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MIETVERTRAG - Penthouse Construction Ges.mbH

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IV<br />

Instandhaltung, Veränderungen, Haftung<br />

Die Mieter haben das Bestandobjekt pfleglich und unter möglichster<br />

Schonung der Substanz zu behandeln. Der Mietgegenstand und die für<br />

diesen bestimmten Einrichtungen und Geräte sind daher entsprechend<br />

von den Mietern zu warten. Mit Ausnahme von ernsten Schäden des<br />

Hauses haben die Mieter sämtliche am Mietgegenstand notwendige<br />

Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen und den<br />

Mietgegenstand zu erhalten. Die Mieter sind ist unter anderem<br />

verpflichtet, die im Mietgegenstand befindlichen Küchen-, Elektround<br />

Wasserinstallationen samt Geräten, Buderus Brennwertgerät<br />

stets im betriebsfähigen Zustand zu erhalten und im Falle von<br />

Störungen diese unverzüglich sach- und fachgerecht auf eigene<br />

Kosten in Stand setzen zu lassen. Das Brennwertgerät ist einmal im<br />

Jahr von einem fachkundigen Personal zu warten; sollte trotz<br />

ordnungsgemäßer Wartung ein Austausch des Brennwertgeräts<br />

erforderlich sein, so ist dies von der Vermieterin auf Ihre Kosten<br />

vorzunehmen. Weiters ist der Garten selbst zu warten und zu pflegen,<br />

insbesondere Mäharbeiten, welche tunlichst nicht am Sonntag<br />

durchzuführen sind. Die Schneeräumarbeiten für den am Parkplatz mit<br />

zu benützenden Stellplatz sind selbst durchzuführen. Die Mieter<br />

nehmen weiterst zur Kenntnis, dass der Gang gemeinsam benutzt wird<br />

und das der Vermieter das Recht hat über diesen Gang Personen in<br />

seiner Wohnung als auch im Dachgeschoß empfangen zu können.<br />

Weiters nehmen die Mieter zur Kenntnis, dass der Rauchfangkehrer<br />

seinen offiziellen Zutritt zu den Rauchfängen des Gebäudes über den<br />

hohen Turm mit Wendeltreppe hat, welcher im vermieteten<br />

Gartenanteil der Mieter liegt. Weiters wird empfohlen den zurzeit<br />

verwendeten Sperrzylinder der Eingangstüre Top 1 auszutauschen, da<br />

mehrere Personen diesen Zugangsschlüssel besitzen.<br />

Falls die Mieterin selbst kleine Kinder oder Kinder zu Besuch haben<br />

wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Vermieterin eine<br />

Poolanlage auf der ihr gehörigen Gartenfläche betreibt. Es ist einzig<br />

und alleinig die Aufgabe und die Verpflichtung der Mieter Sorge zu<br />

tragen, dass es durch diesen Umstand zu keinen Unfällen mit deren<br />

Sohn oder anderen Besuchern kommt. Insbesonders ist darauf zu<br />

achten, dass die beiden Gartengehtüren, einmal im hinteren Bereich

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