F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez
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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 40<br />
Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />
5.2 Bodenschutz<br />
Im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen kommt es zur Bodenneuversiegelung in einer<br />
Größenordnung von maximal ca. 1,9 ha auf bislang unbefestigten Flächen. Aufgrund der Geländetopografie<br />
sind in Abschnitten umfangreiche Bodenarbeiten bzw. Veränderungen der<br />
vorhandenen Topografie erforderlich. Örtlich besteht aufgrund der Geländeneigung erhöhte<br />
Erosionsgefahr.<br />
Die landschaftsplanerischen Zielvorstellungen streben vorrangig an, den Anteil an versiegelten<br />
Flächen zu mindern und einen ausreichenden Anteil an nicht zu überbauenden Grünfreiflächen,<br />
auf denen eine natürliche Bodenentwicklung stattfinden kann, zu sichern.<br />
Gekoppelt ist dies, neben der Begrenzung der Grundflächenzahl, an eine entsprechende<br />
Ausweisung von Grünflächen mittels bauplanungsrechtlicher Festsetzungen.<br />
Durch die vorgesehenen Pflegekonzepte für die Grünflächen und den vorgesehenen Gestaltungsrahmen<br />
für die unbebauten privaten Grundstücksflächen lässt sich eine natürliche Bodenentwicklung<br />
auf den nicht überbauten Flächen sichern und der Erosionsgefahr begegnen.<br />
Im Sinne einer Eingriffsminderung wird ein Teil der Erschließungsachse über bereits versiegelte<br />
Wegeabschnitte geführt.<br />
Böden sind gemäß DIN 18915 schichtgerecht zu behandeln und zwischenzulagern; Oberboden<br />
ist im Bereich späterer Vegetationsflächen wiederzuverwenden.<br />
Die Verwendung versickerfähiger Beläge im Bereich der Hofflächen, Zufahrten, Stellplätze<br />
usw. trägt dazu bei, dass zumindest Teilfunktionen des Bodens erhalten bleiben.<br />
Zur Teilkompensation verbleibender Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung kann eine<br />
langfristig zu sichernde, extensive Unterhaltung und Strukturanreicherung von Flächen im Gebiet<br />
beitragen, welche bis vor wenigen Jahren ackerbaulich genutzt wurden (Ackerbrachen,<br />
Wiesenparzellen im Südwesten) und bei denen eine Wiederaufnahme intensiver Ackernutzung<br />
jederzeit möglich wäre.<br />
Eine vollständige Kompensation der zu erwartenden Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen<br />
ist innerhalb des Geltungsbereichs für die Wohnbebauung nicht möglich, so dass auf externen<br />
Flächen funktionsgerechte Maßnahmen zur Aufwertung der Bodenfunktion<br />
und -entwicklung durchgeführt werden müssen (vgl. 5.1). Vorgesehen ist die Umwandlung von<br />
bislang intensiv bewirtschafteten Ackerflächen in extensiv zu unterhaltende Obstwiesen bzw.<br />
Grünland.<br />
5.3 Wasserhaushalt<br />
Die eingriffsrelevanten Bereiche sind derzeitig überwiegend durch unbefestigte Flächen gekennzeichnet;<br />
dort wird anfallendes Regenwasser in den obersten Bodenschichten aufgenommen<br />
und tiefer liegenden Boden- und Gesteinsschichten zugeleitet, sofern es nicht über<br />
den Bewuchs verdunstet.<br />
Aufgrund des hohen Grundwasserflurabstands ist ein Grundwasserschutz gewährleistet.<br />
Im Vordergrund der landschaftsplanerischen Zielvorstellungen steht, den Anteil der überbaubaren<br />
Flächen soweit wie möglich zu reduzieren (vgl. Pkt. 5.2).<br />
Durch eine Festsetzung zur Verwendung versickerfähiger Beläge im Bereich der Hofflächen,<br />
Zufahrten, Stellplätze usw. lässt sich eine natürliche Versickerung in diesen Bereichen weiterhin<br />
erreichen.<br />
Im Bereich der geplanten Erschließungsachse ist eine seitliche Versickerung des Oberflächenwassers<br />
möglich.<br />
Um die örtliche Wasserbilanz nicht wesentlich zu stören, ist ein Konzept zur ökologischen Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />
umzusetzen.<br />
Die Konzeption des Bebauungsplanentwurfs sieht vor, anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser<br />
der versiegelten Flächen über offene Mulden mit Kaskaden einer offenen, flachen<br />
Versickerfläche am Rande des Gebiets zuzuleiten, wo es rückgehalten, verdunstet bzw.