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MIETVERTRAG - Penthouse Construction Ges.mbH

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Bruttomiete € 1.550,00<br />

Es gilt als vereinbart, dass der vereinbarte Netto-Mietzins<br />

wertbeständig erhalten bleibt. Die Wertsicherung des Mietzinses<br />

erfolgt nach dem österreichischen statistischen Zentralamt monatlich<br />

verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) oder den an<br />

dessen Stelle tretenden Index. Als Bemessungsgrundlage wird der für<br />

den Monat November 2010 verlautbarte Index vereinbart.<br />

Indexschwankungen bis zu 5% bleiben unberücksichtigt, jedoch wird<br />

bei Überschreitungen der Grenze die gesamte Änderung voll<br />

berücksichtigt. Die neue Indexzahl bildet jeweils die Ausgangsbasis<br />

für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.<br />

Die Auswirkung der Wertsicherungsklausel tritt mit Änderung der<br />

Indexzahl von selbst ein, ohne dass es einer darauf abzielenden<br />

besonderen Erklärung der Vermieterin bedarf.<br />

Die neben dem Hauptmietzins zu entrichtenden Betriebskosten und<br />

anteilige Rücklagen und laufenden öffentlichen Abgaben bestimmen<br />

sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Die Mieter<br />

stimmendem Abschluss, der Erneuerung und/oder der Änderung von<br />

Verträgen über die angemessene Versicherung des Gebäudes zu bzw.<br />

tritt bestehenden Vereinbarungen bei, wobei für die Mieter (außerhalb<br />

der Betriebskosten) keine gesonderten Kosten anfallen. Die<br />

Vertragsparteien vereinbaren, dass die Betriebskosten in Höhe von<br />

EUR 251,50 für die gesamte Vertragslaufzeit pauschaliert verrechnet<br />

werden und die Vermieterin den Mietern keine über diesen Betrag<br />

hinausgehenden Betriebskosten verrechnen wird.<br />

Die Mieter sind verpflichtet das Mietobjekt im Inneren ausreichend zu<br />

versichern (insbesondere gegen Brand- und Wasserschäden) und die<br />

diesbezüglichen Versicherungsprämien termingerecht und vollständig<br />

zu bezahlen. Weiters sind in der Wohnung 2 Feuerlöscher gut<br />

erreichbar aufzustellen (in der Nähe des offenen Kamins und in der<br />

Nähe des E-Herds).<br />

Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Mieter die sonstigen von

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