Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
fahren <strong>zur</strong> Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verha‹ltnis<br />
zu ihrem Risikoprofil sowie u‹ber eine Strategie fu‹r den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus<br />
— Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) — zu verfu‹gen.<br />
Andererseits stellt die Sa‹ule 2 an die Aufsicht die Anforderung, alle Banken<br />
einem Evaluierungsprozess zu unterziehen. Auf Basis dieses Prozesses sind gegebenenfalls<br />
Aufsichtsma§nahmen erforderlich.<br />
Der Basler Ausschuss hat folgende vier Grundsa‹tze zum aufsichtlichen U‹ berpru‹fungsverfahren<br />
definiert:<br />
Grundsatz 1:<br />
Banken sollten u‹ber ein Verfahren <strong>zur</strong> Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung<br />
im Verha‹ltnis zu ihrem Risikoprofil sowie u‹ber eine Strategie fu‹r den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus<br />
verfu‹gen.<br />
Grundsatz 2:<br />
Die Aufsichtsinstanzen sollten die bankinternen Beurteilungen und Strategien <strong>zur</strong> angemessenen<br />
Eigenkapitalausstattung u‹berpru‹fen und bewerten; Gleiches gilt fu‹r die Fa‹higkeit der<br />
Banken, ihre aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu u‹berwachen und deren Einhaltung<br />
sicherzustellen. Die Aufsichtsinstanzen sollten angemessene aufsichtsrechtliche Ma§nahmen<br />
ergreifen, wenn sie mit dem Ergebnis dieses Verfahrens nicht zufrieden sind.<br />
Grundsatz 3:<br />
Die Aufsichtsinstanzen sollten von den Banken erwarten, dass sie u‹ber eine ho‹here Eigenkapitalausstattung<br />
als die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestkapitalausstattung verfu‹gen,<br />
und die Mo‹glichkeit haben, von den Banken eine ho‹here als die Mindesteigenkapitalausstattung<br />
zu verlangen.<br />
Grundsatz 4:<br />
Die Aufsichtsinstanzen sollten fru‹hzeitig eingreifen, um zu verhindern, dass das Eigenkapital<br />
unter die geforderte Mindestausstattung fa‹llt, die aufgrund des Risikoprofils einer bestimmten<br />
Bank notwendig ist. Sie sollten schnelle Abhilfe fordern, wenn das Eigenkapital nicht erhalten<br />
oder nicht wieder ersetzt wird.<br />
2.1.2 Begriffsbestimmungen<br />
Die Bestandteile der Sa‹ule 2 von Basel II werden, basierend auf den aufsichtsrechtlichen<br />
Quellen, im Folgenden na‹her definiert:<br />
ICAAP — Internes Kapitalada‹quanzverfahren<br />
Der Begriff ICAAP ist die Abku‹rzung von Internal Capital Adequacy Assessment<br />
Process. Als deutsche Bezeichnung wird im Weiteren der Begriff Internes Kapitalada‹quanzverfahren<br />
synonym mit der Abku‹rzung ICAAP verwendet.<br />
Der ICAAP umfasst alle Verfahren und Ma§nahmen einer Bank, die<br />
. die angemessene Identifizierung und Messung der Risiken,<br />
. die angemessene Ausstattung mit internem Kapital im Verha‹ltnis zum Risikoprofil<br />
sowie<br />
. die Anwendung und Weiterentwicklung geeigneter Risikomanagementsysteme<br />
sicherstellen.<br />
8 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>