Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
Weiters kann die Compliancefunktion die Gescha‹ftsleitung dabei unterstu‹tzen,<br />
laufend u‹ber den aktuellen Stand bzgl. relevanter, geltender und zuku‹nftiger<br />
Vorschriften informiert zu sein sowie die mo‹glichen Auswirkungen von<br />
A‹ nderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die Bank zu evaluieren.<br />
Im Rahmen des ICAAP sollte sie insbesondere neue Produkte und Prozesse<br />
auf ihre U‹ bereinstimmung mit den aktuellen und zuku‹nftigen Vorschriften u‹berpru‹fen.<br />
Wichtige Aufgabe der Compliancefunktion ist daru‹ber hinaus die Schaffung<br />
einer Compliancekultur im Unternehmen sowie die Schulung der Mitarbeiter<br />
im Hinblick auf die geltenden bzw. sich a‹ndernden Vorschriften, als proaktiver<br />
Beitrag <strong>zur</strong> Minimierung von Compliancerisiken in der Bank.<br />
Die Funktion der internen Revision<br />
Die interne Revision ist ein Instrument der Gescha‹ftsleitung, insbesondere <strong>zur</strong><br />
prozessunabha‹ngigen U‹ berwachung des Risikomanagementsystems und <strong>zur</strong><br />
Sicherstellung einer ada‹quaten Qualita‹t der internen Kontrollen. In diesem<br />
Zusammenhang sollten die beiden anderen erwa‹hnten Kontrollfunktionen —<br />
das Risikocontrolling und die Compliance — regelma‹§ig einer Pru‹fung durch<br />
die interne Revision unterzogen werden. Weiters obliegt es der internen Revision,<br />
die bestehenden Grundsa‹tze und Verfahren laufend auf ihre Ada‹quanz zu<br />
evaluieren.<br />
In Bezug auf den ICAAP sollte sie somit insbesondere dessen kontinuierliche<br />
Anwendung u‹berpru‹fen, die Einhaltung der installierten Kontrollen innerhalb<br />
des ICAAP u‹berwachen sowie die dabei allenfalls festgestellten Ma‹ngel an die<br />
Gescha‹ftsleitung berichten und deren Beseitigung im Rahmen des Follow-up<br />
kontrollieren.<br />
Die Unabha‹ngigkeit der einzelnen Instrumente des IKS<br />
Damit die Funktionen des Risikocontrollings, der internen Revision und der<br />
Compliance ihre Aufgaben in Bezug auf die Gewa‹hrleistung eines wirksamen<br />
IKS zweckentsprechend wahrnehmen ko‹nnen, sollten sie von den von ihnen<br />
u‹berwachten Organisationseinheiten sowie voneinander unabha‹ngig sein. 62<br />
4.5.5 Verweise auf FMA-Mindeststandards<br />
Weitere Orientierungshilfen, die in der Umsetzung des ICAAP beru‹cksichtigt<br />
werden ko‹nnen, stellen die Mindeststandards der Finanzmarktaufsicht dar.<br />
Die FMA nimmt sowohl internationale als auch nationale Entwicklungen zum<br />
Anlass, den o‹sterreichischen Banken, basierend auf dem BWG, Empfehlungen<br />
zu zentralen Themenstellungen zu geben. Diese Empfehlungen werden in der<br />
Form von Mindeststandards vero‹ffentlicht. Es handelt sich dabei nicht um<br />
rechtsverbindliche Verordnungen der FMA. Die FMA erwartet allerdings insbesondere<br />
unter Hinweis auf die allgemeinen Sorgfaltsverpflichtungen nach ⁄ 39<br />
BWG, dass die Banken die Mindeststandards bei der Ausu‹bung der Bankgescha‹fte<br />
beru‹cksichtigen. Bisher wurden vier Mindeststandards fu‹r Kreditinstitute<br />
vero‹ffentlicht (siehe Literaturverzeichnis).<br />
62 Zur Vereinbarkeit der gleichzeitigen Wahrnehmung von Compliance-Aufgaben und Aufgaben der internen Revision<br />
vgl. das Rundschreiben der FMA betreffend die Vereinbarkeit interne Revision/Geldwa‹schebeauftragter/<br />
Compliance-Verantwortlicher vom 30.03.2004.<br />
86 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>