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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

Fu‹r das GuV-Risikodeckungspotenzial ko‹nnen nur jene Deckungsmassen beru‹cksichtigt werden,<br />

die auch im Betrachtungszeitraum (= laufendes Gescha‹ftsjahr) verfu‹gbar sind. So ist insbesondere<br />

bei den stillen Reserven darauf zu achten, dass diese auch im Betrachtungszeitraum<br />

(laufendes Gescha‹ftsjahr) hebbar sind. Deshalb darf nur jener Wert in die Deckungsmasse<br />

u‹bernommen werden, der nach Beru‹cksichtigung eines Risikoabschlages (Pauschalwert oder<br />

Berechnung anhand eines wahrscheinlichkeitsorientierten Risikomessmodells) auch im Krisenfall<br />

als stille Reserve bestehen bleibt. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen:<br />

Wenn eine Bank eine Anleihe um 100EUR erworben hat, der aktuelle Marktwert bei 110EUR<br />

steht und sich ein Zinsa‹nderungsrisiko fu‹r das Restjahr (Value-at-Risk) von 4EUR ergibt, so ko‹nnen<br />

in das GuV-Deckungspotenzial 6 EUR (110 EUR — 100 EUR — 4 EUR) eingestellt werden.<br />

Sollten diese Deckungsmassen nicht reichen, so stehen auch der Mindestgewinn sowie die u‹ber<br />

das aufsichtsrechtliche Mindestma§ hinausgehenden Eigenmittelbestandteile <strong>zur</strong> Verfu‹gung.<br />

Wenn dieses Deckungspotenzial schlagend wird, so ist zwar ein negatives Jahresergebnis meist<br />

nicht mehr zu vermeiden, die Bank kann aber weiterhin operativ ta‹tig bleiben. Weitere Risikodeckungspotenziale<br />

stehen in dieser Sichtweise nicht <strong>zur</strong> Verfu‹gung, da deren Angreifen entweder<br />

die Gescha‹ftsta‹tigkeit der Bank gefa‹hrdet (erforderliche Eigenmittel) oder sie im Betrachtungszeitraum<br />

nicht realisierbar sind (schwer hebbare stille Reserven). Der dargestellte Ansatz<br />

ist eine wu‹nschenswerte Weiterentwicklung der Risikotragfa‹higkeitsrechnung und kann von<br />

Banken im Rahmen des ICAAP <strong>zur</strong> Sicherung der Going-Concern-Bedingung verwendet werden.<br />

Deckungsmassen fu‹r den Liquidationsfall<br />

Das Deckungspotenzial fu‹r den Liquidationsfall soll die Anspru‹che der Gla‹ubiger<br />

absichern. Dafu‹r stehen grundsa‹tzlich alle Deckungsmassen <strong>zur</strong> Verfu‹gung,<br />

also auch die, die nicht fu‹r die Einhaltung der Going-Concern-Bedingung <strong>zur</strong><br />

Verfu‹gung stehen. Dies sind insbesondere das Mindesteigenkapital (ªKernkapitalÒ),<br />

die nachhaltigen, aber schwer bzw. nicht im Betrachtungszeitraum hebbaren<br />

stillen Reserven und die erga‹nzenden Eigenmittel. In der Intention des<br />

Liquidationsansatzes wird zuerst das Eigenkapital aufgezehrt. Erst im a‹u§ersten<br />

Notfall werden von den Banken auch die nachrangigen Kapitalbestandteile angegriffen.<br />

Derartige Kapitalbestandteile sind fu‹r die Verwendung und Beurteilung<br />

hinsichtlich Risikoabdeckung genau zu analysieren, da gemaܤ deren Ausgestaltung<br />

eine Nichtru‹ckzahlung bereits als Ausfall im weiteren Sinn zu klassifizieren<br />

ist. Dazu za‹hlen insbesondere bestimmte Bestandteile des Tier-2-Kapitals (Haftsummenzuschlag,<br />

Partizipationskapital, Erga‹nzungs- und Nachrangkapital) und<br />

des Tier-3-Kapitals.<br />

Wird letztlich auch dieses Deckungspotenzial ga‹nzlich verbraucht, so ko‹nnen<br />

die Gla‹ubigeranspru‹che nicht mehr erfu‹llt werden. Sollten die Verluste<br />

jedoch auch das Deckungspotenzial in der Liquidationssicht u‹berschreiten, so<br />

wu‹rde ein Ausfall mit Anlegerscha‹digung bzw. Eingreifen der Einlagensicherung<br />

vorliegen.<br />

Es liegt in der Verantwortung der Bank, die einzelnen Deckungsmassen zu<br />

identifizieren und zu klassifizieren. Entscheidend ist dabei, dass eine Bank die<br />

Deckungsmassen und deren Verfu‹gbarkeit richtig einscha‹tzt und mit den von<br />

diesem definierten Absicherungszielen in U‹ bereinstimmung bringt. Damit ist<br />

eine Bank in der Lage, die Risikotragfa‹higkeit zu beurteilen. Im folgenden Kapitel<br />

wird nun dargestellt, wie diese Risikotragfa‹higkeit sichergestellt werden<br />

kann.<br />

68 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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