F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez
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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 41<br />
Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />
über die belebte Bodenzone dem Wasserkreislauf zurückgeführt wird. Sämtliche Anlagen sind<br />
naturnah und landschaftsgerecht in Erdbauweise auszuführen.<br />
Zu empfehlen ist ferner die dezentrale Rückhaltung von anfallendem Niederschlagswasser in<br />
ausreichend dimensionierten Zisternen und die Verwendung als Brauchwasser.<br />
Etwaig verbleibende Beeinträchtigungen können in Verbindung mit den vorgesehenen planexternen<br />
Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.<br />
5.4 Klima/ Lokalklima<br />
Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der geplanten Ausweisung von Wohnbauflächen<br />
keine relevanten Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse ergeben.<br />
Um negative Auswirkungen in Bezug auf kleinklimatische Parameter wie Verdunstungsrate<br />
und Wärmereflektion zu mindern bzw. zu kompensieren, ist ein entsprechend großer, teilweise<br />
durch Obstbaumbestand und Neuanpflanzungen strukturierter Grünfreiflächenanteil zu sichern<br />
(vgl. Pkt.5.2).<br />
Ferner ist eine funktionsgerechte Durchgrünung der Bauflächen mittels eines Gestaltungsrahmens<br />
für die nicht überbauten Grundstücksflächen vorgesehen.<br />
Von dem vorgesehenen Wohngebiet mit etwa 30 bis 40 Wohneinheiten und dem resultierenden<br />
Ziel-/ Quellverkehr werden vergleichsweise mäßige Emissionsbelastungen ausgehen.<br />
Das Gelände ist jedoch erheblichen Belastungen durch die flankierende Bundesstraße ausgesetzt.<br />
Um die zulässigen Grenzwerte für ein „Allgemeines Wohngebiet“ einzuhalten, sind aktive<br />
Schallschutzmaßnahmen im Gebiet erforderlich 16 . Die aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />
umfassen die Herstellung eines standortgemäß zu begrünenden Lärmschutzwalls am westlichen<br />
Rand der geplanten Wohnbauflächen.<br />
5.5 Landschaftsbild/ Erholung<br />
Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans wird es zu nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftsbilds kommen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Begründung eines<br />
neuen Stadtteils die landschaftliche Eigenart des Teillandschaftsraums überprägt wird.<br />
Im Sinne einer Eingriffsminderung ist der Erhalt eines möglichst großen Grünflächenanteils 17 ,<br />
insbesondere mit landschaftsbildprägendem Obstbaumbestand, durch entsprechende planerische<br />
Festsetzung anzustreben.<br />
Bei dem Gestaltungs-/Pflegekonzept von Grünflächen im Gebiet empfiehlt sich eine Bezugnahme<br />
auf den kulturlandschaftlichen Charakter der beanspruchten bzw. zu erhaltenden und<br />
benachbarten Biotop-/ Nutzungsstrukturen.<br />
Zur gestalterischen Einbindung und zum Teil-Ausgleich von Beeinträchtigungen ist, neben<br />
einem Gestaltungsrahmen für die privaten Gartenflächen, eine Durchgrünung des Gebiets<br />
durch entsprechende Festsetzungen zum Erhalt und zur Entwicklung von Offenlandflächen<br />
und der Sicherung und Neuanpflanzung von Obstbäumen vorzusehen.<br />
Dies steht im Zusammenhang mit der Bereitstellung von wohnungsnahen, vielfältig strukturierten<br />
Flächen, welche für Erholung und Spiel geeignet sind.<br />
Aufgrund unmittelbar an das vorgesehene Wohngebiet anschließender, ausgedehnter Offenland-<br />
und Halboffenlandflächen bestehen jedoch grundsätzlich gute Voraussetzungen für<br />
landschaftsgebundene Erholungsformen und Spiel.<br />
16 vgl. Gutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplangebiet „Hohe Straße 2“ <strong>Diez</strong>; Schalltechnisches Ingenieurbüro<br />
Paul Pies, Boppard, 2000<br />
17 Der Bebauungsplanentwurf sieht einen Grünflächenanteil (inkl. Lärmschutzwall, Flächen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung)<br />
von knapp 50 % vor.