F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez
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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 43<br />
Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />
Bei nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen sind Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle und<br />
innerhalb des betroffenen Landschaftsraumes so durchzuführen, dass möglichst ähnliche und<br />
insgesamt ökologisch gleichwertige Strukturen entstehen. Ausgleichsmaßnahmen umfassen<br />
auch Ersatzmaßnahmen nach den Vorschriften der Landesnaturschutzgesetze (vgl. § 200a<br />
BauGB).<br />
Im Maßnahmenverzeichnis in Anhang 1 werden die vorgesehenen landschaftsplanerischen<br />
Maßnahmen als Hinweise zu den textlichen Festsetzungen erläutert.<br />
5.6.2 Konflikte und Maßnahmen in tabellarischer Form<br />
In der Konflikt- und Maßnahmentabelle (Anhang 2) werden die Konflikte und ihre Auswirkungen<br />
im einzelnen dargestellt und den erforderlich werdenden Maßnahmen zur Minderung der<br />
Eingriffsintensität und zur Kompensation verbleibender Eingriffe gegenübergestellt.<br />
5.6.3 Flächenbilanz<br />
Die Flächenbilanz stellt die eingriffserheblichen Flächen im Plangebiet und die ausgleichserheblichen<br />
Bereiche gegenüber. Somit wird ein bilanzierender Vergleich zwischen Eingriffs- und<br />
Ausgleichsumfang ermöglicht.<br />
Grundlage der Flächenbilanz ist der landschaftsplanerische Bestandsplan sowie der Entwurf<br />
des Bebauungsplans. Die jeweiligen Bewertungsfaktoren leiten sich aus der ökologischen<br />
Wertigkeit der eingriffs- bzw. ausgleichserheblichen Biotop-/Nutzungstypen ab (vgl. auch Pkt.<br />
2.6).<br />
Insbesondere Aspekte des Landschaftsbilds und der Fauna können durch eine Flächenbilanz<br />
lediglich eingeschränkt berücksichtigt werden; es wird auf die verbal-argumentativen Erläuterungen<br />
unter Berücksichtigung funktionaler Zusammenhänge (vgl. Pkt. 5.1- 5.5.) verwiesen.<br />
Grundlage für die Angabe des Versiegelungsgrads ist die vorgesehene GRZ (0,3) zuzüglich<br />
der zulässigen Überschreitung durch Nebenanlagen in Höhe von 50 %.<br />
Anhand der nachfolgenden Bilanzierung wird deutlich, dass durch die vorgesehenen<br />
ausgleichserheblichen Maßnahmen der Eingriffsumfang ausgeglichen werden kann.