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F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez

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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 43<br />

Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />

Bei nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen sind Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle und<br />

innerhalb des betroffenen Landschaftsraumes so durchzuführen, dass möglichst ähnliche und<br />

insgesamt ökologisch gleichwertige Strukturen entstehen. Ausgleichsmaßnahmen umfassen<br />

auch Ersatzmaßnahmen nach den Vorschriften der Landesnaturschutzgesetze (vgl. § 200a<br />

BauGB).<br />

Im Maßnahmenverzeichnis in Anhang 1 werden die vorgesehenen landschaftsplanerischen<br />

Maßnahmen als Hinweise zu den textlichen Festsetzungen erläutert.<br />

5.6.2 Konflikte und Maßnahmen in tabellarischer Form<br />

In der Konflikt- und Maßnahmentabelle (Anhang 2) werden die Konflikte und ihre Auswirkungen<br />

im einzelnen dargestellt und den erforderlich werdenden Maßnahmen zur Minderung der<br />

Eingriffsintensität und zur Kompensation verbleibender Eingriffe gegenübergestellt.<br />

5.6.3 Flächenbilanz<br />

Die Flächenbilanz stellt die eingriffserheblichen Flächen im Plangebiet und die ausgleichserheblichen<br />

Bereiche gegenüber. Somit wird ein bilanzierender Vergleich zwischen Eingriffs- und<br />

Ausgleichsumfang ermöglicht.<br />

Grundlage der Flächenbilanz ist der landschaftsplanerische Bestandsplan sowie der Entwurf<br />

des Bebauungsplans. Die jeweiligen Bewertungsfaktoren leiten sich aus der ökologischen<br />

Wertigkeit der eingriffs- bzw. ausgleichserheblichen Biotop-/Nutzungstypen ab (vgl. auch Pkt.<br />

2.6).<br />

Insbesondere Aspekte des Landschaftsbilds und der Fauna können durch eine Flächenbilanz<br />

lediglich eingeschränkt berücksichtigt werden; es wird auf die verbal-argumentativen Erläuterungen<br />

unter Berücksichtigung funktionaler Zusammenhänge (vgl. Pkt. 5.1- 5.5.) verwiesen.<br />

Grundlage für die Angabe des Versiegelungsgrads ist die vorgesehene GRZ (0,3) zuzüglich<br />

der zulässigen Überschreitung durch Nebenanlagen in Höhe von 50 %.<br />

Anhand der nachfolgenden Bilanzierung wird deutlich, dass durch die vorgesehenen<br />

ausgleichserheblichen Maßnahmen der Eingriffsumfang ausgeglichen werden kann.

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