Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Bank darstellen, die in der Praxis durch weitere, zum jeweiligen Institut passende<br />
Inhalte zu ersetzen oder erga‹nzen wa‹ren:<br />
. Die Gescha‹ftsleitung und alle Mitarbeiter fu‹hlen sich den risikopolitischen<br />
Grundsa‹tzen verpflichtet und treffen auch ihre Alltagsentscheidungen unter<br />
Einhaltung dieser Leitlinien.<br />
. Das Risikomanagement wird so organisiert, dass Interessenkonflikte sowohl<br />
auf perso‹nlicher Ebene als auch auf Ebene von Organisationseinheiten vermieden<br />
werden.<br />
. Bei den wesentlichen, gegebenenfalls existenzgefa‹hrdenden Risikoarten<br />
strebt die Bank ein Risikomanagement auf einem Niveau an, welches zumindest<br />
jenem von strukturell und groܤenmaܤig vergleichbaren Instituten entspricht<br />
(ªBest-Practice-GrundsatzÒ).<br />
. Bei intransparenter Risikolage oder methodischen Zweifelsfa‹llen ist dem<br />
Vorsichtsprinzip der Vorzug zu geben.<br />
. Risikosteuerung und ICAAP orientieren sich prima‹r am Ziel eines geordneten<br />
Unternehmensfortbestandes (ªGoing-ConcernÒ). Nebenbedingungen,<br />
insbesondere aufsichtsrechtlicher Art, sind in der Regel mit einem Sicherheitspuffer<br />
einzuhalten.<br />
. Das Institut richtet sein Engagement grundsa‹tzlich nur auf Gescha‹ftsfelder,<br />
in denen es u‹ber eine entsprechende Expertise <strong>zur</strong> Beurteilung der spezifischen<br />
Risiken verfu‹gt.<br />
. Der Aufnahme neuer Gescha‹ftsfelder oder Produkte geht grundsa‹tzlich eine<br />
ada‹quate Analyse der gescha‹ftsspezifischen Risiken voraus.<br />
Sind die risikopolitischen Grundsa‹tze in der Bank bekannt, la‹sst sich bei vielen<br />
konkreten Fragestellungen bereits diejenige Vorgehensweise ableiten, die der<br />
risikopolitischen Grundhaltung der Bank am ehesten entspricht. Ist beispielsweise<br />
vorgegeben, in allen Zweifelsfa‹llen dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu<br />
tragen, sind viele Auslegungsfragen bei der Implementierung und Umsetzung<br />
von Risikomanagementsystemen ohne gro‹§eren Ru‹ckfrage- und Abstimmungsbedarf<br />
zu kla‹ren. 14<br />
Neben der Gesamtbanksicht ist es ha‹ufig sinnvoll, auch fu‹r einzelne Risikoarten<br />
bestimmte Grundsa‹tze, etwa im Sinne einerªKreditrisikopolitikÒ, ªMarktrisikopolitikÒ<br />
oderªLiquidita‹tsrisikopolitikÒ aufzustellen. Im Kreditrisiko ko‹nnte<br />
man zum Beispiel vorgeben, Kredite bei niedriger Bonita‹t nicht allein aufgrund<br />
von Sicherheiten zu vergeben, oder auch, dass jedes Einzelgescha‹ft mit einem<br />
Rating zu versehen ist.<br />
4.1.2 Risikoappetit<br />
Nach den risikopolitischen Grundsa‹tzen stellt der Risikoappetit einen weiteren<br />
Einflussfaktor auf die risikopolitische Grundhaltung dar. Risikoappetit definiert<br />
sich als die in geeigneten Kennzahlen ausdru‹ckbare Ho‹he der Bereitschaft der<br />
Bank, finanzielle Risiken einzugehen. Die Festlegung auf einen angemessenen<br />
Risikoappetit ist eine operative Grundvoraussetzung, damit fu‹r die Gesamtbank<br />
ein Setzen von konsistenten Risikolimiten mo‹glich wird.<br />
14 Dies ko‹nnte z.B. beim Umgang mit Korrelationen in der Risikoaggregation eine Rolle spielen oder auch bei der<br />
Einschra‹nkung der angesetzten Risikodeckungsmassen auf diejenigen Bestandteile, die unzweifelhaft auch im<br />
Krisenfall vorhanden bzw. verfu‹gbar sind.<br />
Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 33