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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

. Es ist zu gewa‹hrleisten, dass die Bank weiterhin Zugriff auf sa‹mtliche relevante<br />

Informationen im Rahmen des ICAAP hat bzw. erha‹lt.<br />

. Ta‹tigkeiten und Funktionen, die im Rahmen von Outsourcing durchgefu‹hrt<br />

werden, unterliegen weiterhin der Aufsicht durch die zusta‹ndige Beho‹rde<br />

(FMA). Daher darf das Outsourcing zu keiner wie auch immer gearteten<br />

Beeintra‹chtigung im Hinblick auf die Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben<br />

durch die zusta‹ndige Beho‹rde fu‹hren.<br />

. Die Outsourcing-Vereinbarungen sind vollsta‹ndig schriftlich zu regeln,<br />

sofern nicht ohnehin bereits eine Regelung, etwa in Gesetz oder Satzung<br />

besteht.<br />

. Es ist zu beachten, dass durch Outsourcingaktivita‹ten weitere, vor allem<br />

operationelle Risiken auftreten ko‹nnen. Um diese Risiken mo‹glichst gering<br />

zu halten, sollten jedenfalls die Aufgabenverteilungen klar definiert sein<br />

(z. B. bei gewachsenen Strukturen innerhalb von Sektoren) bzw. sollten<br />

geeignete Service Level Agreements (SLA) mit dem Outsourcingpartner<br />

abgeschlossen werden.<br />

Weitere Hinweise, die im Rahmen von Outsourcing beachtet werden sollten,<br />

finden sich im ªConsultation Paper on High Level Principles on OutsourcingÒ<br />

(CP02), vero‹ffentlicht im April 2004 vom Committee of European Banking<br />

Supervisors (CEBS).<br />

3.4 Anforderungen an die Dokumentation<br />

Der ICAAP muss transparent und nachvollziehbar ausgestaltet sein. Dies tra‹gt<br />

einerseits dazu bei, dass die festgelegten Verfahren von den Mitarbeitern verstanden,<br />

akzeptiert und angewendet werden; andererseits erleichtert es der<br />

Bank, ihre Methoden und Vorschriften regelma‹§ig auf Angemessenheit zu u‹berpru‹fen<br />

und weiterzuentwickeln.<br />

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, alle wesentlichen Elemente des ICAAP<br />

auch formal, unter Beru‹cksichtigung der bereits vorhandenen, den Anforderungen<br />

entsprechenden Dokumentationen und Begriffsdefinitionen, schriftlich zu<br />

fixieren.<br />

Bei der Verfassung der erforderlichen Dokumente sollte darauf geachtet<br />

werden, dass die inhaltliche Tiefe und Tragweite der Ausfu‹hrungen auf den<br />

Empfa‹ngerkreis zugeschnitten sind. Aus diesem Grund bietet sich fu‹r die konkrete<br />

Umsetzung der Dokumentationsanforderungen eine Abstufung u‹ber verschiedene<br />

Ebenen an. Im Folgenden wird eine mo‹gliche Abstufung u‹ber z. B.<br />

drei Ebenen exemplarisch dargestellt (vgl. Abbildung 7).<br />

Auf der obersten Ebene empfiehlt es sich, die strategische Grundhaltung<br />

zum Risikomanagement der Bank explizit auszuformulieren. Diese gibt die<br />

Grundausrichtung eines Instituts wieder und besitzt Geltung fu‹r sa‹mtliche Entscheidungen<br />

im Rahmen des ICAAP. Die strategische Grundhaltung la‹sst sich in<br />

Form einer Risikostrategie dokumentieren. Wesentliche Inhalte einer solchen<br />

Risikostrategie stellen risikopolitische Grundsa‹tze, Aussagen zum Risikoappetit<br />

der Bank, eine Darstellung der Grundausrichtung der einzelnen Risikoarten<br />

sowie Erla‹uterungen hinsichtlich der geplanten Entwicklung der Gescha‹ftsbereiche<br />

dar. Die Risikostrategie sollte vom Gesamtvorstand (Gescha‹ftsleitung)<br />

verabschiedet werden. Dementsprechend empfiehlt sich eine pra‹gnante Darstellung<br />

auf hohem Aggregationsniveau. Da im Rahmen der Risikostrategie grund-<br />

28 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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