergebnisse für das Plangebiet an der Geisinger Straße sind indessen nach<br />

wie vor aktuell, da sich in der Nutzung keine Änderungen ergeben haben.<br />

Die Isophonenpläne des Straßen- und Schienenverkehrs lassen im Zeitbereich tags Überschreitungen<br />

der schalltechnischen Orientierungswerte für Gewerbegebiete (65 dB(A)) im Nahbereich der<br />

Verkehrswege erkennen. Im Zeitbereich nachts verursachen die Lärmeinwirkungen des<br />

Schienenverkehrs im gesamten Planungsgebiet deutliche Überschreitungen des Orientierungswerts<br />

(55 dB(A)).<br />

Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen (für einzelne Bezugspunkte an der Wohnbebauung)<br />

zeigen, dass an nahezu allen Bezugspunkten der Straßen- und Schienenverkehr die Lärmsituation<br />

bestimmen und deutlich höhere Immissionen verursachen, wie der Gewerbelärm. Lediglich im Bereich<br />

der Eisenbahnstraße dominiert der Gewerbelärm im Zeitbereich nachts. Es ist jedoch darauf<br />

hinzuweisen, dass alle Wohngebäude im Umfeld des Planungsgebiets bereits durch<br />

Lärmsanierungskonzepte der Baulastträger von Straßen und Schiene erfasst sind und entsprechende<br />

passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt wurden oder ein Anspruch geltend gemacht werden<br />

kann (siehe Anlage: Übersichtkarte Lärmsanierung).<br />

7. Umweltbericht / Artenschutz / Grünordnung<br />

Im Umweltbericht mit Artenschutzbetrachtung, erstellt durch das Büro StadtLandFluss, sind die<br />

Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB differenziert<br />

beschrieben und bewertet (siehe Anlage).<br />

Artenschutzrechtliche Konflikte sind in der im Umweltbericht festgelegten Fläche „Baufenster 2-Nord“<br />

sowie an einzelnen Feldgehölzen nicht auszuschließen. Diese Bereiche sind im Vorfeld der<br />

beabsichtigten Eingriffe auf entsprechende Vorkommen zu untersuchen. Sollte bei den Erhebungen<br />

z.B. ein Vorkommen von Zauneidechsen bestätigt werden, sind entsprechende Maßnahmen zur<br />

Vermeidung der Tötung, erheblichen Störung bzw. Zerstörung nach § 44 (1) 1 bis 3 BNatSchG<br />

durchzuführen. Näheres hierzu ist dem Umweltbericht zu entnehmen.<br />

Die bestehenden Bäume, nördlich der Geisinger Straße, werden über Pflanzbindungen gesichert.<br />

Zusätzliche Pflanzgebote für straßenbegleitende Baumpflanzungen gliedern den Straßenraum und<br />

sorgen für einen kleinklimatischen Ausgleich. Die flächenhaften Pflanzbindungen und -gebote dienen<br />

der Erhaltung sowie der Schaffung von Naturräumen auf den Grundstücken.


- 5 -<br />

Die festgesetzten Dachbegrünungen für Flachdächer reduzieren das anfallende Niederschlagswasser<br />

und minimieren die Entstehung von Hitzeinseln.<br />

8. Erschließung / Verkehr / Ver- und Entsorgung<br />

Die Erschließung des Quartiers erfolgt im Norden über die Geisinger Straße und südwestlich über die<br />

Dammstraße. Über die Dammstraße werden jedoch nur die Grundstücke der Firma Armstrong DLW<br />

erschlossen. Eine weitere Zufahrt zu dem Firmengelände ist im Nordwesten des Geltungsbereichs<br />

vorhanden. Eine interne Erschließungsstraße verbindet die beiden Anschlüsse. Zudem gibt es<br />

südwestlich des Firmengeländes noch eine Bahnunterführung, die eine Verbindung zu den westlich<br />

der Gleise gelegenen Firmengrundstücken schafft.<br />

Das Flurstück 5774/1 grenzt direkt an die Geisinger Straße, hat jedoch keine gesicherte Zufahrt.<br />

Zukünftig soll das Grundstück eine Zufahrtsmöglichkeit gegenüber der Straße Im Weilerlen (Zufahrt<br />

Baumarkt) bekommen. Diese Zufahrt wird als zukünftige Erschließungsstraße für das gesamte Gebiet<br />

von Bebauung freigehalten, um langfristig die Möglichkeit zu haben das Gebiet zentral zu erschließen.<br />

Die Zufahrtsbereiche werden auf diese beiden Zufahrten beschränkt, um den Verkehrsfluss in der<br />

Geisinger Straße nicht weiter zu stören und um die Pflanzgebotsflächen nicht allzu häufig zu<br />

unterbrechen, da diese sonst an Wertigkeit verlieren.<br />

Das Areal ist nicht direkt in das ÖPNV-Netz integriert. Die nächsten Bushaltestellen (Krankenhaus,<br />

Poststräßle und Steinheimer Straße) befinden sich jeweils ca. 400 m vom Plangebiet entfernt. Die<br />

Entfernung zum Bahnhof beträgt von der Geisinger Straße aus ca. 1,2 km. Um das Gebiet zukünftig<br />

besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschließen zu können, werden nördlich und südlich der<br />

Geisinger Straße Bushaltebuchten vorgesehen.<br />

Nördlich der Geisinger Straße verläuft ein Radweg in beide Richtungen.<br />

Fußgänger können die Gehwege nördlich und südlich der Geisinger Straße nutzen. An der Zufahrt<br />

zum Baumarkt gibt es einen signalisierten Fußgängerüberweg.<br />

Entlang der Geisinger Straße befindet sich in Fahrtrichtung Osten ein Parkstreifen für Pkws und Lkws,<br />

mit einer Gesamtlänge von ca. 100 m (entspricht ca. 18 Pkw-Parkplätzen). Diese Parkierungsflächen<br />

werden zugunsten einer Bushaltestelle aufgeben. In der näheren Umgebung gibt es jedoch<br />

ausreichend Ersatz im Bestand.<br />

Anschlüsse an bestehende Strom-, Gas- und Wasserleitungen, die sich in der Geisinger Straße<br />

befinden, sind möglich.<br />

Da das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser durch die festgesetzte extensive Begrünung<br />

größtenteils zurück gehalten werden kann, ist kein Anschluss an das Regenrückhaltebecken<br />

„Poststräßle“ geplant.<br />

9. Altlasten<br />

Es gibt Altlastenverdachtsflächen, die bei einer Neubebauung der Flächen untersucht werden<br />

müssen.<br />

10. Örtliche Bauvorschriften<br />

Durch die Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften soll das gestalterische und städtebauliche<br />

Erscheinungsbild der Bebauung in seinen wesentlichen Eckpunkten festgeschrieben werden. So<br />

werden die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen sowie die Gestaltung der privaten Freiflächen in<br />

einigen Punkten vorgeschrieben.<br />

Dachbegrünung wird für Flachdächer vorgeschrieben, um einen kleinklimatischen Ausgleich zu<br />

erreichen.<br />

Photovoltaik- und Solaranlagen müssen im Falle einer Aufständerung aus gestalterischen Gründen<br />

von der Attika bzw. der Dachkante abgerückt werden.


- 6 -<br />

An die Gestaltung der unbebauten Flächen, an Müllbehälterstandorte sowie Werbeanlagen werden<br />

Anforderungen gestellt, um einer ungeordneten Entwicklung und Gestaltung Einhalt zu gebieten.<br />

Wasserdurchlässige Beläge für Stellplätze sind vorgeschrieben, um das abzuführende Regenwasser<br />

im Gebiet minimal bzw. zurück zu halten.<br />

11. Flächenbilanz<br />

Gesamtgebiet 99.297 m²<br />

davon<br />

- eingeschränktes Gewerbegebiet 18.982 m²<br />

- Gewerbegebiet 75.698 m²<br />

- öffentliche Verkehrsflächen 4.617 m²<br />

Gewerbegebiete 94.680 m²<br />

davon<br />

- Pflanzgebotsflächen 15.727 m²<br />

Öffentliche Verkehrsflächen 4.617 m²<br />

davon<br />

- Straßen 2.698 m²<br />

- Gehwege 1.364 m²<br />

- Radwege 353 m²<br />

- Verkehrsgrün 202 m²

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!