Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
Abbildung 4: Erfu‹llung des ICAAP auf konsolidierter Ebene<br />
Handelt es sich bei dem Mutterinstitut um eine Finanzholdinggesellschaft, so<br />
hat jene Bank, die von dieser kontrolliert wird und <strong>zur</strong> Konsolidierung gem.<br />
Art. 125 und 126 verpflichtet ist, die genannten Bestimmungen auf Basis der<br />
konsolidierten Finanzlage der Finanzholdinggesellschaft zu erfu‹llen (vgl. Abbildung<br />
4).<br />
Das ªobersteÒ Kreditinstitut in einem Mitgliedstaat ist damit <strong>zur</strong> Erfu‹llung<br />
des ICAAP auf Basis der konsolidierten Finanzlage 9 verpflichtet. Bei der Erfu‹llung<br />
des ICAAP auf konsolidierter Ebene ist hingegen unerheblich, wo sich das<br />
Tochterunternehmen befindet. D.h. auch wenn das Tochterunternehmen seinen<br />
Sitz im Ausland hat, ist das Mutterunternehmen <strong>zur</strong> Erfu‹llung des ICAAP auf<br />
Basis der konsolidierten Finanzlage verpflichtet. Der Unterschied besteht darin,<br />
dass die Existenz einer inla‹ndischen Tochter von der Erfu‹llung des ICAAP auf<br />
Einzelinstitutsebene befreit. Somit ist auch hier zu betonen, dass die Existenz<br />
eines u‹bergeordneten Kredit- oder Finanzinstituts allein dann befreiend wirkt<br />
(d. h. es ist keine Erfu‹llung des ICAAP auf Einzelinstitutsebene no‹tig), wenn<br />
dieses innerhalb des gleichen Mitgliedstaates zugelassen ist und beaufsichtigt<br />
wird. 10<br />
ad (3): Subkonsolidierte Ebene<br />
Schlie§lich haben jene Tochterkreditinstitute den ICAAP auf subkonsolidierter<br />
Ebene anzuwenden, welche ihrerseits (oder deren Mutter, falls es sich um eine<br />
Finanzholdinggesellschaft handelt) in einem Drittland — also einem Nicht-Mitgliedsstaat<br />
der EU — ein Kredit- oder Finanzinstitut oder eine Vermo‹gensverwaltungsgesellschaft<br />
als Tochterunternehmen haben oder eine Beteiligung an einem<br />
solchen Unternehmen halten (vgl. Abbildung 5).<br />
9 Art und Umfang der Konsolidierung werden in Art. 133 der EU-RL festgelegt.<br />
10 Zur Vollsta‹ndigkeit des Beispieles aus Abbildung 4 (linke Grafik): Das Mutterunternehmen (sofern es sich dabei<br />
um ein Kreditinstitut handelt), das au§erhalb der Grenzen O‹ sterreichs eingezeichnet ist und im Inland kein u‹beroder<br />
untergeordnetes Institut hat, ist <strong>zur</strong> Erfu‹llung des ICAAP sowohl auf Einzelinstitutsebene als auch auf konsolidierter<br />
Ebene verpflichtet.<br />
22 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>