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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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4.4 Sicherstellung der Risikotragfa‹ higkeit<br />

4.4.1 Verknu‹pfung von Risikopotenzialen und Risikodeckungsmassen<br />

Die Risikotragfa‹higkeit einer Bank kann nur dann nachhaltig sichergestellt werden,<br />

wenn die vorhandenen Risikodeckungsmassen zu jedem Zeitpunkt mit angemessener<br />

Wahrscheinlichkeit groܤer als die eingegangenen Risiken sind. Die<br />

Grundlage fu‹r eine Beurteilung der Risikotragfa‹higkeit stellt die Quantifizierung<br />

der wesentlichen Risiken und der Deckungsmassen dar (siehe Kapitel 4.2,<br />

Bewertung aller wesentlichen Risiken und Kapitel 4.3, Definition des internen<br />

Kapitals). An dieser Stelle soll nun erla‹utert werden, wie eine Bank durch<br />

Gegenu‹berstellung beider Gro‹§en Aussagen u‹ber ihre Risikotragfa‹higkeit erhalten<br />

kann.<br />

Bei der Risikotragfa‹higkeitsanalyse ist es wichtig, dass die Verfahren <strong>zur</strong><br />

Ermittlung der Risiken und die Definition des internen Kapitals zueinander<br />

konsistent sind. Im einfachsten Fall kann eine Bank, die sich in der Risikomessung<br />

bei Kredit-, Marktpreis- und operationellen Risiken an den Basisverfahren<br />

(Standardverfahren <strong>zur</strong> Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses)<br />

orientiert, Eigenmittel als Risikodeckungspotenzial verwenden. Eine ausschlie§liche<br />

Anlehnung an die Standardverfahren <strong>zur</strong> Berechnung der Mindesteigenmittelerfordernisse<br />

ist jedoch in der Regel fu‹r den ICAAP nicht ausreichend,<br />

da nicht alle wesentlichen Risiken einer Bank hierdurch abgedeckt sind<br />

(vgl. Kapitel 4.2, Bewertung aller wesentlichen Risiken). Zur Beru‹cksichtigung<br />

der daru‹ber hinausgehenden wesentlichen Risiken stehen zwei Verfahren <strong>zur</strong><br />

Verfu‹gung: Im Rahmen des ersten Verfahrens werden diejenigen wesentlichen<br />

Risiken, die durch die Risikoarten <strong>zur</strong> Berechnung der Mindesteigenmittelerfordernisse<br />

nicht abgedeckt sind (wie z. B. Zinsa‹nderungsrisiken im Bankbuch<br />

oder strategische Risiken), u‹ber einen Puffer beru‹cksichtigt. Beim zweiten Verfahren<br />

werden die zusa‹tzlichen wesentlichen Risiken separat quantifiziert und zu<br />

dem Eigenmittelerfordernis addiert. Die vorgestellten Verfahren ko‹nnen auch<br />

zeitgleich zum Einsatz kommen. In diesem Fall wu‹rde fu‹r bestimmte Risiken<br />

der institutsspezifische Risikograd quantifiziert (z. B. fu‹r das Zinsa‹nderungsrisiko<br />

im Bankbuch) und fu‹r andere Risiken lediglich ein pauschaler Puffer ermittelt<br />

(z. B. fu‹r sonstige Risiken). Da sich die vorgestellte Basislo‹sung sowohl bei<br />

der Ermittlung der Risiken als auch bei der Definition des internen Kapitals an<br />

den Verfahren <strong>zur</strong> Berechnung der Mindesteigenmittelerfordernisse orientiert,<br />

ist es sinnvoll, dass die Risikotragfa‹higkeitsrechnung ebenfalls an diese angelehnt<br />

ist. Dabei sollten Banken die Steuerung anhand eines institutsspezifisch festgelegten<br />

internen Kapitalziels 58 oberhalb der acht Prozent durchfu‹hren, wenn<br />

nicht nachgewiesen werden kann, dass alle wesentlichen Risiken bereits u‹ber<br />

die Verfahren <strong>zur</strong> Berechnung des Eigenmittelerfordernisses abgedeckt sind.<br />

Mit Hilfe dieser Basislo‹sung lassen sich nur sehr unscharfe Aussagen <strong>zur</strong> Risikotragfa‹higkeit<br />

ableiten. Im Sinne des Proportionalita‹tsgedankens empfiehlt sich<br />

eine solche Vorgehensweise daher nur fu‹r risikoarme, kleinere Banken.<br />

Banken mit komplexeren, risikoreicheren Strukturen sollten weiterentwickelte<br />

Methoden <strong>zur</strong> Beurteilung der Risikotragfa‹higkeit einsetzen. In einem<br />

58 Zur Festlegung eines institutsspezifischen Kapitalziels siehe Kapitel 4.1, Strategie <strong>zur</strong> Sicherung der Kapitalada‹quanz.<br />

Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 69

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