Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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4.2.2.2 Beteiligungsrisiko<br />
Auch <strong>zur</strong> Bewertung von Beteiligungsrisiken stellt der aufsichtsrechtliche Standardansatz<br />
die einfachste Methode <strong>zur</strong> Risikomessung dar. Grundsa‹tzlich sollten<br />
Banken gerade bei Beteiligungen vor der Auswahl geeigneter Verfahren <strong>zur</strong><br />
Quantifizierung des Risikos zuna‹chst u‹berpru‹fen, ob die vorhandenen Risiken<br />
wesentlich sind. Hierfu‹r ko‹nnen die in Kapitel 3.1.1, Indikatoren <strong>zur</strong> Konkretisierung<br />
der Risikostruktur, vorgestellten Indikatoren herangezogen werden.<br />
Die Einscha‹tzung der Wesentlichkeit ist deshalb so wichtig, weil aufgrund der<br />
Unterschiedlichkeit von Beteiligungen die Verwendung des Standardansatzes<br />
zu starken U‹ ber- oder Unterscha‹tzungen des Risikos fu‹hren kann. Dies ergibt<br />
sich aus der undifferenzierten Behandlung von Beteiligungen im Standardansatz.<br />
Insofern erscheint dieser Ansatz nicht <strong>zur</strong> Bewertung von Beteiligungsrisiken<br />
geeignet, wenn die betreffende Bank wesentliche Beteiligungsrisiken in ihrem<br />
Portfolio ha‹lt.<br />
Aufgrund der Heterogenita‹t von Beteiligungen empfiehlt sich bei Vorliegen<br />
wesentlicher Risiken, die Auswahl geeigneter Verfahren <strong>zur</strong> Quantifizierung des<br />
Beteiligungsrisikos nach der Art der Beteiligung zu differenzieren. In diesem<br />
Zusammenhang wird zwischen marktbewerteten und kredita‹hnlichen Beteiligungen<br />
unterschieden.<br />
Fu‹r illiquide und/oder kredita‹hnliche Beteiligungen empfiehlt sich eine Risikomessung<br />
in Analogie zu den Kreditrisiken. A‹ hnlich wie beim Kreditrisiko<br />
ko‹nnen sich Banken wiederum an der Methodik des IRB-Ansatzes orientieren. 34<br />
Den einfachsten Ansatz stellt die einfache Risikogewichtsmethode dar, bei der<br />
fest vorgegebene Risikogewichte fu‹r bestimmte Arten von Beteiligungen anzusetzen<br />
sind. Diese reichen von 190 % bis hin zu 370 %. Bei diesem Verfahren<br />
wird — im Gegensatz zum Standardansatz — zwar der Tatsache Rechnung getragen,<br />
dass Beteiligungen in der Regel mit ho‹heren Risiken einhergehen als ein<br />
klassischer Kredit, eine wirklich risikoorientierte Bewertung findet jedoch nicht<br />
statt. Die Berechnung des Risikos erfolgt ausschlie§lich auf Basis der Art der<br />
Beteiligung, die Bonita‹t findet somit bei der Risikomessung keine Beru‹cksichtigung.<br />
Beim PD-/LGD-Verfahren erfolgt die Berechnung des Ausfallrisikos grundsa‹tzlich<br />
wie beim allgemeinen IRB-Modell: Auf Basis der Risikoparameter PD,<br />
LGD, EAD 35 und M wird mit Hilfe einer vorgegebenen Risikogewichtungsfunktion<br />
der unerwartete Verlust ermittelt. Der wesentliche Unterschied zum allgemeinen<br />
IRB-Ansatz besteht darin, dass die Risikoparameter (PD und LGD)<br />
bestimmte Untergrenzen nicht unterschreiten du‹rfen. Somit wird dem tendenziell<br />
ho‹heren Risikogehalt von Beteiligungen entsprochen. Der Vorteil des PD-/<br />
LGD-Ansatzes ist darin zu sehen, dass eine risikogerechte Bewertung auf Basis<br />
der Bonita‹t der Beteiligung erfolgt. Infolgedessen empfiehlt sich dieser Ansatz<br />
fu‹r alle Institute, die wesentliche kredita‹hnliche Beteiligungen in ihrem Portfolio<br />
halten.<br />
34 Siehe EU-RL Anhang VII Teil 1 Gliederungspunkt 1.3.1 und 1.3.2.<br />
35 Als Bemessungsgrundlage kann fu‹r die Zwecke des ICAAP grundsa‹tzlich sowohl der Buchwert der Beteiligung als<br />
auch der Marktwert herangezogen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Definition des Risikodeckungspotenzials<br />
mit dem verwendeten Wertansatz korrespondiert. So du‹rfen bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials<br />
keine stillen Reserven aus Beteiligungen beru‹cksichtigt werden, wenn fu‹r die Risikomessung<br />
nur der Buchwert angesetzt wird.<br />
Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 47