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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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sollte das fu‹r die Durchfu‹hrung der Konsolidierung verantwortliche Institut in<br />

der Lage sein, die wesentlichen Risiken der risikorelevanten Unternehmen in<br />

der Gruppe inklusive seiner eigenen Risiken zu aggregieren, zu beurteilen<br />

und — soweit erforderlich — zu steuern.<br />

Die Basis fu‹r die Erfu‹llung der ICAAP-Anforderungen auf konsolidierter<br />

oder subkonsolidierter Ebene stellt der regulatorische Konsolidierungskreis<br />

(⁄30 BWG) dar. Dessen Definition orientiert sich jedoch hauptsa‹chlich am Sitz<br />

und Ta‹tigkeitsschwerpunkt der in Betracht kommenden Gesellschaften. Das<br />

Risikoprofil der einzelnen Gesellschaften hingegen spielt keine Rolle bei der<br />

Bestimmung des regulatorischen Konsolidierungskreises.<br />

Um eine Beru‹cksichtigung aller wesentlichen Risiken auf Gruppenebene<br />

sicherzustellen, kann es sinnvoll sein, den regulatorischen Konsolidierungskreis<br />

um eine o‹konomische Sichtweise zu erweitern. Ausgehend von den im regulatorischen<br />

Konsolidierungskreis befindlichen Gesellschaften erfolgt unter Risikogesichtspunkten<br />

eine Erweiterung um solche Gesellschaften, die einen signifikanten<br />

Beitrag zum o‹konomischen Gesamtrisiko der Gruppe leisten. Jede<br />

Gesellschaft, die aus Gruppensicht wesentliche Risiken beinhaltet, sollte bei<br />

der Ermittlung der Gesamtrisikoposition integriert werden. Dies kann bedeuten,<br />

dass es sinnvoll ist, Risiken von Unternehmen zu aggregieren, zu denen<br />

keine konsolidierungsrelevanten kapital- und leitungsmaܤigen Verflechtungen<br />

bestehen. Allein auf Basis der gescha‹ftlichen Beziehungen besteht die Mo‹glichkeit,<br />

dass ein Unternehmen als relevant fu‹r die Gesamtrisikoposition der<br />

Gruppe eingestuft wird. Ein Beispiel fu‹r eine solche Konstellation wa‹re die<br />

Integration eines unabha‹ngigen Outsourcingdienstleisters in die Ermittlung<br />

des operationellen Risikos auf Gruppenebene.<br />

Die bankinterne Beurteilung des Risikoprofils der relevanten Gesellschaften<br />

kann somit dazu fu‹hren, dass u‹ber den regulatorischen Konsolidierungskreis<br />

hinaus weitere Unternehmen zu betrachten sind. Wichtig ist diesbezu‹glich, dass<br />

fu‹r das interne Risikomanagement kein wesentliches Risiko nur deshalb unberu‹cksichtigt<br />

bleibt, weil ein relevantes Unternehmen nicht zum regulatorischen<br />

Konsolidierungskreis geho‹rt.<br />

An die konkrete Aggregation der Risiken auf Gruppenebene werden grundsa‹tzlich<br />

die gleichen Anforderungen gestellt wie an die Zusammenfu‹hrung aller<br />

wesentlichen Risiken auf Einzelinstitutsebene. Dementsprechend besitzen die<br />

fu‹r die Aggregation auf Einzelinstitutsebene angefu‹hrten methodischen Empfehlungen<br />

— d.h. vorsichtige Korrelationsberu‹cksichtigung sowie einheitliche Festlegung<br />

von Konfidenzniveau und Haltedauer — auch auf Gruppenebene Gu‹ltigkeit.<br />

Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 61

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