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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Grundsa‹tze des IKS<br />

Fu‹r jede Bank ist es erforderlich, ein funktionierendes internes Kontrollsystem<br />

zu besitzen, das auch Teile des Risikomanagements umfasst.<br />

Es liegt in der Gesamtverantwortung der Gescha‹ftsleitung, ein starkes und<br />

effektives IKS zu entwickeln, das sa‹mtliche Bereiche und Aktivita‹ten der Bank<br />

abdeckt. Dabei soll das IKS innerhalb des Kreditinstituts insbesondere folgende<br />

Anforderungen sicherstellen:<br />

. Effektive und effiziente Prozesse und Gescha‹ftsbereiche;<br />

. Ein ada‹quates Risikocontrolling;<br />

. Eine angemessene Gescha‹ftsfu‹hrung;<br />

. Die Ordnungsma‹§igkeit und Verla‹sslichkeit sa‹mtlicher intern und extern<br />

berichteter oder vero‹ffentlichter Informationen sowohl finanzieller als auch<br />

nicht finanzieller Art;<br />

. Die Einhaltung der relevanten Gesetze und sonstigen Vorschriften sowie der<br />

internen Grundsa‹tze und Verfahren.<br />

Um diese Aufgaben zweckentsprechend erfu‹llen zu ko‹nnen, sind sa‹mtliche<br />

Gescha‹ftsleiter dafu‹r verantwortlich, sicherzustellen, dass fu‹r das IKS permanent<br />

ausreichende Ressourcen bzgl. Personal- und Sachausstattung, sowohl in<br />

qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht, vorhanden sind.<br />

Implementierung des IKS<br />

Bei der Einrichtung des IKS ist darauf zu achten, dass neben einem klaren, transparenten<br />

und dokumentierten Entscheidungsprozess eine strikte Aufgabenverteilung<br />

und Zuweisung von Befugnissen besteht, um die U‹ bereinstimmung<br />

mit internen Entscheidungen und Abla‹ufen sicherzustellen. Weiters sollen die<br />

Kontrollmechanismen (wie etwa Funktionstrennung und Vier-Augen-Prinzip)<br />

angemessen fu‹r die von der Bank ausgeu‹bte Gescha‹ftsta‹tigkeit sein.<br />

Als Instrumente des IKS <strong>zur</strong> Wahrnehmung dieser Kontrollfunktionen<br />

innerhalb des Bankinstituts kommen insbesondere das Risikocontrolling, die<br />

interne Revision sowie die Compliancefunktion in Betracht, auf die im Folgenden<br />

na‹her eingegangen werden soll.<br />

Die Funktion des Risikocontrollings<br />

Die Funktion des Risikocontrollings soll <strong>zur</strong> U‹ berwachung und Kontrolle all<br />

jener Risiken bestimmt und implementiert sein, die von der Bank im Rahmen<br />

des Risk Assessments identifiziert wurden. Na‹here Ausfu‹hrungen siehe Kapitel<br />

4.5.3.2, Risikocontrolling als eigene Risikomanagementfunktion. Das Reporting<br />

soll nicht nur an die Gescha‹ftsleitung, sondern auch an alle anderen betroffenen<br />

Mitarbeitern erfolgen.<br />

Die Funktion der Compliance<br />

Die Funktion der Compliance, prima‹r ein Instrument der Gescha‹ftsleitung, liegt<br />

darin, tatsa‹chliche oder potenzielle Abweichungen von Gesetzen und sonstigen<br />

Vorschriften, Codes und Standards sowie internen Richtlinien zu identifizieren<br />

und einzuscha‹tzen und gegebenenfalls dem Leiter der betroffenen Organisationseinheiten<br />

sowie dem zusta‹ndigen Gescha‹ftsleiter, in gravierenden Fa‹llen<br />

der gesamten Gescha‹ftsleitung zu berichten.<br />

Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 85

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