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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

Als weitere Dimension des Kreditrisikos ist das Verbriefungsrisiko anzusehen.<br />

Fu‹r Banken, bei denen Verbriefungen ein wesentliches Ausma§ annehmen,<br />

sei an dieser Stelle auf die Publikation der FMA/OeNB <strong>Leitfaden</strong>reihe hingewiesen.<br />

26<br />

4.2.2.1 Kontrahenten- bzw. Ausfallrisiko<br />

Fu‹r die Bewertung des Kontrahenten- bzw. Ausfallrisikos ko‹nnen im Rahmen<br />

des ICAAP verschiedene Methoden zum Einsatz kommen. Im einfachsten Fall<br />

kann fu‹r die Ermittlung des Kontrahentenrisikos die Methodik des Standardansatzes<br />

(gemaܤ der Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses) verwendet<br />

werden. Bei dieser Methode werden Risikogewichtungssa‹tze fu‹r bestimmte<br />

Arten von Kreditforderungen prima‹r in Abha‹ngigkeit von der Bonita‹tseinscha‹tzung<br />

von Ratingagenturen vorgegeben. Das Ausfallrisiko wird mit den hieraus<br />

resultierenden Eigenmittelanforderungen gleichgesetzt (vgl. Abbildung 10).<br />

Bei der Berechnung des Eigenmittelerfordernisses ko‹nnen <strong>zur</strong> Begrenzung<br />

des Kreditrisikos verschiedene Kreditrisikominderungstechniken verwendet<br />

werden. Hierzu za‹hlen im Standardansatz insbesondere finanzielle Sicherheiten,<br />

bestimmte physische Sicherheiten sowie Garantien und Kreditderivate.<br />

Daru‹ber hinaus ko‹nnen grundsa‹tzlich fu‹r die interne Steuerung im Rahmen<br />

des ICAAP auch weitere Sicherheiten beru‹cksichtigt werden. Voraussetzung<br />

hierfu‹r ist jedoch, dass die Bank darlegen kann, dass die angerechneten Sicherheiten<br />

tatsa‹chlich werthaltig sind und dass die Bank u‹ber angemessene Strategien<br />

und Verfahren verfu‹gt, um verbleibende Restrisiken zu steuern und zu u‹berwachen.<br />

Unter anderem sollte in diesem Zusammenhang gewa‹hrleistet werden,<br />

dass die Vereinbarungen bezu‹glich der Bereitstellung der Sicherheit rechtlich<br />

durchsetzbar sind und die Kreditqualita‹t des Schuldners sowie der Wert der<br />

Sicherheit keine bedeutende positive Korrelation aufweisen. 27 Daru‹ber hinaus<br />

sollte eine regelmaܤige Neubewertung der Sicherheiten erfolgen.<br />

Abbildung 10: Ermittlung des Kreditrisikos gemaܤ Standardansatz<br />

26 Siehe aus der <strong>Leitfaden</strong>reihe zum Kreditrisiko den Band ªBest Practice im Risikomanagement von VerbriefungenÒ.<br />

27 Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen fu‹r die Begru‹ndung und die Durchsetzbarkeit von Kreditsicherheiten<br />

vor dem Hintergrund der o‹sterreichischen Rechtslage wird auf den <strong>Leitfaden</strong> ªTechniken der KreditrisikominderungÒ<br />

verwiesen.<br />

42 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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