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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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SRP — Aufsichtlicher U‹ berpru‹fungsprozess<br />

Die Abku‹rzung SRP steht fu‹r Supervisory Review Process und wird mit ªAufsichtlicher<br />

U‹ berpru‹fungsprozessÒ u‹bersetzt. SRP beinhaltet alle Verfahren und<br />

Ma§nahmen, die in den oben genannten Grundsa‹tzen festgelegt sind. Im<br />

Wesentlichen sind dies die U‹ berpru‹fung des ICAAP, weitere Verfahren der Aufsicht<br />

<strong>zur</strong> Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung sowie gegebenenfalls<br />

die Ergreifung von geeigneten aufsichtsrechtlichen Ma§nahmen.<br />

2.1.3 Aufsichtsrechtliche Quellen fu‹ r die o‹sterreichische Umsetzung<br />

Auf europa‹ischer Ebene wird das u‹berarbeitete Rahmenwerk des Basler Ausschusses,<br />

das als Empfehlung formuliert ist, in bestehende Richtlinien integriert,<br />

um sie fu‹r in Europa ta‹tige Kreditinstitute und Wertpapierfirmen verbindlich<br />

zu gestalten. Im Rahmen der Novellierung der EU-Richtlinie 2000/12/EG<br />

(kurz EU-RL 2000/12/EG) werden die Anforderungen aus Basel II abgebildet<br />

und dienen als Basis fu‹r die Umsetzung in nationales Recht. 1 In O‹ sterreich wird<br />

die rechtliche Basis durch das BWG sowie allfa‹llige Verordnungen der FMA vorgegeben.<br />

In Bezug auf die Sa‹ule 2 sind insbesondere folgende Inhalte der Neufassung<br />

der EU-RL 2000/12/EG relevant:<br />

. Forderung nach einer soliden Unternehmenssteuerung mit klarer Organisationsstruktur<br />

und Verantwortungsbereichen;<br />

. Wirksame Verfahren <strong>zur</strong> Ermittlung, Steuerung, U‹ berwachung und Meldung<br />

der aktuellen und etwaigen ku‹nftigen Risiken und angemessene interne<br />

Kontrollmechanismen;<br />

. Angemessenheit der Regelungen, Verfahren und Mechanismen in Bezug auf<br />

die Art, den Umfang und die Komplexita‹t der Gescha‹fte der Bank;<br />

. Forderung nach umfassenden Strategien und Verfahren, mit denen die Ho‹he,<br />

die Zusammensetzung und die Verteilung des internen Eigenkapitals, das <strong>zur</strong><br />

quantitativen und qualitativen Absicherung der aktuellen und der etwaigen<br />

ku‹nftigen Risiken fu‹r angemessen gehalten wird, kontinuierlich bewertet<br />

und regelma‹§ig u‹berpru‹ft wird.<br />

Weiters werden in der EU-RL 2000/12/EG die Aufgaben der Aufsichtsbeho‹rden<br />

geregelt. Gefordert werden die Evaluierung der bankinternen Prozesse und<br />

Strategien sowie die Evaluierung des Risikoprofils der Bank.<br />

Im Falle eines Richtlinienversto§es sind aufsichtsrechtliche Ma§nahmen zu<br />

verha‹ngen, die auch die Vorschreibung zusa‹tzlicher Eigenmittel beinhalten ko‹nnen.<br />

Insbesondere die Anforderungen an den SRP und die aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen gelten mutatis mutandis auch fu‹r die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen<br />

(vgl. Art. 37 der Richtlinie 93/6/EWG u‹ber die angemessene<br />

Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten).<br />

Zur Unterstu‹tzung einer konsistenten Umsetzung von Richtlinien der<br />

Gemeinschaft und <strong>zur</strong> Fo‹rderung der Konvergenz der Aufsichtspraktiken in<br />

der Europa‹ischen Union vero‹ffentlicht das Committee of European Banking<br />

Supervisors (CEBS), das sich aus hochrangigen EU-Vertretern der zusta‹ndigen<br />

Aufsichtsbeho‹rden zusammensetzt, Konsultationspapiere — unter anderem <strong>zur</strong><br />

1 Daru‹ber hinaus wurde auch die EU-Richtlinie 93/6/EWG gema‹§ den Neuregelungen nach Basel II u‹berarbeitet.<br />

Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 9

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