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F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez

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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 40<br />

Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />

5.2 Bodenschutz<br />

Im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen kommt es zur Bodenneuversiegelung in einer<br />

Größenordnung von maximal ca. 1,9 ha auf bislang unbefestigten Flächen. Aufgrund der Geländetopografie<br />

sind in Abschnitten umfangreiche Bodenarbeiten bzw. Veränderungen der<br />

vorhandenen Topografie erforderlich. Örtlich besteht aufgrund der Geländeneigung erhöhte<br />

Erosionsgefahr.<br />

Die landschaftsplanerischen Zielvorstellungen streben vorrangig an, den Anteil an versiegelten<br />

Flächen zu mindern und einen ausreichenden Anteil an nicht zu überbauenden Grünfreiflächen,<br />

auf denen eine natürliche Bodenentwicklung stattfinden kann, zu sichern.<br />

Gekoppelt ist dies, neben der Begrenzung der Grundflächenzahl, an eine entsprechende<br />

Ausweisung von Grünflächen mittels bauplanungsrechtlicher Festsetzungen.<br />

Durch die vorgesehenen Pflegekonzepte für die Grünflächen und den vorgesehenen Gestaltungsrahmen<br />

für die unbebauten privaten Grundstücksflächen lässt sich eine natürliche Bodenentwicklung<br />

auf den nicht überbauten Flächen sichern und der Erosionsgefahr begegnen.<br />

Im Sinne einer Eingriffsminderung wird ein Teil der Erschließungsachse über bereits versiegelte<br />

Wegeabschnitte geführt.<br />

Böden sind gemäß DIN 18915 schichtgerecht zu behandeln und zwischenzulagern; Oberboden<br />

ist im Bereich späterer Vegetationsflächen wiederzuverwenden.<br />

Die Verwendung versickerfähiger Beläge im Bereich der Hofflächen, Zufahrten, Stellplätze<br />

usw. trägt dazu bei, dass zumindest Teilfunktionen des Bodens erhalten bleiben.<br />

Zur Teilkompensation verbleibender Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung kann eine<br />

langfristig zu sichernde, extensive Unterhaltung und Strukturanreicherung von Flächen im Gebiet<br />

beitragen, welche bis vor wenigen Jahren ackerbaulich genutzt wurden (Ackerbrachen,<br />

Wiesenparzellen im Südwesten) und bei denen eine Wiederaufnahme intensiver Ackernutzung<br />

jederzeit möglich wäre.<br />

Eine vollständige Kompensation der zu erwartenden Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen<br />

ist innerhalb des Geltungsbereichs für die Wohnbebauung nicht möglich, so dass auf externen<br />

Flächen funktionsgerechte Maßnahmen zur Aufwertung der Bodenfunktion<br />

und -entwicklung durchgeführt werden müssen (vgl. 5.1). Vorgesehen ist die Umwandlung von<br />

bislang intensiv bewirtschafteten Ackerflächen in extensiv zu unterhaltende Obstwiesen bzw.<br />

Grünland.<br />

5.3 Wasserhaushalt<br />

Die eingriffsrelevanten Bereiche sind derzeitig überwiegend durch unbefestigte Flächen gekennzeichnet;<br />

dort wird anfallendes Regenwasser in den obersten Bodenschichten aufgenommen<br />

und tiefer liegenden Boden- und Gesteinsschichten zugeleitet, sofern es nicht über<br />

den Bewuchs verdunstet.<br />

Aufgrund des hohen Grundwasserflurabstands ist ein Grundwasserschutz gewährleistet.<br />

Im Vordergrund der landschaftsplanerischen Zielvorstellungen steht, den Anteil der überbaubaren<br />

Flächen soweit wie möglich zu reduzieren (vgl. Pkt. 5.2).<br />

Durch eine Festsetzung zur Verwendung versickerfähiger Beläge im Bereich der Hofflächen,<br />

Zufahrten, Stellplätze usw. lässt sich eine natürliche Versickerung in diesen Bereichen weiterhin<br />

erreichen.<br />

Im Bereich der geplanten Erschließungsachse ist eine seitliche Versickerung des Oberflächenwassers<br />

möglich.<br />

Um die örtliche Wasserbilanz nicht wesentlich zu stören, ist ein Konzept zur ökologischen Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />

umzusetzen.<br />

Die Konzeption des Bebauungsplanentwurfs sieht vor, anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser<br />

der versiegelten Flächen über offene Mulden mit Kaskaden einer offenen, flachen<br />

Versickerfläche am Rande des Gebiets zuzuleiten, wo es rückgehalten, verdunstet bzw.

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