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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

haben. Die Gescha‹ftsleitung der Bank tra‹gt die Verantwortung, dass die Verfahren<br />

<strong>zur</strong> Liquidita‹tssteuerung angemessen ausgestaltet sind.<br />

Neben dieser kurzfristigen Betrachtungsweise besteht auch ein strukturelles<br />

Liquidita‹tsrisiko (Refinanzierungsrisiko). Darunter versteht man, dass sich aufgrund<br />

einer bonita‹tsbedingten Refinanzierungsverteuerung die Liquidita‹tskosten<br />

— beim Schlie§en von Liquidita‹tslu‹cken — vera‹ndern. Eine Refinanzierungsverteuerung<br />

kann unabha‹ngig vom Zinsniveau eintreten, wenn sich beispielsweise<br />

die Bonita‹t der Bank verschlechtert und/oder an den Geld- und Kapitalma‹rkten<br />

eine Ausweitung der Credit Spreads erfolgt. Das strukturelle<br />

Liquidita‹tsrisiko kann unter der Annahme einer Ratingmigration 46 und der<br />

daraus resultierenden Auswirkung auf die Credit Spreads berechnet werden.<br />

Der Risikokapitalbedarf ergibt sich aus der barwertigen Aufwandsdifferenz zwischen<br />

der Refinanzierung zu den heutigen Konditionen und der Refinanzierung<br />

nach der simulierten Ratingmigration.<br />

Das strukturelle Liquidita‹tsrisiko ist insbesondere dann von Bedeutung,<br />

wenn eine Bank sich in groܤerem Umfang am Geld- und Kapitalmarkt bzw.<br />

bei anderen Banken (Interbankenmarkt) refinanziert.<br />

4.2.6 Operationelle Risiken<br />

Fu‹r die Bewertung von operationellen Risiken ko‹nnen verschiedene Methoden<br />

verwendet werden. Im Rahmen des ICAAP stellt der Basisindikatoransatz<br />

(gemaܤ der Berechnung der Mindesteigenmittelerfordernisse) den einfachsten<br />

Ansatz <strong>zur</strong> Quantifizierung operationeller Risiken dar. Bei dieser Methode wird<br />

ein Risikogewichtungssatz von 15 % auf einen einzigen Indikator, den Dreijahresdurchschnitt<br />

der Summe aus Nettozinsertra‹gen und zinsunabha‹ngigen Nettoertra‹gen,<br />

angewendet. Das Risiko wird mit den hieraus resultierenden Eigenmittelanforderungen<br />

gleichgesetzt. 47<br />

Der Vorteil der Anwendung des Basisindikatoransatzes fu‹r die Banken liegt<br />

vor allem in seiner Einfachheit. Es besteht jedoch kein unmittelbarer kausaler<br />

Zusammenhang zwischen den operationellen Risiken einer Bank und ihren<br />

Betriebsertra‹gen. Um eine bessere Einscha‹tzung des eigenen Risikoprofils zu<br />

erhalten, ist es daher fu‹r Banken sinnvoll, die Risiken nicht nur anhand des<br />

Basisindikatoransatzes abzubilden. Eine spezifischere Ermittlung der Risikosituation<br />

einer Bank kann z.B. durch eine systematische bankinterne Erhebung von<br />

eingetretenen operationellen Risiken mit Hilfe einer Schadensfalldatenbank<br />

erfolgen.<br />

Auch im Standardansatz wird das operationelle Risiko ausschlie§lich anhand<br />

des oben angefu‹hrten Risikoindikators ermittelt. Dieser wird jedoch nicht<br />

mehr auf Basis der Gesamtbank berechnet, sondern individuell fu‹r aufsichtsrechtlich<br />

vorgegebene Gescha‹ftsfelder (Privatkundengescha‹ft, Firmenkundengescha‹ft,<br />

Handel etc.). Dementsprechend existiert im Standardansatz auch nicht<br />

nur ein Risikogewichtungssatz von 15 %, sondern es wird je Gescha‹ftsfeld ein<br />

spezifischer Risikogewichtungssatz vorgegeben. Damit ist die Anwendung des<br />

Standardansatzes grundsa‹tzlich mit den gleichen inhaltlichen Problemen verbunden<br />

wie die Anwendung des Basisindikatoransatzes. Als Voraussetzung fu‹r die<br />

46 Vereinfacht dargestellt, bedeutet dies Folgendes: Fa‹llt z. B. das Rating eines Kreditinstituts mit 99,9 % Wahrscheinlichkeit<br />

nicht unter BBB, kann mit dieser Migration fu‹r den ICAAP gearbeitet werden.<br />

47 Zur genauen Definition der einzelnen Groܤen siehe Anhang X, Teil 1 der EU-RL.<br />

56 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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