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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

vor allem dadurch entstehen, dass eine Bank versta‹rkt nur eine Art von<br />

Sicherheiten hereinnimmt. Beispiele hierfu‹rwa‹ren eine hauptsa‹chliche Besicherung<br />

von Krediten durch gewerblich genutzte Immobilien oder die Verwendung<br />

eines einzigen Garanten fu‹r einen Gro§teil der Kredite.<br />

Banken sollten im Rahmen ihres ICAAP wirksame interne Strategien, Systeme<br />

und Kontrollen einfu‹hren, um die fu‹r sie wesentlichen Kreditrisikokonzentrationen<br />

zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu u‹berwachen. Dabei<br />

ist die Grundidee, dass eine Erho‹hung der Streuung der Kredite mit einer Verringerung<br />

der Kreditrisikokonzentration einhergeht. In diesem Zusammenhang<br />

ko‹nnen die Banken auf zwei verschiedene Mo‹glichkeiten <strong>zur</strong> Begrenzung<br />

von Kreditrisikokonzentrationen <strong>zur</strong>u‹ckgreifen: erstens die harte Limitierung<br />

von Konzentrationsrisiken und zweitens die Begrenzung durch ein versta‹rktes<br />

Monitoring (siehe Kapitel 4.4.2, Risikolimitierung als Budgetierung von o‹konomischem<br />

Kapital).<br />

Abbildung 12: U‹ berblick u‹ber mo‹gliche Ansa‹tze <strong>zur</strong> Bewertung von Kreditrisiken<br />

Der Einsatz von Verfahren <strong>zur</strong> Begrenzung von Konzentrationsrisiken ist insbesondere<br />

solchen Banken zu empfehlen, die aufgrund der verwendeten Verfahren<br />

<strong>zur</strong> Bewertung von Kreditrisiken keine oder nur un<strong>zur</strong>eichende Mo‹glichkeiten<br />

besitzen, Konzentrationen zu messen. Welche der aufgefu‹hrten Methoden<br />

konkret eingesetzt wird, sollte in Abha‹ngigkeit von der Art der Konzentration<br />

entschieden werden. Die harte Limitierung 42 bietet sich vor allem fu‹r solche<br />

Konzentrationsrisiken an, bei der die in der Gruppe gleichartiger Forderungen<br />

enthaltenen Einzelforderungen eine hohe positive Korrelation zueinander aufweisen.<br />

Fu‹r alle anderen Arten von Korrelationen (z. B. Branchen) kann <strong>zur</strong><br />

Begrenzung ein versta‹rktes Monitoring erfolgen.<br />

42 Dabei la‹sst sich die Obergrenze direkt aus der Risikotragfa‹higkeit ableiten, vgl. Kapitel 4.4, Sicherstellung der<br />

Risikotragfa‹higkeit.<br />

50 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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