Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Voraussetzung fu‹r eine risikoorientierte Anwendung des Standardansatzes ist<br />
die Verfu‹gbarkeit von externen Ratings fu‹r die im Portfolio befindlichen<br />
Kreditnehmer sowie die Ermittlung des ausstehenden Forderungsbetrages bei<br />
Ausfall (Exposure at Default, EAD). Dies stellt insbesondere fu‹r solche Banken<br />
ein Problem dar, deren Kreditnehmer-Portfolio hauptsa‹chlich aus kleineren und<br />
mittleren Unternehmen besteht, die u‹ber kein externes Rating verfu‹gen. In diesen<br />
Fa‹llen kann zwar im Standardansatz auf die vorgegebenen Risikogewichte fu‹r<br />
ungeratete Forderungen <strong>zur</strong>u‹ckgegriffen werden, das angesetzte Risikogewicht<br />
wird jedoch ausschlie§lich aufgrund der Zugeho‹rigkeit zu einer Forderungsklasse<br />
ermittelt und beru‹cksichtigt nicht die tatsa‹chliche Bonita‹t des Kreditnehmers.<br />
Banken, die den Standardansatz fu‹r die Zwecke des ICAAP verwenden<br />
wollen, sollte also bewusst sein, dass eine risikogerechte Bewertung ihrer Kreditrisiken<br />
im Grunde nur dann erfolgt, wenn externe Ratings fu‹r das bankinterne<br />
Kreditportfolio vorliegen. Existieren fu‹r einen Gro§teil des Portfolios<br />
keine externen Ratings, so ko‹nnen diese Forderungen auf Basis des Standardansatzes<br />
demnach auch nicht risikoorientiert bewertet werden. In solchen Fa‹llen<br />
empfiehlt es sich, aufgrund der mangelnden Beru‹cksichtigung des wesentlichen<br />
Risikotreibers ªBonita‹tÒ zusa‹tzliche Kapitalpuffer vorzuhalten.<br />
Ein weiteres Charakteristikum des Standardansatzes ist, dass keine Unterscheidung<br />
zwischen dem erwarteten und unerwarteten Verlust erfolgt. Die<br />
erwarteten Verluste sollten im Rahmen der Kreditvergabe als Standard-Risikokosten<br />
verrechnet werden. Das eigentliche Kreditrisiko, das eine mo‹gliche ªVerlustu‹berraschungÒ<br />
umschreibt, umfasst damit lediglich den unerwarteten Verlust,<br />
der u‹ber den bereits bei der Standard-Risikokosten-Rechnung antizipierten<br />
erwarteten Verlust hinausgeht. Um die Vergleichbarkeit und Aggregierbarkeit<br />
mit anderen Risiken (z. B. Marktpreisrisiken) zu gewa‹hrleisten, ist es sinnvoll,<br />
bei der Risikomessung einheitlich vom unerwarteten Verlust auszugehen.<br />
Unabha‹ngig davon, ob zwischen erwartetem und unerwartetem Verlust differenziert<br />
wird, sollte das wichtigste Entscheidungskriterium bei der Auswahl<br />
geeigneter Risikoquantifizierungsverfahren die Risikoorientierung darstellen<br />
(d.h. mit steigendem Risiko ist eine steigende Kapitalunterlegung erforderlich).<br />
Der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB-Ansatz) der EU-RL 2000/<br />
12/EG stellt ein Bewertungsverfahren dar, das diesem Anspruch weitgehend<br />
gerecht wird. Hierbei wird der unerwartete Verlust einer Forderung mittels<br />
bankinterner Ratings ermittelt. Die bankaufsichtsrechtlich vorzuhaltenden<br />
Eigenmittel pro Kreditforderung bestimmen sich dann entsprechend der bankinternen<br />
Ratingkategorie. Pro Kredit mu‹ssen im IRB-Ansatz folgende Risikoparameter<br />
bestimmt werden: 28<br />
. Die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD): Diese entspricht<br />
der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines Kontrahenten im Laufe eines Jahres.<br />
. Die Verlustrate bei Ausfall (Loss given Default, LGD): Sie gibt die Ho‹he des<br />
Verlusts in Prozent der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls der Gegenpartei<br />
an. Bei der Scha‹tzung der LGD spielen Sicherheiten eine wesentliche<br />
Rolle.<br />
28 Vgl. EU-RL Artikel 4 Nr. 25, 27 sowie Anhang VII Teil 3 und Teil 2 Gliederungspunkt 1.3.<br />
Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 43