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Leitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerung

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Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process<br />

Die einzelnen Institute aus dem Beispiel mu‹ssen den fu‹r sie angebrachten<br />

Umfang und die Art des Risikomanagements unter Beachtung der Anforderungen,<br />

die sich aus den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen ergeben, selbst definieren.<br />

Dabei spielt die Wahl der geeigneten Risikomessverfahren <strong>zur</strong> Bestimmung<br />

der Risiken und des internen Kapitalbedarfes eine wesentliche Rolle. Die<br />

Beru‹cksichtigung der Proportionalita‹t hat aber auch Auswirkung auf die notwendige<br />

prozessuale und organisatorische Ausgestaltung. Institute mit einer<br />

gro‹§eren Komplexita‹t bzw. Risikoneigung haben hier weitergehende Anforderungen<br />

zu erfu‹llen.<br />

Banken mu‹ssen sich diesen Anforderungen nicht alleine stellen. Es kann vor<br />

dem Hintergrund der zahlreichen Klein- und Kleinstbanken sinnvoll sein, im<br />

Risikomanagement (z.B. in Bezug auf Systeme oder IT) zusammen zu arbeiten,<br />

wie es in O‹ sterreich in Teilbereichen bereits jetzt praktiziert wird. Unter dieser<br />

Form der Zusammenarbeit sind auch Verbundeinrichtungen dezentraler Sektoren,<br />

die eine Risikoerfassung oder -minimierung ermo‹glichen, zu verstehen. Es<br />

muss aber darauf hingewiesen werden, dass in jedem Fall weiterhin die Verantwortung<br />

der Gescha‹ftsleitung der betreffenden Bank bestehen bleibt. Dies<br />

bedeutet insbesondere, dass es zumindest auch in einer noch so kleinen Bank<br />

eine verantwortliche Person geben muss, die die im Zuge eines solchen Outsourcing<br />

bereitgestellten Informationen (Reports etc.) analysiert, bewertet<br />

und in die Banksteuerung integriert. Daneben ist zu beachten, dass die Groܤe<br />

einer Bank nicht alleine ausschlaggebend fu‹r die Anforderungen an den ICAAP<br />

ist. Auch kleine Institute ko‹nnen aufgrund ihrer Gescha‹ftsstruktur eine relativ<br />

hohe Risikoneigung haben, die den Einsatz weiterentwickelter Risikosteuerungssysteme<br />

erfordert. Es kann aber ebenso vorkommen, dass bei einem<br />

groܤeren Haus, in dem eine bestimmte Risikoart keine oder nur eine untergeordnete<br />

Rolle spielt, diese im Rahmen des ICAAP nur auf Basis der ªStandardverfahrenÒ<br />

<strong>zur</strong> Berechnung der Mindesteigenmittelerfordernisse beru‹cksichtigt<br />

wird.<br />

3.2 Ebene der Anwendung in der Institutsgruppe<br />

3.2.1 Verpflichtung <strong>zur</strong> Anwendung des ICAAP auf verschiedenen Ebenen<br />

in der Institutsgruppe<br />

Prinzipiell lassen sich drei verschiedene Ebenen der Anwendung der Bestimmungen<br />

des ICAAP 6 innerhalb der Bankengruppe unterscheiden:<br />

(1) Einzelinstitutsebene<br />

(2) Konsolidierte Ebene sowie<br />

(3) Subkonsolidierte Ebene.<br />

Die EU-RL 2000/12/EG orientiert sich dabei an der Stellung des betreffenden<br />

Kreditinstituts innerhalb der Bankengruppe, d.h. je nachdem, ob es sich<br />

um ein Mutter- oder ein Tochterunternehmen handelt, a‹ndern sich die Anwendungsebene<br />

des ICAAP sowie der Konsolidierungskreis, auf dessen Basis der<br />

ICAAP zu erfu‹llen ist. Bei den Bestimmungen zum ICAAP wurde dabei eine<br />

nationale Betrachtungsweise gewa‹hlt. Ob die betreffende Bank als Einzelinstitut<br />

6 Der Anwendungsbereich des ICAAP wird in Art. 68 bis 73 der EU-RL geregelt. Diese Artikel gelten mutatis<br />

mutandis fu‹r Wertpapierdienstleistungsunternehmen (vgl. Art. 2 RL-V 93/6/EWG, CAD).<br />

20 <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gesamtbankrisikosteuerung</strong>

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