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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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tung dieser Limite. U‹ ber U‹ berwachung und Analyse der Limitauslastung kann<br />

die Risikotragfa‹higkeit der Bank sichergestellt werden. Daru‹ber hinaus besteht<br />

die Mo‹glichkeit zu analysieren, inwieweit die Steuerungseinheiten ihr Risikokapital<br />

auch einsetzen.<br />

Bei der Gestaltung eines Limitsystems in einer Bank sollten folgende Grundsa‹tze<br />

beachtet werden:<br />

. Kein Risiko ohne Limit (= Bereitstellung von Risikokapital); dies bedeutet,<br />

dass die Limitierung auch dort erfolgt, wo die Verantwortung fu‹r das Eingehen<br />

von Risiken liegt (z. B. auch bei einem Komitee oder beim Vorstand,<br />

wenn dieser beispielsweise direkt einzelne Beteiligungen steuert).<br />

. Illiquide Risiken (insbesondere Kreditrisiken) mu‹ssen konsequent dort limitiert<br />

werden, wo sie entstehen (Marktbereich).<br />

. Es muss gesamtbankweit ein einheitlicher Risikokapitalbegriff gewa‹hlt werden,<br />

welcher in die Allokation einflie§t.<br />

. Das Limit soll den Risikogehalt des Gescha‹fts/Portfolios widerspiegeln.<br />

. Strukturlimite oder bonita‹tsabha‹ngige Volumenlimite ko‹nnen dort, wo ein<br />

risikoorientiertes Limit nicht oder nicht sinnvoll berechnet werden kann,<br />

Konzentrationsrisiken effektiv begrenzen. Die konsistente Ableitung derartiger<br />

Strukturlimite sollte bei den bedeutendsten Arten von Konzentrationsrisiken<br />

Anwendung finden. Jedes Institut sollte im Rahmen des ICAAP u‹berpru‹fen,<br />

ob fu‹r bestimmte Kreditnehmerverbu‹nde nicht bonita‹tsabha‹ngige<br />

Limite angemessen sind. Eine solche institutsspezifische Ableitung von<br />

Obergrenzen kann z.B. auf Basis der internen Ratingklassen und der Risikotragfa‹higkeit<br />

erfolgen (vgl. nachfolgender Exkurs). Daru‹ber hinaus sind weitere<br />

Strukturlimite z. B. fu‹r La‹nder oder Fremdwa‹hrungskredite auf Basis<br />

des institutsspezifischen Portfolios festzulegen.<br />

. Insgesamt gilt es den Grundsatz ªso viele Limite wie no‹tig und so wenige<br />

Limite wie mo‹glichÒ zu integrieren, um einerseits eine hinreichende Risikoabsicherung<br />

der Bank zu gewa‹hrleisten und andererseits den Steuerungsaufwand<br />

zu optimieren.<br />

Ein auf die Gegebenheiten der Bank angepasstes Limitsystem ist eine wichtige<br />

Voraussetzung fu‹r die Einhaltung der Risikotragfa‹higkeit. Jedoch kann diese<br />

nur dann sichergestellt werden, wenn die Limite (bzw. Risiken) u‹berwacht werden<br />

und bei drohenden Limitu‹berschreitungen die Einleitung entsprechender<br />

Gegenma§nahmen erfolgt (vgl. Kapitel 4.5, Prozesse und interne Kontrollmechanismen).<br />

Exkurs: Beispiel Limitallokation<br />

Das Gesamtbanklimit wird zuna‹chst entsprechend der Risikotragfa‹higkeit und der Risikoneigung<br />

definiert. Dieses wird dann auf Ebene der Risikoarten (z. B. Marktpreisrisiko und Kreditrisiko)<br />

heruntergebrochen. Ziel ist die Allokation des Risikokapitals auf einzelne Risikoarten. Danach<br />

erfolgt eine weitere Detaillierung auf Steuerungseinheiten. Zur Steuerung auf unterer Ebene<br />

kann es jedoch fu‹r eine Bank vorteilhaft bzw. auch leichter realisierbar sein (z. B. Akzeptanz<br />

bei den Vertriebsmitarbeitern, Praktikabilita‹t), anstatt eines VaR-Limits mit Volumens- (z. B.<br />

bei Einzelkreditnehmern) oder Sensitivita‹tslimiten (z.B. PVBP-Limite im Rentenhandel) zu arbeiten.<br />

Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass die Bank sicherstellen kann, dass bei<br />

einer vollsta‹ndigen Auslastung der Volumens- oder Sensitivita‹tslimite die entsprechenden u‹bergeordneten<br />

Limite bzw. in letzter Konsequenz das Gesamtbanklimit eingehalten werden kann.<br />

Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 73

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