Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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SRP — Aufsichtlicher U‹ berpru‹fungsprozess<br />
Die Abku‹rzung SRP steht fu‹r Supervisory Review Process und wird mit ªAufsichtlicher<br />
U‹ berpru‹fungsprozessÒ u‹bersetzt. SRP beinhaltet alle Verfahren und<br />
Ma§nahmen, die in den oben genannten Grundsa‹tzen festgelegt sind. Im<br />
Wesentlichen sind dies die U‹ berpru‹fung des ICAAP, weitere Verfahren der Aufsicht<br />
<strong>zur</strong> Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung sowie gegebenenfalls<br />
die Ergreifung von geeigneten aufsichtsrechtlichen Ma§nahmen.<br />
2.1.3 Aufsichtsrechtliche Quellen fu‹ r die o‹sterreichische Umsetzung<br />
Auf europa‹ischer Ebene wird das u‹berarbeitete Rahmenwerk des Basler Ausschusses,<br />
das als Empfehlung formuliert ist, in bestehende Richtlinien integriert,<br />
um sie fu‹r in Europa ta‹tige Kreditinstitute und Wertpapierfirmen verbindlich<br />
zu gestalten. Im Rahmen der Novellierung der EU-Richtlinie 2000/12/EG<br />
(kurz EU-RL 2000/12/EG) werden die Anforderungen aus Basel II abgebildet<br />
und dienen als Basis fu‹r die Umsetzung in nationales Recht. 1 In O‹ sterreich wird<br />
die rechtliche Basis durch das BWG sowie allfa‹llige Verordnungen der FMA vorgegeben.<br />
In Bezug auf die Sa‹ule 2 sind insbesondere folgende Inhalte der Neufassung<br />
der EU-RL 2000/12/EG relevant:<br />
. Forderung nach einer soliden Unternehmenssteuerung mit klarer Organisationsstruktur<br />
und Verantwortungsbereichen;<br />
. Wirksame Verfahren <strong>zur</strong> Ermittlung, Steuerung, U‹ berwachung und Meldung<br />
der aktuellen und etwaigen ku‹nftigen Risiken und angemessene interne<br />
Kontrollmechanismen;<br />
. Angemessenheit der Regelungen, Verfahren und Mechanismen in Bezug auf<br />
die Art, den Umfang und die Komplexita‹t der Gescha‹fte der Bank;<br />
. Forderung nach umfassenden Strategien und Verfahren, mit denen die Ho‹he,<br />
die Zusammensetzung und die Verteilung des internen Eigenkapitals, das <strong>zur</strong><br />
quantitativen und qualitativen Absicherung der aktuellen und der etwaigen<br />
ku‹nftigen Risiken fu‹r angemessen gehalten wird, kontinuierlich bewertet<br />
und regelma‹§ig u‹berpru‹ft wird.<br />
Weiters werden in der EU-RL 2000/12/EG die Aufgaben der Aufsichtsbeho‹rden<br />
geregelt. Gefordert werden die Evaluierung der bankinternen Prozesse und<br />
Strategien sowie die Evaluierung des Risikoprofils der Bank.<br />
Im Falle eines Richtlinienversto§es sind aufsichtsrechtliche Ma§nahmen zu<br />
verha‹ngen, die auch die Vorschreibung zusa‹tzlicher Eigenmittel beinhalten ko‹nnen.<br />
Insbesondere die Anforderungen an den SRP und die aufsichtsrechtlichen<br />
Anforderungen gelten mutatis mutandis auch fu‹r die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen<br />
(vgl. Art. 37 der Richtlinie 93/6/EWG u‹ber die angemessene<br />
Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten).<br />
Zur Unterstu‹tzung einer konsistenten Umsetzung von Richtlinien der<br />
Gemeinschaft und <strong>zur</strong> Fo‹rderung der Konvergenz der Aufsichtspraktiken in<br />
der Europa‹ischen Union vero‹ffentlicht das Committee of European Banking<br />
Supervisors (CEBS), das sich aus hochrangigen EU-Vertretern der zusta‹ndigen<br />
Aufsichtsbeho‹rden zusammensetzt, Konsultationspapiere — unter anderem <strong>zur</strong><br />
1 Daru‹ber hinaus wurde auch die EU-Richtlinie 93/6/EWG gema‹§ den Neuregelungen nach Basel II u‹berarbeitet.<br />
Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 9