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F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez

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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 42<br />

Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />

Bestehende Wegeverbindungen sollten sowohl für Bewohner des Gebiets als auch für andere<br />

Erholungssuchende passierbar bleiben. Es ist zu gewährleisten, dass ein gefahrloses Überqueren<br />

der geplanten Erschließungsachse für Fußgänger und Radfahrer möglich ist.<br />

Die erforderlichen Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung und zum Lärmschutz<br />

sind in landschaftsgerechter, naturnaher Weise auszuführen und zu gestalten. Insbesondere<br />

flache Mulden und Gräben können bei entsprechender Gestaltung und Zugänglichkeit einen<br />

hohen Erlebniswert besitzen.<br />

Grundsätzlich müssen die Übergangsbereiche zwischen Wohnbauflächen und umliegender<br />

Landschaft besondere Beachtung finden.<br />

Entlang des westlichen Rands des geplanten Wohngebiets wird durch den mit Gehölzgruppen<br />

bepflanzten Lärmschutzwall, eine strukturreiche lineare Gehölzanpflanzung sowie durch die<br />

den Wohnbauflächen vorgelagerten Grünlandflächen, z.T. mit zu erhaltendem Obstbaumbestand,<br />

eine vielfältig strukturierte Siedlungsrandzone ausgebildet.<br />

Auf eine Siedlungsrandgestaltung am nördlichen, östlichen und südöstlichen Rand des Gebiets<br />

wird verzichtet, da in Zukunft mit der Erweiterung des Gebiets im Rahmen eines zweiten<br />

Bauabschnitts zu rechnen ist. Derartige Maßnahmen müssen entsprechend räumlich und zeitlich<br />

versetzt durchgeführt werden.<br />

Für eine möglichst verträgliche Einbindung der geplanten Bebauung auf den relativ sichtexponierten<br />

Hangzonen kommt insbesondere einer entsprechenden Dimensionierung und architektonischen<br />

Gestaltung der Baukörper besondere Bedeutung zu.<br />

Die Gebäudehöhe bzw. die Zahl der Vollgeschosse ist durch entsprechende Festsetzungen zu<br />

begrenzen, um die visuell wirksamen Ansichtsflächen auf den Hangbereichen zu reduzieren.<br />

Die natürliche Geländegestalt ist durch entsprechende Abstufung der Gebäudehöhen und -<br />

dimensionierungen möglichst zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich eine angepasste, gedämpfte<br />

Farbgebung von Fassaden und Dacheindeckung.<br />

Eine vollständige Kompensation der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds<br />

ist innerhalb des Geltungsbereichs für die Wohnbebauung nicht möglich.<br />

Zur Kompensation verbleibender Beeinträchtigungen sind auf externen Flächen Maßnahmen<br />

zur Aufwertung der landschaftlichen Wahrnehmung unter Berücksichtigung der beanspruchten<br />

Strukturen durchzuführen (vgl. 5.1).<br />

5.6 Landschaftsplanerisches Ausgleichs- und Minimierungskonzept<br />

5.6.1 Ziele des landschaftsplanerischen Ausgleichs- und Minimierungskonzeptes<br />

Die in der Konfliktanalyse genannten Eingriffswirkungen sind durch gezielte Maßnahmen zu<br />

vermeiden, mindern bzw. auszugleichen:<br />

• Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen (V) inkl. Gestaltungsmaßnahmen (G)<br />

• Ausgleichsmaßnahmen (A)<br />

• (Ersatzmaßnahmen)<br />

Vermeidungsmaßnahmen dienen dazu, potentielle Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />

und des Landschaftsbilds zu vermeiden oder zumindest zu mindern. Gestaltungsmaßnahmen<br />

dienen der landschaftsgerechten Einbindung und somit ebenfalls der Vermeidung/Minderung<br />

von Beeinträchtigungen.<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind so durchzuführen, dass die betroffenen Wert- und Funktionselemente<br />

möglichst gleichartig an Ort und Stelle wiederhergestellt werden können.

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