Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung
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Internal Capital Adequacy<br />
Assessment Process<br />
Die einzelnen Institute aus dem Beispiel mu‹ssen den fu‹r sie angebrachten<br />
Umfang und die Art des Risikomanagements unter Beachtung der Anforderungen,<br />
die sich aus den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen ergeben, selbst definieren.<br />
Dabei spielt die Wahl der geeigneten Risikomessverfahren <strong>zur</strong> Bestimmung<br />
der Risiken und des internen Kapitalbedarfes eine wesentliche Rolle. Die<br />
Beru‹cksichtigung der Proportionalita‹t hat aber auch Auswirkung auf die notwendige<br />
prozessuale und organisatorische Ausgestaltung. Institute mit einer<br />
gro‹§eren Komplexita‹t bzw. Risikoneigung haben hier weitergehende Anforderungen<br />
zu erfu‹llen.<br />
Banken mu‹ssen sich diesen Anforderungen nicht alleine stellen. Es kann vor<br />
dem Hintergrund der zahlreichen Klein- und Kleinstbanken sinnvoll sein, im<br />
Risikomanagement (z.B. in Bezug auf Systeme oder IT) zusammen zu arbeiten,<br />
wie es in O‹ sterreich in Teilbereichen bereits jetzt praktiziert wird. Unter dieser<br />
Form der Zusammenarbeit sind auch Verbundeinrichtungen dezentraler Sektoren,<br />
die eine Risikoerfassung oder -minimierung ermo‹glichen, zu verstehen. Es<br />
muss aber darauf hingewiesen werden, dass in jedem Fall weiterhin die Verantwortung<br />
der Gescha‹ftsleitung der betreffenden Bank bestehen bleibt. Dies<br />
bedeutet insbesondere, dass es zumindest auch in einer noch so kleinen Bank<br />
eine verantwortliche Person geben muss, die die im Zuge eines solchen Outsourcing<br />
bereitgestellten Informationen (Reports etc.) analysiert, bewertet<br />
und in die Banksteuerung integriert. Daneben ist zu beachten, dass die Groܤe<br />
einer Bank nicht alleine ausschlaggebend fu‹r die Anforderungen an den ICAAP<br />
ist. Auch kleine Institute ko‹nnen aufgrund ihrer Gescha‹ftsstruktur eine relativ<br />
hohe Risikoneigung haben, die den Einsatz weiterentwickelter Risikosteuerungssysteme<br />
erfordert. Es kann aber ebenso vorkommen, dass bei einem<br />
groܤeren Haus, in dem eine bestimmte Risikoart keine oder nur eine untergeordnete<br />
Rolle spielt, diese im Rahmen des ICAAP nur auf Basis der ªStandardverfahrenÒ<br />
<strong>zur</strong> Berechnung der Mindesteigenmittelerfordernisse beru‹cksichtigt<br />
wird.<br />
3.2 Ebene der Anwendung in der Institutsgruppe<br />
3.2.1 Verpflichtung <strong>zur</strong> Anwendung des ICAAP auf verschiedenen Ebenen<br />
in der Institutsgruppe<br />
Prinzipiell lassen sich drei verschiedene Ebenen der Anwendung der Bestimmungen<br />
des ICAAP 6 innerhalb der Bankengruppe unterscheiden:<br />
(1) Einzelinstitutsebene<br />
(2) Konsolidierte Ebene sowie<br />
(3) Subkonsolidierte Ebene.<br />
Die EU-RL 2000/12/EG orientiert sich dabei an der Stellung des betreffenden<br />
Kreditinstituts innerhalb der Bankengruppe, d.h. je nachdem, ob es sich<br />
um ein Mutter- oder ein Tochterunternehmen handelt, a‹ndern sich die Anwendungsebene<br />
des ICAAP sowie der Konsolidierungskreis, auf dessen Basis der<br />
ICAAP zu erfu‹llen ist. Bei den Bestimmungen zum ICAAP wurde dabei eine<br />
nationale Betrachtungsweise gewa‹hlt. Ob die betreffende Bank als Einzelinstitut<br />
6 Der Anwendungsbereich des ICAAP wird in Art. 68 bis 73 der EU-RL geregelt. Diese Artikel gelten mutatis<br />
mutandis fu‹r Wertpapierdienstleistungsunternehmen (vgl. Art. 2 RL-V 93/6/EWG, CAD).<br />
20 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>