Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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4.3.3 Abstufung von verschiedenen Risikodeckungsmassen<br />
Fu‹r die konkrete Berechnung der Risikotragfa‹higkeit empfiehlt es sich, das Risikodeckungspotenzial<br />
hinsichtlich Verfu‹gbarkeit, Liquidierbarkeit, Publizita‹tswirkung<br />
und aufsichtsrechtlicher Behandlung zu analysieren und entsprechend<br />
den Absicherungsstufen (Vorwarnstufe, Going-Concern, Liquidationsfall) zuzuweisen.<br />
In der Literatur und Praxis finden sich ha‹ufig noch genauere Segmentierungen<br />
der Risikodeckungsmassen. Da diese fu‹r die Einhaltung der Absicherungsziele<br />
jedoch in zwei oder drei Stufen zusammengefasst werden, entspricht<br />
die Methodik weitgehend den hier dargelegten Ausfu‹hrungen. 56<br />
Deckungsmassen fu‹r den Going-Concern<br />
Fu‹r die Vorwarnstufe stehen einer Bank typischerweise die leicht hebbaren<br />
Deckungsmassen <strong>zur</strong> Verfu‹gung, die mit geringer Publizita‹tswirkung zeitnah<br />
<strong>zur</strong> Verlustabdeckung verwendet werden. Dies ko‹nnen etwa Teile der stillen<br />
Reserven oder der im laufenden Gescha‹ftsjahr bereits realisierte Jahresu‹berschuss<br />
sein. Sollte eine Bank den Plangewinn in ihren Risikodeckungsmassen<br />
mit einbeziehen wollen, so muss dem Gedanken der Nachhaltigkeit der Risikodeckungsmassen<br />
Rechnung getragen werden. Der Plangewinn ist in Teilen selbst<br />
risikobehaftet und steht deshalb als Risikodeckungsmasse nicht nachhaltig <strong>zur</strong><br />
Verfu‹gung.<br />
Sind die Deckungsmassen fu‹r die Vorwarnstufe aufgebraucht, so stehen fu‹r<br />
die Sicherstellung der geordneten operativen Gescha‹ftsta‹tigkeit im Sinne des<br />
Going-Concerns noch weitere Deckungsmassen <strong>zur</strong> Verfu‹gung. Dazu za‹hlen<br />
die weiteren nachhaltigen stillen Reserven, die auch entsprechend hebbar sind<br />
und jenes Eigenkapital, das u‹ber das von der Bank definierte Mindestma§ hinausgeht.<br />
57<br />
Exkurs: Going-Concern-Absicherung u‹ ber die GuV-Sichtweise<br />
Die Einhaltung des Going-Concern-Absicherungszieles wird heute in der betrieblichen Praxis<br />
explizit u‹ber die GuV definiert. Vor allem sind interne (z. B. Gescha‹ftsleitung) bzw. externe<br />
(z. B. Ratingagenturen, Investoren) Adressaten stark auf GuV-orientierte Groܤen fokussiert.<br />
Daher ist es sinnvoll, dass u‹ber einen eigenen Steuerungskreis, der auf GuV-Gro‹§en abstellt,<br />
der Going-Concern sichergestellt werden kann.<br />
Dabei gilt es zu beru‹cksichtigen, dass es insbesondere in der Risikomessung Unterschiede zwischen<br />
bilanziellen (GuV) und o‹konomischen Gro‹§en gibt. So ko‹nnen im Bereich der Zinsa‹nderungsrisiken<br />
die GuV-Risiken (z. B. Ru‹ckgang der Zinsspanne) und die o‹konomischen Risiken<br />
(Barwertverlust) voneinander abweichen. Das Risiko der Werta‹nderung von stillen Reserven<br />
kann unter Umsta‹nden im GuV-Risiko nicht sichtbar sein. Eine Bank bilanziert beispielsweise<br />
eine Beteiligung zum Buchwert. Es bestehen aber stille Reserven in der Beteiligung aus der<br />
Bewertung. Wenn im Risikofall die stillen Reserven auf Null abschmelzen, so wu‹rde dies zwar<br />
einen o‹konomischen Verlust darstellen, in der GuV bliebe dies aber unberu‹cksichtigt. Auch bei<br />
Kreditrisiken wu‹rde nur jener Betrag als GuV-Risiko in die Risikotragfa‹higkeitsrechnung eingehen,<br />
der fu‹r das laufende Restjahr die geplanten Wertberichtigungen u‹bersteigt. Zudem verku‹rzt<br />
sich der Betrachtungszeitraum in der Risikomessung. So ist am Anfang des Jahres das<br />
Risiko naturgemaܤ groܤer, dass ein geplantes Jahresergebnis nicht erreicht wird.<br />
56 Vgl. Schierenbeck, H., Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 2, S. 30 ff.<br />
57 Bei der Ableitung des Mindesteigenkapitals der Bank sind jedoch die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu beru‹cksichtigen.<br />
Denn spa‹testens bei einer Verletzung der aufsichtsrechtlichen Mindestvorgaben ist die Going-Concern-<br />
Bedingung verletzt.<br />
Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 67