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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

fahren <strong>zur</strong> Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verha‹ltnis<br />

zu ihrem Risikoprofil sowie u‹ber eine Strategie fu‹r den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus<br />

— Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) — zu verfu‹gen.<br />

Andererseits stellt die Sa‹ule 2 an die Aufsicht die Anforderung, alle Banken<br />

einem Evaluierungsprozess zu unterziehen. Auf Basis dieses Prozesses sind gegebenenfalls<br />

Aufsichtsma§nahmen erforderlich.<br />

Der Basler Ausschuss hat folgende vier Grundsa‹tze zum aufsichtlichen U‹ berpru‹fungsverfahren<br />

definiert:<br />

Grundsatz 1:<br />

Banken sollten u‹ber ein Verfahren <strong>zur</strong> Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung<br />

im Verha‹ltnis zu ihrem Risikoprofil sowie u‹ber eine Strategie fu‹r den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus<br />

verfu‹gen.<br />

Grundsatz 2:<br />

Die Aufsichtsinstanzen sollten die bankinternen Beurteilungen und Strategien <strong>zur</strong> angemessenen<br />

Eigenkapitalausstattung u‹berpru‹fen und bewerten; Gleiches gilt fu‹r die Fa‹higkeit der<br />

Banken, ihre aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu u‹berwachen und deren Einhaltung<br />

sicherzustellen. Die Aufsichtsinstanzen sollten angemessene aufsichtsrechtliche Ma§nahmen<br />

ergreifen, wenn sie mit dem Ergebnis dieses Verfahrens nicht zufrieden sind.<br />

Grundsatz 3:<br />

Die Aufsichtsinstanzen sollten von den Banken erwarten, dass sie u‹ber eine ho‹here Eigenkapitalausstattung<br />

als die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestkapitalausstattung verfu‹gen,<br />

und die Mo‹glichkeit haben, von den Banken eine ho‹here als die Mindesteigenkapitalausstattung<br />

zu verlangen.<br />

Grundsatz 4:<br />

Die Aufsichtsinstanzen sollten fru‹hzeitig eingreifen, um zu verhindern, dass das Eigenkapital<br />

unter die geforderte Mindestausstattung fa‹llt, die aufgrund des Risikoprofils einer bestimmten<br />

Bank notwendig ist. Sie sollten schnelle Abhilfe fordern, wenn das Eigenkapital nicht erhalten<br />

oder nicht wieder ersetzt wird.<br />

2.1.2 Begriffsbestimmungen<br />

Die Bestandteile der Sa‹ule 2 von Basel II werden, basierend auf den aufsichtsrechtlichen<br />

Quellen, im Folgenden na‹her definiert:<br />

ICAAP — Internes Kapitalada‹quanzverfahren<br />

Der Begriff ICAAP ist die Abku‹rzung von Internal Capital Adequacy Assessment<br />

Process. Als deutsche Bezeichnung wird im Weiteren der Begriff Internes Kapitalada‹quanzverfahren<br />

synonym mit der Abku‹rzung ICAAP verwendet.<br />

Der ICAAP umfasst alle Verfahren und Ma§nahmen einer Bank, die<br />

. die angemessene Identifizierung und Messung der Risiken,<br />

. die angemessene Ausstattung mit internem Kapital im Verha‹ltnis zum Risikoprofil<br />

sowie<br />

. die Anwendung und Weiterentwicklung geeigneter Risikomanagementsysteme<br />

sicherstellen.<br />

8 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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