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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

4.3.1.3 Gesamt-Marktwert des Eigenkapitals<br />

Im Gegensatz zum Substanzwert wird bei der Ermittlung des Gesamt-Marktwertes<br />

des Eigenkapitals der erwartete Zukunftserfolg mit einbezogen. Der<br />

Zukunftserfolg kann u‹ber den Plangewinn des laufenden Gescha‹ftsjahres oder<br />

den Wertbeitrag der in der Zukunft kontrahierten Gescha‹fte in Form aller<br />

zuku‹nftigen Plangewinne (Goodwill) mit einbezogen werden. Bei bo‹rsennotierten<br />

Banken entspricht der Gesamt-Marktwert des Eigenkapitals der Bo‹rsenkapitalisierung<br />

(Shareholder-Value). Bei nicht bo‹rsennotierten Instituten kann der<br />

Gesamt-Marktwert des Eigenkapitals u‹ber interne Methoden (z. B. Bewertung<br />

des ku‹nftigen Plangewinns mit der Barwertmethode) ermittelt werden. Die<br />

Problematik des Gesamt-Marktwertansatzes bei der Verwendung als Risikodeckungsmasse<br />

liegt darin, dass der heutige Gesamt-Marktwert im Risikofall kaum<br />

nachhaltig <strong>zur</strong> Verfu‹gung steht.<br />

4.3.1.4 Regulatorische Eigenmittel<br />

Der regulatorische Eigenmittelbegriff unterscheidet nach der Qualita‹t der <strong>zur</strong><br />

Verfu‹gung stehenden Risikodeckungsmassen. Gema‹§ ⁄ 23 BWG lassen sich<br />

dabei folgende Kapitalbestandteile unterscheiden:<br />

. Kernkapital bzw. Tier-1-Kapital;<br />

. Tier-2-Kapital, insbesondere Erga‹nzungskapital und langfristiges Nachrangkapital;<br />

und<br />

. kurzfristiges Nachrangkapital bzw. Tier-3-Kapital.<br />

Das Kernkapital zeichnet sich dadurch aus, dass dessen Bestandteile sofort,<br />

uneingeschra‹nkt und unbefristet <strong>zur</strong> Verfu‹gung stehen. Grundsa‹tzlich entspricht<br />

das Kernkapital dem Buchwert des Eigenkapitals. Das Erga‹nzungskapital hat im<br />

Vergleich zum Kernkapital eine geringere Qualita‹t, z.B. weil es nur nachrangig<br />

haftet oder auf la‹ngere Sicht <strong>zur</strong>u‹ckzuzahlen ist. Das kurzfristige Nachrangkapital<br />

besteht aus bestimmten kurzfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten mit<br />

einer Ursprungslaufzeit von mehr als zwei Jahren. Die Summe aus diesen<br />

Bestandteilen ergibt — in Ho‹he ihrer Anrechenbarkeit — die Eigenmittel<br />

(⁄23BWG). Diese dienen <strong>zur</strong> Deckung der in ⁄22BWG definierten Eigenmittelerfordernisse.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der Neuregelung der Eigenmittelbestimmung<br />

(EU-RL 2000/12/EG) wird die Definition der Eigenmittel in<br />

seinen Grundzu‹gen weitgehend unvera‹ndert gelassen. Die Betrachtung der<br />

Eigenmittelausstattung ist fu‹r eine Bank im Rahmen des ICAAP aufgrund der<br />

aufsichtsrechtlichen Bestimmungen notwendig (Beru‹cksichtigung der 8%<br />

Eigenmitteluntergrenze in der Kapitalplanung).<br />

64 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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