09.02.2014 Aufrufe

MIETVERTRAG - Penthouse Construction Ges.mbH

MIETVERTRAG - Penthouse Construction Ges.mbH

MIETVERTRAG - Penthouse Construction Ges.mbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ist untersagt.<br />

VI.<br />

Kaution<br />

Die Mieter hinterlegen bei Vertragsunterfertigung eine Kaution in<br />

Höhe von € 4.650,- (Viertausendsechshundertfünfzig Euro) in Form<br />

eines Sparbuches. Die Kaution wird übergeben und gepfändet. Das<br />

Sparbuch wird bei Vertragsunterzeichung an die Vermieterin<br />

übergeben und die Kaution dient zur Sicherstellung des Mietentgeltes,<br />

der ordnungsgemäßen Instandhaltung des Mietobjektes, der<br />

Unterlassung wertmindernder baulichen Veränderungen soweit<br />

überhaupt der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und jeglicher<br />

Forderungen, die der Vermieterin aufgrund oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Mietverhältnis gegen die Mieter zustehen können. Die<br />

Mieter dürfen diese Kaution keiner Zahlungsverpflichtung,<br />

insbesondere auch nicht zur Abdeckung von Mietrückständen<br />

widmen. Falls Zinsen anfallen, welche aus der Kaution entstehen<br />

fallen diese den Mietern zu.<br />

Die Vermieterin ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Forderungen<br />

gegen die Mieter aus der Kaution zu decken. In diesem Fall sind die<br />

Mieter aber verpflichtet, die Kaution unverzüglich auf den<br />

ursprünglichen Betrag aufzustocken.<br />

Es wird eine Videodokumentation des Bestandes der Wohnung bei<br />

Wohnungsübergabe erstellt um etwaige Beschädigungen im<br />

Nachhinein besser überprüfen zu können.<br />

Bestehen bei Beendigung des Mietverhältnisses keine offenen<br />

Forderungen mehr gegen die Mieter, so hat die Vermieterin die<br />

Kaution (das Sparbuch) unverzüglich an die Mieter zurück zu<br />

erstatten.<br />

VII.<br />

Rückgabe<br />

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mietgegenstand geräumt<br />

von Fahrnissen der Mieterin und gereinigt, besenrein an die<br />

Vermieterin zu übergeben.<br />

Insbesondere sind von den Mietern die Wände des Mietgegenstandes

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!