Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
Als weitere Dimension des Kreditrisikos ist das Verbriefungsrisiko anzusehen.<br />
Fu‹r Banken, bei denen Verbriefungen ein wesentliches Ausma§ annehmen,<br />
sei an dieser Stelle auf die Publikation der FMA/OeNB <strong>Leitfaden</strong>reihe hingewiesen.<br />
26<br />
4.2.2.1 Kontrahenten- bzw. Ausfallrisiko<br />
Fu‹r die Bewertung des Kontrahenten- bzw. Ausfallrisikos ko‹nnen im Rahmen<br />
des ICAAP verschiedene Methoden zum Einsatz kommen. Im einfachsten Fall<br />
kann fu‹r die Ermittlung des Kontrahentenrisikos die Methodik des Standardansatzes<br />
(gemaܤ der Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses) verwendet<br />
werden. Bei dieser Methode werden Risikogewichtungssa‹tze fu‹r bestimmte<br />
Arten von Kreditforderungen prima‹r in Abha‹ngigkeit von der Bonita‹tseinscha‹tzung<br />
von Ratingagenturen vorgegeben. Das Ausfallrisiko wird mit den hieraus<br />
resultierenden Eigenmittelanforderungen gleichgesetzt (vgl. Abbildung 10).<br />
Bei der Berechnung des Eigenmittelerfordernisses ko‹nnen <strong>zur</strong> Begrenzung<br />
des Kreditrisikos verschiedene Kreditrisikominderungstechniken verwendet<br />
werden. Hierzu za‹hlen im Standardansatz insbesondere finanzielle Sicherheiten,<br />
bestimmte physische Sicherheiten sowie Garantien und Kreditderivate.<br />
Daru‹ber hinaus ko‹nnen grundsa‹tzlich fu‹r die interne Steuerung im Rahmen<br />
des ICAAP auch weitere Sicherheiten beru‹cksichtigt werden. Voraussetzung<br />
hierfu‹r ist jedoch, dass die Bank darlegen kann, dass die angerechneten Sicherheiten<br />
tatsa‹chlich werthaltig sind und dass die Bank u‹ber angemessene Strategien<br />
und Verfahren verfu‹gt, um verbleibende Restrisiken zu steuern und zu u‹berwachen.<br />
Unter anderem sollte in diesem Zusammenhang gewa‹hrleistet werden,<br />
dass die Vereinbarungen bezu‹glich der Bereitstellung der Sicherheit rechtlich<br />
durchsetzbar sind und die Kreditqualita‹t des Schuldners sowie der Wert der<br />
Sicherheit keine bedeutende positive Korrelation aufweisen. 27 Daru‹ber hinaus<br />
sollte eine regelmaܤige Neubewertung der Sicherheiten erfolgen.<br />
Abbildung 10: Ermittlung des Kreditrisikos gemaܤ Standardansatz<br />
26 Siehe aus der <strong>Leitfaden</strong>reihe zum Kreditrisiko den Band ªBest Practice im Risikomanagement von VerbriefungenÒ.<br />
27 Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen fu‹r die Begru‹ndung und die Durchsetzbarkeit von Kreditsicherheiten<br />
vor dem Hintergrund der o‹sterreichischen Rechtslage wird auf den <strong>Leitfaden</strong> ªTechniken der KreditrisikominderungÒ<br />
verwiesen.<br />
42 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>