Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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sa‹tzliche Aussagen getroffen werden, sollte sie einen la‹ngeren Zeithorizont<br />
umfassen (fu‹r eine ausfu‹hrliche Darstellung mo‹glicher Inhalte einer Risikostrategie<br />
vgl. Kapitel 4.1, Strategie <strong>zur</strong> Sicherung der Kapitalada‹quanz).<br />
Eine Ebene tiefer ist die ausfu‹hrlichere Ero‹rterung der eingesetzten Methoden<br />
und Instrumente des Risikocontrollings und -managements angesiedelt. In<br />
der Praxis wird ein solches Dokument ha‹ufig als Risikohandbuch bezeichnet.<br />
Wesentlicher Inhalt eines Risikohandbuches ist u.a. die Beschreibung des Risikomanagementprozesses,<br />
eine Definition aller relevanten Risikoarten, getrennt fu‹r<br />
jede Risikoart eine Erla‹uterung der Verfahren <strong>zur</strong> Bewertung, Steuerung und<br />
U‹ berwachung der Risikopositionen sowie eine Darstellung des Prozesses <strong>zur</strong><br />
Einfu‹hrung neuer Produkte oder Ma‹rkte. Aufgrund des hohen Detaillierungsgrades<br />
bietet es sich an, dass das Risikohandbuch prima‹r vom zusta‹ndigen<br />
Gescha‹ftsleiter (Risikovorstand) verantwortet wird. Mit der inhaltlichen Tiefe<br />
der Ausfu‹hrungen geht in der Regel auch das Erfordernis einer regelma‹§igen<br />
U‹ berarbeitung zumindest einzelner Inhalte einher. Aus diesem Grund empfiehlt<br />
es sich, die Abschnitte mit dem Datum der letzten U‹ berarbeitung sowie dem<br />
Namen der verantwortlichen Organisationseinheit zu versehen.<br />
Auf der dritten Ebene in unserem Beispiel erfolgt eine Zusammenfassung<br />
sonstiger Dokumentationen zum Risikomanagement. Hierunter sind beispielsweise<br />
konkrete Arbeitsanweisungen oder Anleitungen zum Umgang mit bestimmten<br />
IT-Anwendungen zu verstehen. Dementsprechend besitzen die Dokumente<br />
auf dieser unteren Ebene tendenziell den groܤten Detaillierungsgrad und<br />
die ho‹chste U‹ berarbeitungsfrequenz.<br />
Bei der Erstellung und Pflege der Dokumentation spielen Aktualita‹t und<br />
Vollsta‹ndigkeit eine wichtige Rolle. Daru‹ber hinaus sollte Wert darauf gelegt<br />
werden, die Unterlagen systematisch und fu‹r sachkundige Dritte nachvollziehbar<br />
abzufassen und aufzubewahren. Dabei mu‹ssen nicht sa‹mtliche Unterlagen<br />
im Rahmen der Umsetzung der ICAAP-Anforderungen neu verfasst werden.<br />
Vielmehr kann die Dokumentation auf bestehenden Richtlinien und Vorschriften<br />
aufbauen. Diese sind jedoch entsprechend der vorgenommenen Anpassungen<br />
und Erweiterungen des bankinternen Risikomanagements in Folge der<br />
ICAAP-Realisierung zu aktualisieren und gegebenenfalls neu zu systematisieren.<br />
Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong> 29