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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

Weiters kann die Compliancefunktion die Gescha‹ftsleitung dabei unterstu‹tzen,<br />

laufend u‹ber den aktuellen Stand bzgl. relevanter, geltender und zuku‹nftiger<br />

Vorschriften informiert zu sein sowie die mo‹glichen Auswirkungen von<br />

A‹ nderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die Bank zu evaluieren.<br />

Im Rahmen des ICAAP sollte sie insbesondere neue Produkte und Prozesse<br />

auf ihre U‹ bereinstimmung mit den aktuellen und zuku‹nftigen Vorschriften u‹berpru‹fen.<br />

Wichtige Aufgabe der Compliancefunktion ist daru‹ber hinaus die Schaffung<br />

einer Compliancekultur im Unternehmen sowie die Schulung der Mitarbeiter<br />

im Hinblick auf die geltenden bzw. sich a‹ndernden Vorschriften, als proaktiver<br />

Beitrag <strong>zur</strong> Minimierung von Compliancerisiken in der Bank.<br />

Die Funktion der internen Revision<br />

Die interne Revision ist ein Instrument der Gescha‹ftsleitung, insbesondere <strong>zur</strong><br />

prozessunabha‹ngigen U‹ berwachung des Risikomanagementsystems und <strong>zur</strong><br />

Sicherstellung einer ada‹quaten Qualita‹t der internen Kontrollen. In diesem<br />

Zusammenhang sollten die beiden anderen erwa‹hnten Kontrollfunktionen —<br />

das Risikocontrolling und die Compliance — regelma‹§ig einer Pru‹fung durch<br />

die interne Revision unterzogen werden. Weiters obliegt es der internen Revision,<br />

die bestehenden Grundsa‹tze und Verfahren laufend auf ihre Ada‹quanz zu<br />

evaluieren.<br />

In Bezug auf den ICAAP sollte sie somit insbesondere dessen kontinuierliche<br />

Anwendung u‹berpru‹fen, die Einhaltung der installierten Kontrollen innerhalb<br />

des ICAAP u‹berwachen sowie die dabei allenfalls festgestellten Ma‹ngel an die<br />

Gescha‹ftsleitung berichten und deren Beseitigung im Rahmen des Follow-up<br />

kontrollieren.<br />

Die Unabha‹ngigkeit der einzelnen Instrumente des IKS<br />

Damit die Funktionen des Risikocontrollings, der internen Revision und der<br />

Compliance ihre Aufgaben in Bezug auf die Gewa‹hrleistung eines wirksamen<br />

IKS zweckentsprechend wahrnehmen ko‹nnen, sollten sie von den von ihnen<br />

u‹berwachten Organisationseinheiten sowie voneinander unabha‹ngig sein. 62<br />

4.5.5 Verweise auf FMA-Mindeststandards<br />

Weitere Orientierungshilfen, die in der Umsetzung des ICAAP beru‹cksichtigt<br />

werden ko‹nnen, stellen die Mindeststandards der Finanzmarktaufsicht dar.<br />

Die FMA nimmt sowohl internationale als auch nationale Entwicklungen zum<br />

Anlass, den o‹sterreichischen Banken, basierend auf dem BWG, Empfehlungen<br />

zu zentralen Themenstellungen zu geben. Diese Empfehlungen werden in der<br />

Form von Mindeststandards vero‹ffentlicht. Es handelt sich dabei nicht um<br />

rechtsverbindliche Verordnungen der FMA. Die FMA erwartet allerdings insbesondere<br />

unter Hinweis auf die allgemeinen Sorgfaltsverpflichtungen nach ⁄ 39<br />

BWG, dass die Banken die Mindeststandards bei der Ausu‹bung der Bankgescha‹fte<br />

beru‹cksichtigen. Bisher wurden vier Mindeststandards fu‹r Kreditinstitute<br />

vero‹ffentlicht (siehe Literaturverzeichnis).<br />

62 Zur Vereinbarkeit der gleichzeitigen Wahrnehmung von Compliance-Aufgaben und Aufgaben der internen Revision<br />

vgl. das Rundschreiben der FMA betreffend die Vereinbarkeit interne Revision/Geldwa‹schebeauftragter/<br />

Compliance-Verantwortlicher vom 30.03.2004.<br />

86 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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