Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
behandelt). Wird die betreffende Bank hingegen von einer inla‹ndischen Bank<br />
u‹bernommen, so ist es damit als nunmehriges Tochterunternehmen von der<br />
Erfu‹llung des ICAAP befreit. Die neue Mutter hat nunmehr auf Basis der konsolidierten<br />
Finanzlage den ICAAP zu erfu‹llen und die neue Tochter in ihre Risikokalkulation<br />
zu integrieren.<br />
Wird das urspru‹ngliche Einzelinstitut nicht u‹bernommen, sondern gru‹ndet<br />
von sich aus ein eigenes Tochterunternehmen in O‹ sterreich oder aber das Einzelinstitut<br />
u‹bernimmt ein anderes Bankinstitut in O‹ sterreich, so muss es dieses<br />
in seiner Bewertung der Eigenkapitalausstattung mit beru‹cksichtigen und die<br />
Berechnung des ICAAP damit nicht mehr auf individueller Ebene durchfu‹hren,<br />
sondern nunmehr auf Basis der konsolidierten Finanzlage (als nationales Mutterkreditinstitut).<br />
Gru‹ndet nun eines der o‹sterreichischen Tochterkreditinstitute ein weiteres<br />
Tochterunternehmen (Kreditinstitut, Finanzinstitut, Vermo‹gensverwaltungsgesellschaft)<br />
in einem Drittland bzw. geht dort eine entsprechend gro§e Beteiligung<br />
an einem solchen Unternehmen ein, so ist dieser neue Konzernteil wiederum<br />
gesondert zu behandeln (Subkonsolidierung). Das jeweilige Mutterkreditinstitut<br />
der neuen Drittlandtochter ist nun <strong>zur</strong> Erfu‹llung des ICAAP auf<br />
subkonsolidierter Basis verpflichtet. Dies ist der einzige Fall, in dem auch ein<br />
Tochterkreditinstitut in einem Mitgliedstaat (O‹ sterreich) <strong>zur</strong> Erfu‹llung des<br />
ICAAP verpflichtet ist.<br />
3.2.2 Mo‹gliche Verfahren <strong>zur</strong> Umsetzung des ICAAP<br />
auf konsolidierter Ebene<br />
Die Bestimmungen zum ICAAP besagen, dass Banken u‹ber solide, umfassende<br />
und wirksame Strategien und Verfahren verfu‹gen sollen, mit denen sie die Ho‹he<br />
des internen Eigenkapitals, das sie <strong>zur</strong> Absicherung ihrer Risiken fu‹r angemessen<br />
halten, kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohen Stand halten<br />
ko‹nnen. Wie im vorangegangenen Kapitel dargestellt, ist das jeweils nationale<br />
Mutterkreditinstitut fu‹r die Einhaltung der Anforderungen auf konsolidierter<br />
Ebene verantwortlich. Somit sollte dieses in der Lage sein, die wesentlichen<br />
Risiken der einzelnen gruppenangeho‹rigen Unternehmen inklusive seiner eigenen<br />
Risiken zusammenzufassen, zu beurteilen und — soweit erforderlich — zu<br />
steuern. Um eine angemessene Eigenkapitalausstattung sowie eine ordnungsgemaܤe<br />
Gescha‹ftsorganisation der gesamten Gruppe sicherzustellen, stehen zwei<br />
Umsetzungswege (komplette Einbeziehung vs. Zulieferung von Risikoinformation)<br />
<strong>zur</strong> Verfu‹gung:<br />
24 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>