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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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sa‹tzliche Aussagen getroffen werden, sollte sie einen la‹ngeren Zeithorizont<br />

umfassen (fu‹r eine ausfu‹hrliche Darstellung mo‹glicher Inhalte einer Risikostrategie<br />

vgl. Kapitel 4.1, Strategie <strong>zur</strong> Sicherung der Kapitalada‹quanz).<br />

Eine Ebene tiefer ist die ausfu‹hrlichere Ero‹rterung der eingesetzten Methoden<br />

und Instrumente des Risikocontrollings und -managements angesiedelt. In<br />

der Praxis wird ein solches Dokument ha‹ufig als Risikohandbuch bezeichnet.<br />

Wesentlicher Inhalt eines Risikohandbuches ist u.a. die Beschreibung des Risikomanagementprozesses,<br />

eine Definition aller relevanten Risikoarten, getrennt fu‹r<br />

jede Risikoart eine Erla‹uterung der Verfahren <strong>zur</strong> Bewertung, Steuerung und<br />

U‹ berwachung der Risikopositionen sowie eine Darstellung des Prozesses <strong>zur</strong><br />

Einfu‹hrung neuer Produkte oder Ma‹rkte. Aufgrund des hohen Detaillierungsgrades<br />

bietet es sich an, dass das Risikohandbuch prima‹r vom zusta‹ndigen<br />

Gescha‹ftsleiter (Risikovorstand) verantwortet wird. Mit der inhaltlichen Tiefe<br />

der Ausfu‹hrungen geht in der Regel auch das Erfordernis einer regelma‹§igen<br />

U‹ berarbeitung zumindest einzelner Inhalte einher. Aus diesem Grund empfiehlt<br />

es sich, die Abschnitte mit dem Datum der letzten U‹ berarbeitung sowie dem<br />

Namen der verantwortlichen Organisationseinheit zu versehen.<br />

Auf der dritten Ebene in unserem Beispiel erfolgt eine Zusammenfassung<br />

sonstiger Dokumentationen zum Risikomanagement. Hierunter sind beispielsweise<br />

konkrete Arbeitsanweisungen oder Anleitungen zum Umgang mit bestimmten<br />

IT-Anwendungen zu verstehen. Dementsprechend besitzen die Dokumente<br />

auf dieser unteren Ebene tendenziell den groܤten Detaillierungsgrad und<br />

die ho‹chste U‹ berarbeitungsfrequenz.<br />

Bei der Erstellung und Pflege der Dokumentation spielen Aktualita‹t und<br />

Vollsta‹ndigkeit eine wichtige Rolle. Daru‹ber hinaus sollte Wert darauf gelegt<br />

werden, die Unterlagen systematisch und fu‹r sachkundige Dritte nachvollziehbar<br />

abzufassen und aufzubewahren. Dabei mu‹ssen nicht sa‹mtliche Unterlagen<br />

im Rahmen der Umsetzung der ICAAP-Anforderungen neu verfasst werden.<br />

Vielmehr kann die Dokumentation auf bestehenden Richtlinien und Vorschriften<br />

aufbauen. Diese sind jedoch entsprechend der vorgenommenen Anpassungen<br />

und Erweiterungen des bankinternen Risikomanagements in Folge der<br />

ICAAP-Realisierung zu aktualisieren und gegebenenfalls neu zu systematisieren.<br />

Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 29

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