Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
Betracht. Beispielsweise ist die Anwendung der Durchschaumethode dann zu<br />
empfehlen, wenn aufgrund spezieller Vereinbarungen, wie Patronatserkla‹rungen,<br />
das Risiko fu‹r das u‹bergeordnete Unternehmen nicht automatisch auf den<br />
Buchwert oder den Marktwert des nachgeordneten Unternehmens begrenzt ist.<br />
Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, die relevanten Unternehmen<br />
in Abha‹ngigkeit von deren Bedeutung fu‹r die Risikoposition des Konzerns in<br />
eine Rangfolge zu bringen. In Abha‹ngigkeit von dem jeweiligen Gewicht und<br />
den vorhandenen Eingriffsmo‹glichkeiten erfolgt eine Festlegung der zu verwendenden<br />
Methode im Rahmen der Konzernsteuerung. Die Festlegung der<br />
Steuerungs- und U‹ berwachungsmethoden muss dabei nicht einheitlich fu‹r alle<br />
Unternehmen getroffen werden, sondern kann sich z.B. auch an den Risikoarten<br />
orientieren. So wa‹re es mo‹glich, dass ein stark kreditrisikolastiges Unternehmen<br />
hinsichtlich des Kreditrisikos in das Risikomanagement des u‹bergeordneten<br />
Unternehmens integriert wird, in Bezug auf das Marktpreisrisiko jedoch eine<br />
aggregierte Einbindung der Risikozahlen unter Vorgabe von Standards als<br />
Methode gewa‹hlt wird.<br />
Neben der Festlegung der Methoden <strong>zur</strong> Ausu‹bung der Konzernsteuerung<br />
ist die Verankerung von Verantwortlichkeiten <strong>zur</strong> Erfu‹llung der gruppenbezogenen<br />
Anforderungen von gro§er Bedeutung. Hierbei sollten folgende Grundsa‹tze<br />
beru‹cksichtigt werden:<br />
Die Gescha‹ftsleitung des u‹bergeordneten Unternehmens ist fu‹r alle wesentlichen<br />
Elemente des Risikomanagements der Gruppe verantwortlich. Sie kann<br />
dieser Verantwortung nur gerecht werden, wenn sie in der Lage ist, die Risiken<br />
konsolidiert zu beurteilen und die notwendigen Ma§nahmen der Steuerung zu<br />
treffen.<br />
Dazu sind die Prozesse und die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen<br />
und Kommunikationswege der konzernweiten Risikosteuerung klar zu definieren<br />
und abzustimmen (Wesentlichkeit fu‹r die Risikoposition des Konzerns,<br />
Konsolidierungsmethodik etc.).<br />
3.3 Verantwortung der Bank fu‹ r den ICAAP<br />
Grundsa‹tzlich hat jede Bank im Rahmen des in Kapitel 3.2, Ebene der Anwendung<br />
in der Institutsgruppe, definierten Anwendungsbereiches einen ICAAP zu<br />
implementieren.<br />
Somit ist es Aufgabe jeder Bank, geeignete Ma§nahmen und Verfahren im<br />
Rahmen des ICAAP einzusetzen. Dabei steht es den Banken frei, eigene Definitionen<br />
und Verfahren zu verwenden. Allerdings sind die Banken gefordert, der<br />
Aufsicht nachzuweisen, dass der ICAAP vollsta‹ndig und ihren Risiken aus<br />
Gescha‹ftsaktivita‹ten und dem Umfeld angemessen ist.<br />
Der ICAAP ist nicht nur aus aufsichtsrechtlichen Gru‹nden anzuwenden.<br />
Vielmehr wird erwartet, dass dieses Prozedere fu‹r das Management als Steuerungswerkzeug<br />
herangezogen wird.<br />
3.3.1 Verantwortung der Gescha‹ftsleiter<br />
Aufgrund der zentralen Bedeutung des ICAAP fu‹r die Steuerung einer Bank liegt<br />
die Verantwortung fu‹r die Festlegung, Konzeption und laufende Weiterentwicklung<br />
bei den Gescha‹ftsleitern. Auf aktuell gu‹ltiger gesetzlicher Basis ist die Verantwortung<br />
der Gescha‹ftsleiter aus ⁄ 39 BWG ableitbar.<br />
26 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>