Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
vor allem dadurch entstehen, dass eine Bank versta‹rkt nur eine Art von<br />
Sicherheiten hereinnimmt. Beispiele hierfu‹rwa‹ren eine hauptsa‹chliche Besicherung<br />
von Krediten durch gewerblich genutzte Immobilien oder die Verwendung<br />
eines einzigen Garanten fu‹r einen Gro§teil der Kredite.<br />
Banken sollten im Rahmen ihres ICAAP wirksame interne Strategien, Systeme<br />
und Kontrollen einfu‹hren, um die fu‹r sie wesentlichen Kreditrisikokonzentrationen<br />
zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu u‹berwachen. Dabei<br />
ist die Grundidee, dass eine Erho‹hung der Streuung der Kredite mit einer Verringerung<br />
der Kreditrisikokonzentration einhergeht. In diesem Zusammenhang<br />
ko‹nnen die Banken auf zwei verschiedene Mo‹glichkeiten <strong>zur</strong> Begrenzung<br />
von Kreditrisikokonzentrationen <strong>zur</strong>u‹ckgreifen: erstens die harte Limitierung<br />
von Konzentrationsrisiken und zweitens die Begrenzung durch ein versta‹rktes<br />
Monitoring (siehe Kapitel 4.4.2, Risikolimitierung als Budgetierung von o‹konomischem<br />
Kapital).<br />
Abbildung 12: U‹ berblick u‹ber mo‹gliche Ansa‹tze <strong>zur</strong> Bewertung von Kreditrisiken<br />
Der Einsatz von Verfahren <strong>zur</strong> Begrenzung von Konzentrationsrisiken ist insbesondere<br />
solchen Banken zu empfehlen, die aufgrund der verwendeten Verfahren<br />
<strong>zur</strong> Bewertung von Kreditrisiken keine oder nur un<strong>zur</strong>eichende Mo‹glichkeiten<br />
besitzen, Konzentrationen zu messen. Welche der aufgefu‹hrten Methoden<br />
konkret eingesetzt wird, sollte in Abha‹ngigkeit von der Art der Konzentration<br />
entschieden werden. Die harte Limitierung 42 bietet sich vor allem fu‹r solche<br />
Konzentrationsrisiken an, bei der die in der Gruppe gleichartiger Forderungen<br />
enthaltenen Einzelforderungen eine hohe positive Korrelation zueinander aufweisen.<br />
Fu‹r alle anderen Arten von Korrelationen (z. B. Branchen) kann <strong>zur</strong><br />
Begrenzung ein versta‹rktes Monitoring erfolgen.<br />
42 Dabei la‹sst sich die Obergrenze direkt aus der Risikotragfa‹higkeit ableiten, vgl. Kapitel 4.4, Sicherstellung der<br />
Risikotragfa‹higkeit.<br />
50 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>