Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
4.3.1.3 Gesamt-Marktwert des Eigenkapitals<br />
Im Gegensatz zum Substanzwert wird bei der Ermittlung des Gesamt-Marktwertes<br />
des Eigenkapitals der erwartete Zukunftserfolg mit einbezogen. Der<br />
Zukunftserfolg kann u‹ber den Plangewinn des laufenden Gescha‹ftsjahres oder<br />
den Wertbeitrag der in der Zukunft kontrahierten Gescha‹fte in Form aller<br />
zuku‹nftigen Plangewinne (Goodwill) mit einbezogen werden. Bei bo‹rsennotierten<br />
Banken entspricht der Gesamt-Marktwert des Eigenkapitals der Bo‹rsenkapitalisierung<br />
(Shareholder-Value). Bei nicht bo‹rsennotierten Instituten kann der<br />
Gesamt-Marktwert des Eigenkapitals u‹ber interne Methoden (z. B. Bewertung<br />
des ku‹nftigen Plangewinns mit der Barwertmethode) ermittelt werden. Die<br />
Problematik des Gesamt-Marktwertansatzes bei der Verwendung als Risikodeckungsmasse<br />
liegt darin, dass der heutige Gesamt-Marktwert im Risikofall kaum<br />
nachhaltig <strong>zur</strong> Verfu‹gung steht.<br />
4.3.1.4 Regulatorische Eigenmittel<br />
Der regulatorische Eigenmittelbegriff unterscheidet nach der Qualita‹t der <strong>zur</strong><br />
Verfu‹gung stehenden Risikodeckungsmassen. Gema‹§ ⁄ 23 BWG lassen sich<br />
dabei folgende Kapitalbestandteile unterscheiden:<br />
. Kernkapital bzw. Tier-1-Kapital;<br />
. Tier-2-Kapital, insbesondere Erga‹nzungskapital und langfristiges Nachrangkapital;<br />
und<br />
. kurzfristiges Nachrangkapital bzw. Tier-3-Kapital.<br />
Das Kernkapital zeichnet sich dadurch aus, dass dessen Bestandteile sofort,<br />
uneingeschra‹nkt und unbefristet <strong>zur</strong> Verfu‹gung stehen. Grundsa‹tzlich entspricht<br />
das Kernkapital dem Buchwert des Eigenkapitals. Das Erga‹nzungskapital hat im<br />
Vergleich zum Kernkapital eine geringere Qualita‹t, z.B. weil es nur nachrangig<br />
haftet oder auf la‹ngere Sicht <strong>zur</strong>u‹ckzuzahlen ist. Das kurzfristige Nachrangkapital<br />
besteht aus bestimmten kurzfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten mit<br />
einer Ursprungslaufzeit von mehr als zwei Jahren. Die Summe aus diesen<br />
Bestandteilen ergibt — in Ho‹he ihrer Anrechenbarkeit — die Eigenmittel<br />
(⁄23BWG). Diese dienen <strong>zur</strong> Deckung der in ⁄22BWG definierten Eigenmittelerfordernisse.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Neuregelung der Eigenmittelbestimmung<br />
(EU-RL 2000/12/EG) wird die Definition der Eigenmittel in<br />
seinen Grundzu‹gen weitgehend unvera‹ndert gelassen. Die Betrachtung der<br />
Eigenmittelausstattung ist fu‹r eine Bank im Rahmen des ICAAP aufgrund der<br />
aufsichtsrechtlichen Bestimmungen notwendig (Beru‹cksichtigung der 8%<br />
Eigenmitteluntergrenze in der Kapitalplanung).<br />
64 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>