MIETVERTRAG - Penthouse Construction Ges.mbH
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Bruttomiete € 1.550,00<br />
Es gilt als vereinbart, dass der vereinbarte Netto-Mietzins<br />
wertbeständig erhalten bleibt. Die Wertsicherung des Mietzinses<br />
erfolgt nach dem österreichischen statistischen Zentralamt monatlich<br />
verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) oder den an<br />
dessen Stelle tretenden Index. Als Bemessungsgrundlage wird der für<br />
den Monat November 2010 verlautbarte Index vereinbart.<br />
Indexschwankungen bis zu 5% bleiben unberücksichtigt, jedoch wird<br />
bei Überschreitungen der Grenze die gesamte Änderung voll<br />
berücksichtigt. Die neue Indexzahl bildet jeweils die Ausgangsbasis<br />
für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.<br />
Die Auswirkung der Wertsicherungsklausel tritt mit Änderung der<br />
Indexzahl von selbst ein, ohne dass es einer darauf abzielenden<br />
besonderen Erklärung der Vermieterin bedarf.<br />
Die neben dem Hauptmietzins zu entrichtenden Betriebskosten und<br />
anteilige Rücklagen und laufenden öffentlichen Abgaben bestimmen<br />
sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Die Mieter<br />
stimmendem Abschluss, der Erneuerung und/oder der Änderung von<br />
Verträgen über die angemessene Versicherung des Gebäudes zu bzw.<br />
tritt bestehenden Vereinbarungen bei, wobei für die Mieter (außerhalb<br />
der Betriebskosten) keine gesonderten Kosten anfallen. Die<br />
Vertragsparteien vereinbaren, dass die Betriebskosten in Höhe von<br />
EUR 251,50 für die gesamte Vertragslaufzeit pauschaliert verrechnet<br />
werden und die Vermieterin den Mietern keine über diesen Betrag<br />
hinausgehenden Betriebskosten verrechnen wird.<br />
Die Mieter sind verpflichtet das Mietobjekt im Inneren ausreichend zu<br />
versichern (insbesondere gegen Brand- und Wasserschäden) und die<br />
diesbezüglichen Versicherungsprämien termingerecht und vollständig<br />
zu bezahlen. Weiters sind in der Wohnung 2 Feuerlöscher gut<br />
erreichbar aufzustellen (in der Nähe des offenen Kamins und in der<br />
Nähe des E-Herds).<br />
Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Mieter die sonstigen von