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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Voraussetzung fu‹r eine risikoorientierte Anwendung des Standardansatzes ist<br />

die Verfu‹gbarkeit von externen Ratings fu‹r die im Portfolio befindlichen<br />

Kreditnehmer sowie die Ermittlung des ausstehenden Forderungsbetrages bei<br />

Ausfall (Exposure at Default, EAD). Dies stellt insbesondere fu‹r solche Banken<br />

ein Problem dar, deren Kreditnehmer-Portfolio hauptsa‹chlich aus kleineren und<br />

mittleren Unternehmen besteht, die u‹ber kein externes Rating verfu‹gen. In diesen<br />

Fa‹llen kann zwar im Standardansatz auf die vorgegebenen Risikogewichte fu‹r<br />

ungeratete Forderungen <strong>zur</strong>u‹ckgegriffen werden, das angesetzte Risikogewicht<br />

wird jedoch ausschlie§lich aufgrund der Zugeho‹rigkeit zu einer Forderungsklasse<br />

ermittelt und beru‹cksichtigt nicht die tatsa‹chliche Bonita‹t des Kreditnehmers.<br />

Banken, die den Standardansatz fu‹r die Zwecke des ICAAP verwenden<br />

wollen, sollte also bewusst sein, dass eine risikogerechte Bewertung ihrer Kreditrisiken<br />

im Grunde nur dann erfolgt, wenn externe Ratings fu‹r das bankinterne<br />

Kreditportfolio vorliegen. Existieren fu‹r einen Gro§teil des Portfolios<br />

keine externen Ratings, so ko‹nnen diese Forderungen auf Basis des Standardansatzes<br />

demnach auch nicht risikoorientiert bewertet werden. In solchen Fa‹llen<br />

empfiehlt es sich, aufgrund der mangelnden Beru‹cksichtigung des wesentlichen<br />

Risikotreibers ªBonita‹tÒ zusa‹tzliche Kapitalpuffer vorzuhalten.<br />

Ein weiteres Charakteristikum des Standardansatzes ist, dass keine Unterscheidung<br />

zwischen dem erwarteten und unerwarteten Verlust erfolgt. Die<br />

erwarteten Verluste sollten im Rahmen der Kreditvergabe als Standard-Risikokosten<br />

verrechnet werden. Das eigentliche Kreditrisiko, das eine mo‹gliche ªVerlustu‹berraschungÒ<br />

umschreibt, umfasst damit lediglich den unerwarteten Verlust,<br />

der u‹ber den bereits bei der Standard-Risikokosten-Rechnung antizipierten<br />

erwarteten Verlust hinausgeht. Um die Vergleichbarkeit und Aggregierbarkeit<br />

mit anderen Risiken (z. B. Marktpreisrisiken) zu gewa‹hrleisten, ist es sinnvoll,<br />

bei der Risikomessung einheitlich vom unerwarteten Verlust auszugehen.<br />

Unabha‹ngig davon, ob zwischen erwartetem und unerwartetem Verlust differenziert<br />

wird, sollte das wichtigste Entscheidungskriterium bei der Auswahl<br />

geeigneter Risikoquantifizierungsverfahren die Risikoorientierung darstellen<br />

(d.h. mit steigendem Risiko ist eine steigende Kapitalunterlegung erforderlich).<br />

Der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB-Ansatz) der EU-RL 2000/<br />

12/EG stellt ein Bewertungsverfahren dar, das diesem Anspruch weitgehend<br />

gerecht wird. Hierbei wird der unerwartete Verlust einer Forderung mittels<br />

bankinterner Ratings ermittelt. Die bankaufsichtsrechtlich vorzuhaltenden<br />

Eigenmittel pro Kreditforderung bestimmen sich dann entsprechend der bankinternen<br />

Ratingkategorie. Pro Kredit mu‹ssen im IRB-Ansatz folgende Risikoparameter<br />

bestimmt werden: 28<br />

. Die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD): Diese entspricht<br />

der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines Kontrahenten im Laufe eines Jahres.<br />

. Die Verlustrate bei Ausfall (Loss given Default, LGD): Sie gibt die Ho‹he des<br />

Verlusts in Prozent der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls der Gegenpartei<br />

an. Bei der Scha‹tzung der LGD spielen Sicherheiten eine wesentliche<br />

Rolle.<br />

28 Vgl. EU-RL Artikel 4 Nr. 25, 27 sowie Anhang VII Teil 3 und Teil 2 Gliederungspunkt 1.3.<br />

Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 43

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