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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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4.3.3 Abstufung von verschiedenen Risikodeckungsmassen<br />

Fu‹r die konkrete Berechnung der Risikotragfa‹higkeit empfiehlt es sich, das Risikodeckungspotenzial<br />

hinsichtlich Verfu‹gbarkeit, Liquidierbarkeit, Publizita‹tswirkung<br />

und aufsichtsrechtlicher Behandlung zu analysieren und entsprechend<br />

den Absicherungsstufen (Vorwarnstufe, Going-Concern, Liquidationsfall) zuzuweisen.<br />

In der Literatur und Praxis finden sich ha‹ufig noch genauere Segmentierungen<br />

der Risikodeckungsmassen. Da diese fu‹r die Einhaltung der Absicherungsziele<br />

jedoch in zwei oder drei Stufen zusammengefasst werden, entspricht<br />

die Methodik weitgehend den hier dargelegten Ausfu‹hrungen. 56<br />

Deckungsmassen fu‹r den Going-Concern<br />

Fu‹r die Vorwarnstufe stehen einer Bank typischerweise die leicht hebbaren<br />

Deckungsmassen <strong>zur</strong> Verfu‹gung, die mit geringer Publizita‹tswirkung zeitnah<br />

<strong>zur</strong> Verlustabdeckung verwendet werden. Dies ko‹nnen etwa Teile der stillen<br />

Reserven oder der im laufenden Gescha‹ftsjahr bereits realisierte Jahresu‹berschuss<br />

sein. Sollte eine Bank den Plangewinn in ihren Risikodeckungsmassen<br />

mit einbeziehen wollen, so muss dem Gedanken der Nachhaltigkeit der Risikodeckungsmassen<br />

Rechnung getragen werden. Der Plangewinn ist in Teilen selbst<br />

risikobehaftet und steht deshalb als Risikodeckungsmasse nicht nachhaltig <strong>zur</strong><br />

Verfu‹gung.<br />

Sind die Deckungsmassen fu‹r die Vorwarnstufe aufgebraucht, so stehen fu‹r<br />

die Sicherstellung der geordneten operativen Gescha‹ftsta‹tigkeit im Sinne des<br />

Going-Concerns noch weitere Deckungsmassen <strong>zur</strong> Verfu‹gung. Dazu za‹hlen<br />

die weiteren nachhaltigen stillen Reserven, die auch entsprechend hebbar sind<br />

und jenes Eigenkapital, das u‹ber das von der Bank definierte Mindestma§ hinausgeht.<br />

57<br />

Exkurs: Going-Concern-Absicherung u‹ ber die GuV-Sichtweise<br />

Die Einhaltung des Going-Concern-Absicherungszieles wird heute in der betrieblichen Praxis<br />

explizit u‹ber die GuV definiert. Vor allem sind interne (z. B. Gescha‹ftsleitung) bzw. externe<br />

(z. B. Ratingagenturen, Investoren) Adressaten stark auf GuV-orientierte Groܤen fokussiert.<br />

Daher ist es sinnvoll, dass u‹ber einen eigenen Steuerungskreis, der auf GuV-Gro‹§en abstellt,<br />

der Going-Concern sichergestellt werden kann.<br />

Dabei gilt es zu beru‹cksichtigen, dass es insbesondere in der Risikomessung Unterschiede zwischen<br />

bilanziellen (GuV) und o‹konomischen Gro‹§en gibt. So ko‹nnen im Bereich der Zinsa‹nderungsrisiken<br />

die GuV-Risiken (z. B. Ru‹ckgang der Zinsspanne) und die o‹konomischen Risiken<br />

(Barwertverlust) voneinander abweichen. Das Risiko der Werta‹nderung von stillen Reserven<br />

kann unter Umsta‹nden im GuV-Risiko nicht sichtbar sein. Eine Bank bilanziert beispielsweise<br />

eine Beteiligung zum Buchwert. Es bestehen aber stille Reserven in der Beteiligung aus der<br />

Bewertung. Wenn im Risikofall die stillen Reserven auf Null abschmelzen, so wu‹rde dies zwar<br />

einen o‹konomischen Verlust darstellen, in der GuV bliebe dies aber unberu‹cksichtigt. Auch bei<br />

Kreditrisiken wu‹rde nur jener Betrag als GuV-Risiko in die Risikotragfa‹higkeitsrechnung eingehen,<br />

der fu‹r das laufende Restjahr die geplanten Wertberichtigungen u‹bersteigt. Zudem verku‹rzt<br />

sich der Betrachtungszeitraum in der Risikomessung. So ist am Anfang des Jahres das<br />

Risiko naturgemaܤ groܤer, dass ein geplantes Jahresergebnis nicht erreicht wird.<br />

56 Vgl. Schierenbeck, H., Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 2, S. 30 ff.<br />

57 Bei der Ableitung des Mindesteigenkapitals der Bank sind jedoch die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu beru‹cksichtigen.<br />

Denn spa‹testens bei einer Verletzung der aufsichtsrechtlichen Mindestvorgaben ist die Going-Concern-<br />

Bedingung verletzt.<br />

Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 67

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