Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
haben. Die Gescha‹ftsleitung der Bank tra‹gt die Verantwortung, dass die Verfahren<br />
<strong>zur</strong> Liquidita‹tssteuerung angemessen ausgestaltet sind.<br />
Neben dieser kurzfristigen Betrachtungsweise besteht auch ein strukturelles<br />
Liquidita‹tsrisiko (Refinanzierungsrisiko). Darunter versteht man, dass sich aufgrund<br />
einer bonita‹tsbedingten Refinanzierungsverteuerung die Liquidita‹tskosten<br />
— beim Schlie§en von Liquidita‹tslu‹cken — vera‹ndern. Eine Refinanzierungsverteuerung<br />
kann unabha‹ngig vom Zinsniveau eintreten, wenn sich beispielsweise<br />
die Bonita‹t der Bank verschlechtert und/oder an den Geld- und Kapitalma‹rkten<br />
eine Ausweitung der Credit Spreads erfolgt. Das strukturelle<br />
Liquidita‹tsrisiko kann unter der Annahme einer Ratingmigration 46 und der<br />
daraus resultierenden Auswirkung auf die Credit Spreads berechnet werden.<br />
Der Risikokapitalbedarf ergibt sich aus der barwertigen Aufwandsdifferenz zwischen<br />
der Refinanzierung zu den heutigen Konditionen und der Refinanzierung<br />
nach der simulierten Ratingmigration.<br />
Das strukturelle Liquidita‹tsrisiko ist insbesondere dann von Bedeutung,<br />
wenn eine Bank sich in groܤerem Umfang am Geld- und Kapitalmarkt bzw.<br />
bei anderen Banken (Interbankenmarkt) refinanziert.<br />
4.2.6 Operationelle Risiken<br />
Fu‹r die Bewertung von operationellen Risiken ko‹nnen verschiedene Methoden<br />
verwendet werden. Im Rahmen des ICAAP stellt der Basisindikatoransatz<br />
(gemaܤ der Berechnung der Mindesteigenmittelerfordernisse) den einfachsten<br />
Ansatz <strong>zur</strong> Quantifizierung operationeller Risiken dar. Bei dieser Methode wird<br />
ein Risikogewichtungssatz von 15 % auf einen einzigen Indikator, den Dreijahresdurchschnitt<br />
der Summe aus Nettozinsertra‹gen und zinsunabha‹ngigen Nettoertra‹gen,<br />
angewendet. Das Risiko wird mit den hieraus resultierenden Eigenmittelanforderungen<br />
gleichgesetzt. 47<br />
Der Vorteil der Anwendung des Basisindikatoransatzes fu‹r die Banken liegt<br />
vor allem in seiner Einfachheit. Es besteht jedoch kein unmittelbarer kausaler<br />
Zusammenhang zwischen den operationellen Risiken einer Bank und ihren<br />
Betriebsertra‹gen. Um eine bessere Einscha‹tzung des eigenen Risikoprofils zu<br />
erhalten, ist es daher fu‹r Banken sinnvoll, die Risiken nicht nur anhand des<br />
Basisindikatoransatzes abzubilden. Eine spezifischere Ermittlung der Risikosituation<br />
einer Bank kann z.B. durch eine systematische bankinterne Erhebung von<br />
eingetretenen operationellen Risiken mit Hilfe einer Schadensfalldatenbank<br />
erfolgen.<br />
Auch im Standardansatz wird das operationelle Risiko ausschlie§lich anhand<br />
des oben angefu‹hrten Risikoindikators ermittelt. Dieser wird jedoch nicht<br />
mehr auf Basis der Gesamtbank berechnet, sondern individuell fu‹r aufsichtsrechtlich<br />
vorgegebene Gescha‹ftsfelder (Privatkundengescha‹ft, Firmenkundengescha‹ft,<br />
Handel etc.). Dementsprechend existiert im Standardansatz auch nicht<br />
nur ein Risikogewichtungssatz von 15 %, sondern es wird je Gescha‹ftsfeld ein<br />
spezifischer Risikogewichtungssatz vorgegeben. Damit ist die Anwendung des<br />
Standardansatzes grundsa‹tzlich mit den gleichen inhaltlichen Problemen verbunden<br />
wie die Anwendung des Basisindikatoransatzes. Als Voraussetzung fu‹r die<br />
46 Vereinfacht dargestellt, bedeutet dies Folgendes: Fa‹llt z. B. das Rating eines Kreditinstituts mit 99,9 % Wahrscheinlichkeit<br />
nicht unter BBB, kann mit dieser Migration fu‹r den ICAAP gearbeitet werden.<br />
47 Zur genauen Definition der einzelnen Groܤen siehe Anhang X, Teil 1 der EU-RL.<br />
56 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>