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F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez

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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 41<br />

Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />

über die belebte Bodenzone dem Wasserkreislauf zurückgeführt wird. Sämtliche Anlagen sind<br />

naturnah und landschaftsgerecht in Erdbauweise auszuführen.<br />

Zu empfehlen ist ferner die dezentrale Rückhaltung von anfallendem Niederschlagswasser in<br />

ausreichend dimensionierten Zisternen und die Verwendung als Brauchwasser.<br />

Etwaig verbleibende Beeinträchtigungen können in Verbindung mit den vorgesehenen planexternen<br />

Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.<br />

5.4 Klima/ Lokalklima<br />

Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der geplanten Ausweisung von Wohnbauflächen<br />

keine relevanten Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse ergeben.<br />

Um negative Auswirkungen in Bezug auf kleinklimatische Parameter wie Verdunstungsrate<br />

und Wärmereflektion zu mindern bzw. zu kompensieren, ist ein entsprechend großer, teilweise<br />

durch Obstbaumbestand und Neuanpflanzungen strukturierter Grünfreiflächenanteil zu sichern<br />

(vgl. Pkt.5.2).<br />

Ferner ist eine funktionsgerechte Durchgrünung der Bauflächen mittels eines Gestaltungsrahmens<br />

für die nicht überbauten Grundstücksflächen vorgesehen.<br />

Von dem vorgesehenen Wohngebiet mit etwa 30 bis 40 Wohneinheiten und dem resultierenden<br />

Ziel-/ Quellverkehr werden vergleichsweise mäßige Emissionsbelastungen ausgehen.<br />

Das Gelände ist jedoch erheblichen Belastungen durch die flankierende Bundesstraße ausgesetzt.<br />

Um die zulässigen Grenzwerte für ein „Allgemeines Wohngebiet“ einzuhalten, sind aktive<br />

Schallschutzmaßnahmen im Gebiet erforderlich 16 . Die aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />

umfassen die Herstellung eines standortgemäß zu begrünenden Lärmschutzwalls am westlichen<br />

Rand der geplanten Wohnbauflächen.<br />

5.5 Landschaftsbild/ Erholung<br />

Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans wird es zu nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbilds kommen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Begründung eines<br />

neuen Stadtteils die landschaftliche Eigenart des Teillandschaftsraums überprägt wird.<br />

Im Sinne einer Eingriffsminderung ist der Erhalt eines möglichst großen Grünflächenanteils 17 ,<br />

insbesondere mit landschaftsbildprägendem Obstbaumbestand, durch entsprechende planerische<br />

Festsetzung anzustreben.<br />

Bei dem Gestaltungs-/Pflegekonzept von Grünflächen im Gebiet empfiehlt sich eine Bezugnahme<br />

auf den kulturlandschaftlichen Charakter der beanspruchten bzw. zu erhaltenden und<br />

benachbarten Biotop-/ Nutzungsstrukturen.<br />

Zur gestalterischen Einbindung und zum Teil-Ausgleich von Beeinträchtigungen ist, neben<br />

einem Gestaltungsrahmen für die privaten Gartenflächen, eine Durchgrünung des Gebiets<br />

durch entsprechende Festsetzungen zum Erhalt und zur Entwicklung von Offenlandflächen<br />

und der Sicherung und Neuanpflanzung von Obstbäumen vorzusehen.<br />

Dies steht im Zusammenhang mit der Bereitstellung von wohnungsnahen, vielfältig strukturierten<br />

Flächen, welche für Erholung und Spiel geeignet sind.<br />

Aufgrund unmittelbar an das vorgesehene Wohngebiet anschließender, ausgedehnter Offenland-<br />

und Halboffenlandflächen bestehen jedoch grundsätzlich gute Voraussetzungen für<br />

landschaftsgebundene Erholungsformen und Spiel.<br />

16 vgl. Gutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplangebiet „Hohe Straße 2“ <strong>Diez</strong>; Schalltechnisches Ingenieurbüro<br />

Paul Pies, Boppard, 2000<br />

17 Der Bebauungsplanentwurf sieht einen Grünflächenanteil (inkl. Lärmschutzwall, Flächen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung)<br />

von knapp 50 % vor.

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