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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

. Der Forderungswert bei Ausfall (Exposure at Default, EAD): Dieser entspricht<br />

der ausstehenden Ho‹he des Kredits zum Ausfallzeitpunkt.<br />

. Die Restlaufzeit des Kredits (Maturity, M).<br />

Abbildung 11: Ermittlung des Kreditrisikos gemaܤ IRB-Ansatz<br />

Wesentliche Voraussetzung <strong>zur</strong> Berechnung des unerwarteten Verlustes ist<br />

vor allem das Vorhandensein von Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of<br />

Default, PD). Da hinsichtlich der weiteren Risikoparameter (LGD, EAD, M)<br />

auch auf aufsichtsrechtliche Vorgaben <strong>zur</strong>u‹ckgegriffen werden kann, stellt im<br />

IRB-Ansatz die bankinterne Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten die<br />

zentrale Groܤe <strong>zur</strong> Ermittlung eines einfachen Credit-Value-at-Risk dar.<br />

PDs werden auf Basis bankinterner Bonita‹tseinscha‹tzungen bzw. Ratings einzelnen<br />

Kreditnehmern zugeordnet. Die Klassifizierung der Bonita‹t potenzieller<br />

und vorhandener Kontrahenten sollte bereits nach aktuell gu‹ltigem Aufsichtsrecht<br />

im Rahmen der Sorgfaltspflicht durch die Institute erfolgen (vgl. ⁄ 39<br />

BWG). Diese Bonita‹tsbeurteilungen werden jedoch derzeit in vielen Fa‹llen noch<br />

nicht in eine einja‹hrige Ausfallwahrscheinlichkeit umgerechnet. Dennoch lassen<br />

sich diese fu‹r Banken, deren institutsspezifische Ratingklassen nicht mit Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

hinterlegt sind, mit u‹berschaubarem Aufwand ermitteln.<br />

Hierzu empfiehlt es sich, die vorhandenen Ratingklassen auf so genannte Masterskalen<br />

zu mappen. Diese ordnen jedem Rating eine eindeutige Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

zu. Auf diese Weise lassen sich fu‹r alle Kreditnehmer auf Basis der<br />

vergebenen Ratingklassen die fu‹r den IRB-Ansatz erforderlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

ermitteln.<br />

Im Standardansatz bestimmt sich der Forderungswert bei Ausfall (EAD) nach<br />

dem bilanziellen Wert der Forderung. 29 Im Gegensatz zum Standardansatz wird<br />

29 Zu den Ausnahmen siehe Anhang VII, Teil 3 der EU-RL.<br />

44 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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