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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

Abbildung 4: Erfu‹llung des ICAAP auf konsolidierter Ebene<br />

Handelt es sich bei dem Mutterinstitut um eine Finanzholdinggesellschaft, so<br />

hat jene Bank, die von dieser kontrolliert wird und <strong>zur</strong> Konsolidierung gem.<br />

Art. 125 und 126 verpflichtet ist, die genannten Bestimmungen auf Basis der<br />

konsolidierten Finanzlage der Finanzholdinggesellschaft zu erfu‹llen (vgl. Abbildung<br />

4).<br />

Das ªobersteÒ Kreditinstitut in einem Mitgliedstaat ist damit <strong>zur</strong> Erfu‹llung<br />

des ICAAP auf Basis der konsolidierten Finanzlage 9 verpflichtet. Bei der Erfu‹llung<br />

des ICAAP auf konsolidierter Ebene ist hingegen unerheblich, wo sich das<br />

Tochterunternehmen befindet. D.h. auch wenn das Tochterunternehmen seinen<br />

Sitz im Ausland hat, ist das Mutterunternehmen <strong>zur</strong> Erfu‹llung des ICAAP auf<br />

Basis der konsolidierten Finanzlage verpflichtet. Der Unterschied besteht darin,<br />

dass die Existenz einer inla‹ndischen Tochter von der Erfu‹llung des ICAAP auf<br />

Einzelinstitutsebene befreit. Somit ist auch hier zu betonen, dass die Existenz<br />

eines u‹bergeordneten Kredit- oder Finanzinstituts allein dann befreiend wirkt<br />

(d. h. es ist keine Erfu‹llung des ICAAP auf Einzelinstitutsebene no‹tig), wenn<br />

dieses innerhalb des gleichen Mitgliedstaates zugelassen ist und beaufsichtigt<br />

wird. 10<br />

ad (3): Subkonsolidierte Ebene<br />

Schlie§lich haben jene Tochterkreditinstitute den ICAAP auf subkonsolidierter<br />

Ebene anzuwenden, welche ihrerseits (oder deren Mutter, falls es sich um eine<br />

Finanzholdinggesellschaft handelt) in einem Drittland — also einem Nicht-Mitgliedsstaat<br />

der EU — ein Kredit- oder Finanzinstitut oder eine Vermo‹gensverwaltungsgesellschaft<br />

als Tochterunternehmen haben oder eine Beteiligung an einem<br />

solchen Unternehmen halten (vgl. Abbildung 5).<br />

9 Art und Umfang der Konsolidierung werden in Art. 133 der EU-RL festgelegt.<br />

10 Zur Vollsta‹ndigkeit des Beispieles aus Abbildung 4 (linke Grafik): Das Mutterunternehmen (sofern es sich dabei<br />

um ein Kreditinstitut handelt), das au§erhalb der Grenzen O‹ sterreichs eingezeichnet ist und im Inland kein u‹beroder<br />

untergeordnetes Institut hat, ist <strong>zur</strong> Erfu‹llung des ICAAP sowohl auf Einzelinstitutsebene als auch auf konsolidierter<br />

Ebene verpflichtet.<br />

22 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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