MIETVERTRAG - Penthouse Construction Ges.mbH
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ist untersagt.<br />
VI.<br />
Kaution<br />
Die Mieter hinterlegen bei Vertragsunterfertigung eine Kaution in<br />
Höhe von € 4.650,- (Viertausendsechshundertfünfzig Euro) in Form<br />
eines Sparbuches. Die Kaution wird übergeben und gepfändet. Das<br />
Sparbuch wird bei Vertragsunterzeichung an die Vermieterin<br />
übergeben und die Kaution dient zur Sicherstellung des Mietentgeltes,<br />
der ordnungsgemäßen Instandhaltung des Mietobjektes, der<br />
Unterlassung wertmindernder baulichen Veränderungen soweit<br />
überhaupt der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und jeglicher<br />
Forderungen, die der Vermieterin aufgrund oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Mietverhältnis gegen die Mieter zustehen können. Die<br />
Mieter dürfen diese Kaution keiner Zahlungsverpflichtung,<br />
insbesondere auch nicht zur Abdeckung von Mietrückständen<br />
widmen. Falls Zinsen anfallen, welche aus der Kaution entstehen<br />
fallen diese den Mietern zu.<br />
Die Vermieterin ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Forderungen<br />
gegen die Mieter aus der Kaution zu decken. In diesem Fall sind die<br />
Mieter aber verpflichtet, die Kaution unverzüglich auf den<br />
ursprünglichen Betrag aufzustocken.<br />
Es wird eine Videodokumentation des Bestandes der Wohnung bei<br />
Wohnungsübergabe erstellt um etwaige Beschädigungen im<br />
Nachhinein besser überprüfen zu können.<br />
Bestehen bei Beendigung des Mietverhältnisses keine offenen<br />
Forderungen mehr gegen die Mieter, so hat die Vermieterin die<br />
Kaution (das Sparbuch) unverzüglich an die Mieter zurück zu<br />
erstatten.<br />
VII.<br />
Rückgabe<br />
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mietgegenstand geräumt<br />
von Fahrnissen der Mieterin und gereinigt, besenrein an die<br />
Vermieterin zu übergeben.<br />
Insbesondere sind von den Mietern die Wände des Mietgegenstandes