F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez
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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 42<br />
Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />
Bestehende Wegeverbindungen sollten sowohl für Bewohner des Gebiets als auch für andere<br />
Erholungssuchende passierbar bleiben. Es ist zu gewährleisten, dass ein gefahrloses Überqueren<br />
der geplanten Erschließungsachse für Fußgänger und Radfahrer möglich ist.<br />
Die erforderlichen Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung und zum Lärmschutz<br />
sind in landschaftsgerechter, naturnaher Weise auszuführen und zu gestalten. Insbesondere<br />
flache Mulden und Gräben können bei entsprechender Gestaltung und Zugänglichkeit einen<br />
hohen Erlebniswert besitzen.<br />
Grundsätzlich müssen die Übergangsbereiche zwischen Wohnbauflächen und umliegender<br />
Landschaft besondere Beachtung finden.<br />
Entlang des westlichen Rands des geplanten Wohngebiets wird durch den mit Gehölzgruppen<br />
bepflanzten Lärmschutzwall, eine strukturreiche lineare Gehölzanpflanzung sowie durch die<br />
den Wohnbauflächen vorgelagerten Grünlandflächen, z.T. mit zu erhaltendem Obstbaumbestand,<br />
eine vielfältig strukturierte Siedlungsrandzone ausgebildet.<br />
Auf eine Siedlungsrandgestaltung am nördlichen, östlichen und südöstlichen Rand des Gebiets<br />
wird verzichtet, da in Zukunft mit der Erweiterung des Gebiets im Rahmen eines zweiten<br />
Bauabschnitts zu rechnen ist. Derartige Maßnahmen müssen entsprechend räumlich und zeitlich<br />
versetzt durchgeführt werden.<br />
Für eine möglichst verträgliche Einbindung der geplanten Bebauung auf den relativ sichtexponierten<br />
Hangzonen kommt insbesondere einer entsprechenden Dimensionierung und architektonischen<br />
Gestaltung der Baukörper besondere Bedeutung zu.<br />
Die Gebäudehöhe bzw. die Zahl der Vollgeschosse ist durch entsprechende Festsetzungen zu<br />
begrenzen, um die visuell wirksamen Ansichtsflächen auf den Hangbereichen zu reduzieren.<br />
Die natürliche Geländegestalt ist durch entsprechende Abstufung der Gebäudehöhen und -<br />
dimensionierungen möglichst zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich eine angepasste, gedämpfte<br />
Farbgebung von Fassaden und Dacheindeckung.<br />
Eine vollständige Kompensation der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds<br />
ist innerhalb des Geltungsbereichs für die Wohnbebauung nicht möglich.<br />
Zur Kompensation verbleibender Beeinträchtigungen sind auf externen Flächen Maßnahmen<br />
zur Aufwertung der landschaftlichen Wahrnehmung unter Berücksichtigung der beanspruchten<br />
Strukturen durchzuführen (vgl. 5.1).<br />
5.6 Landschaftsplanerisches Ausgleichs- und Minimierungskonzept<br />
5.6.1 Ziele des landschaftsplanerischen Ausgleichs- und Minimierungskonzeptes<br />
Die in der Konfliktanalyse genannten Eingriffswirkungen sind durch gezielte Maßnahmen zu<br />
vermeiden, mindern bzw. auszugleichen:<br />
• Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen (V) inkl. Gestaltungsmaßnahmen (G)<br />
• Ausgleichsmaßnahmen (A)<br />
• (Ersatzmaßnahmen)<br />
Vermeidungsmaßnahmen dienen dazu, potentielle Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />
und des Landschaftsbilds zu vermeiden oder zumindest zu mindern. Gestaltungsmaßnahmen<br />
dienen der landschaftsgerechten Einbindung und somit ebenfalls der Vermeidung/Minderung<br />
von Beeinträchtigungen.<br />
Ausgleichsmaßnahmen sind so durchzuführen, dass die betroffenen Wert- und Funktionselemente<br />
möglichst gleichartig an Ort und Stelle wiederhergestellt werden können.