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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

5 Umsetzung des ICAAP<br />

5.1 Prozessschritte fu‹ r die Implementierung<br />

Bevor mit der Konzeption des ICAAP begonnen werden kann, muss eine Bank<br />

zuna‹chst wissen, was der fu‹r sie relevante Soll-Zustand ist. Um diesen zu ermitteln,<br />

sind die folgenden Schritte erforderlich.<br />

Abbildung 24: Prozessschritte fu‹r die Umsetzung des ICAAP<br />

Definition der institutsspezifischen Anforderungen (Soll-Zustand)<br />

In einem ersten Schritt sollte ein Anforderungskatalog aufgrund der aufsichtsrechtlichen<br />

Quellen 63 erstellt werden.<br />

In einem zweiten Schritt hat dann eine Konkretisierung der Anforderungen<br />

fu‹r die jeweilige Bank zu erfolgen. Im Rahmen eines Self-Assessments sollte eine<br />

Bank ihre wesentlichen Risiken identifizieren und daraus ihr Risikoprofil ableiten.<br />

Dementsprechend sind die Anforderungen an die Methoden des ICAAP zu<br />

definieren. Typischerweise wird bei der Einfu‹hrung neuer Methoden mit einfacheren,<br />

robusten Lo‹sungen begonnen, die dann laufend weiterentwickelt und<br />

verfeinert werden.<br />

Der vollsta‹ndige Anforderungskatalog stellt dann den Soll-Zustand fu‹r den<br />

ICAAP dar. Darin werden die Vorgaben hinsichtlich Methoden, Verfahren, Prozessen<br />

und der Organisation festgehalten. Somit erfordert die Erstellung des<br />

Anforderungskataloges bereits erste strategische Voru‹berlegungen und Richtungsentscheidungen<br />

in Bezug auf den zu implementierenden ICAAP.<br />

Gap-Analyse (Soll-Ist Vergleich)<br />

Nachdem der Soll-Status definiert ist, sollte eine Bank analysieren, welche<br />

Anforderungen derzeit noch nicht oder noch nicht vollsta‹ndig erfu‹llt werden.<br />

Dabei wird der aktuelle Status der Methoden, Prozesse und der Organisation<br />

des bankinternen Risikomanagements erhoben. Zudem sollten mo‹gliche<br />

Schnittstellen zu bestehenden und geplanten Projektaktivita‹ten abgekla‹rt werden,<br />

etwa hinsichtlich der Bestimmung des Eigenmittelerfordernisses oder<br />

der Aktivita‹ten <strong>zur</strong> Erfu‹llung der Mindeststandards fu‹r das Kreditgescha‹ft.<br />

Die Status quo-Analyse sollte von den verantwortlichen Organisationseinheiten<br />

durchgefu‹hrt werden, da die fachlichen Experten den Umsetzungsstand der<br />

Bank am besten einscha‹tzen ko‹nnen. Dabei werden die einzelnen Themen auf<br />

die jeweiligen Verantwortlichen aufgeteilt.<br />

Die Umsetzungslu‹cken werden durch einen Abgleich der Anforderungen<br />

mit dem Status quo identifiziert. Die Gegenu‹berstellung von Soll und Ist kann<br />

z. B. im Rahmen eines Workshops mit den beteiligten Organisationseinheiten<br />

63 Daru‹ber hinaus ko‹nnen Anforderungen aus den Empfehlungen des Basler Ausschusses fu‹r Bankenaufsicht (z. B.<br />

Sound Practices for Managing Liquidity in Banking Organisations) abgeleitet werden.<br />

88 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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