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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

4.5.3.2 Risikocontrolling als eigene Risikomanagementfunktion<br />

Das Risikocontrolling u‹bernimmt durch die Informationsbereitstellung fu‹r Steuerungs-<br />

und Lenkungsentscheidungen sowie durch die risikoseitige Methodenhoheit<br />

wichtige Funktionen des Risikomanagements. Die Zielsetzung des Risikocontrollings<br />

ist auf die Messung, Analyse, U‹ berwachung und Berichterstattung<br />

der Risiken gerichtet. Dies impliziert auch die Abgrenzung zum umfassenderen<br />

Begriff des Risikomanagements: Die Stelle des Risikocontrollings besitzt<br />

ausschlie§lich Informations- und Vorschlagsrechte und kann damit selbst keine<br />

Risikopositionen eingehen.<br />

Wesentliche operative Aufgaben im Rahmen des ICAAP fallen somit in den<br />

Bereich des Risikocontrollings. Im Einzelnen geho‹ren hierzu die Anpassung und<br />

Erweiterung des Unternehmensplanungssystems und des Informations- und<br />

Kontrollwesens, die Koordination und Integration der Teilsysteme zu einem<br />

Gesamtsystem, die Dokumentation des Risikomanagementsystems sowie die<br />

Risikoberichterstattung und zeitnahe Managementinformation.<br />

Das Risikocontrolling dient daher der Verringerung der Lu‹cke zwischen<br />

Informationsbedarf und vorhandenen Informationen und wird beratend und<br />

unterstu‹tzend fu‹r die Verantwortlichen in den Unternehmensbereichen und<br />

-prozessen ta‹tig. Es kann zum Berater der Unternehmensleitung werden, indem<br />

es Handlungsempfehlungen <strong>zur</strong> Steuerung von Risiken erarbeitet (z. B. nach<br />

Risikoarten und Gescha‹ftsbereichen differenzierte Limite vorschla‹gt).<br />

4.5.4 Aufgaben des internen Kontrollsystems im Rahmen des ICAAP<br />

Zur Umsetzung der Anforderungen an die Prozesse und Kontrollmechanismen<br />

existieren sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene vielfa‹ltige<br />

U‹ berlegungen und Vero‹ffentlichungen <strong>zur</strong> Ausgestaltung eines internen Kontrollsystems<br />

(IKS), die im Rahmen der Entwicklung des ICAAP beru‹cksichtigt<br />

werden ko‹nnen.<br />

Das IKS ist im BWG zwar nicht explizit erwa‹hnt; als gesetzliche Grundlagen<br />

kommen jedoch insbesondere ⁄39 BWG (interne Kontrollverfahren) sowie ⁄42<br />

BWG (interne Revision), aber auch ⁄16 WAG (Organisationspflichten) und ⁄18<br />

WAG (Wohlverhaltensregeln) infrage. Zu nennen sind weiters ⁄ 82 AktG bzw.<br />

⁄ 22 Abs. 1 GmbHG, wonach die Gescha‹ftsleiter dafu‹r zu sorgen haben, dass<br />

ein internes Kontrollsystem gefu‹hrt wird, das den Anforderungen des Unternehmens<br />

entspricht. Im Folgenden werden die Grundlagen und die Aufgaben<br />

eines internen Kontrollsystems im Rahmen des ICAAP na‹her erla‹utert.<br />

Grundlagen des internen Kontrollsystems (IKS)<br />

Im Rahmen des ICAAP mu‹ssen Banken nicht nur u‹ber Strategien und Verfahren<br />

verfu‹gen, um ihr internes Kapital kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend<br />

hohen Stand halten zu ko‹nnen, sondern es wird insbesondere auch eine<br />

regelma‹§ige interne U‹ berpru‹fung dieser Strategien und Verfahren verlangt.<br />

Dadurch soll die laufende Angemessenheit und Vollsta‹ndigkeit des ICAAP<br />

sichergestellt werden. Im Wesentlichen ist damit das interne Kontrollsystem<br />

einer Bank angesprochen, das in diesem Kapitel kurz erla‹utert werden soll.<br />

84 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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