MIETVERTRAG - Penthouse Construction Ges.mbH
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IV<br />
Instandhaltung, Veränderungen, Haftung<br />
Die Mieter haben das Bestandobjekt pfleglich und unter möglichster<br />
Schonung der Substanz zu behandeln. Der Mietgegenstand und die für<br />
diesen bestimmten Einrichtungen und Geräte sind daher entsprechend<br />
von den Mietern zu warten. Mit Ausnahme von ernsten Schäden des<br />
Hauses haben die Mieter sämtliche am Mietgegenstand notwendige<br />
Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen und den<br />
Mietgegenstand zu erhalten. Die Mieter sind ist unter anderem<br />
verpflichtet, die im Mietgegenstand befindlichen Küchen-, Elektround<br />
Wasserinstallationen samt Geräten, Buderus Brennwertgerät<br />
stets im betriebsfähigen Zustand zu erhalten und im Falle von<br />
Störungen diese unverzüglich sach- und fachgerecht auf eigene<br />
Kosten in Stand setzen zu lassen. Das Brennwertgerät ist einmal im<br />
Jahr von einem fachkundigen Personal zu warten; sollte trotz<br />
ordnungsgemäßer Wartung ein Austausch des Brennwertgeräts<br />
erforderlich sein, so ist dies von der Vermieterin auf Ihre Kosten<br />
vorzunehmen. Weiters ist der Garten selbst zu warten und zu pflegen,<br />
insbesondere Mäharbeiten, welche tunlichst nicht am Sonntag<br />
durchzuführen sind. Die Schneeräumarbeiten für den am Parkplatz mit<br />
zu benützenden Stellplatz sind selbst durchzuführen. Die Mieter<br />
nehmen weiterst zur Kenntnis, dass der Gang gemeinsam benutzt wird<br />
und das der Vermieter das Recht hat über diesen Gang Personen in<br />
seiner Wohnung als auch im Dachgeschoß empfangen zu können.<br />
Weiters nehmen die Mieter zur Kenntnis, dass der Rauchfangkehrer<br />
seinen offiziellen Zutritt zu den Rauchfängen des Gebäudes über den<br />
hohen Turm mit Wendeltreppe hat, welcher im vermieteten<br />
Gartenanteil der Mieter liegt. Weiters wird empfohlen den zurzeit<br />
verwendeten Sperrzylinder der Eingangstüre Top 1 auszutauschen, da<br />
mehrere Personen diesen Zugangsschlüssel besitzen.<br />
Falls die Mieterin selbst kleine Kinder oder Kinder zu Besuch haben<br />
wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Vermieterin eine<br />
Poolanlage auf der ihr gehörigen Gartenfläche betreibt. Es ist einzig<br />
und alleinig die Aufgabe und die Verpflichtung der Mieter Sorge zu<br />
tragen, dass es durch diesen Umstand zu keinen Unfällen mit deren<br />
Sohn oder anderen Besuchern kommt. Insbesonders ist darauf zu<br />
achten, dass die beiden Gartengehtüren, einmal im hinteren Bereich