F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez
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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 39<br />
Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />
5.0 Grünordnerische Konzeption - Landschaftsplanerische Zielvorstellungen unter<br />
Berücksichtigung der geplanten Nutzungsänderungen<br />
5.1 Arten- und Biotopschutz<br />
Im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans ist vom Verlust von Teilen eines relativ<br />
strukturreichen Biotop-/Nutzungskomplexes mit teilweise schwer ersetzbaren Einzelbiotopen<br />
und einer entsprechenden Minderung der Lebensraumfunktion für die kennzeichnenden Tierarten<br />
auszugehen.<br />
Im Vordergrund der landschaftsplanerischen Zielvorstellungen steht eine Eingriffsminderung<br />
durch die Sicherung von möglichst großen, zusammenhängenden Abschnitten insbesondere<br />
des Streuobstbestands, von Grünlandflächen und Gehölzstrukturen durch entsprechende<br />
bauplanungsrechtliche Festsetzungen.<br />
Somit kann die Lebensraumfunktion zumindest für Arten ohne große Fluchtdistanzen und Revieransprüche<br />
mit Einschränkungen erhalten bleiben.<br />
Der Bebauungsplanentwurf sieht neben dem Erhalt von Obstbaumbestand die extensive Unterhaltung<br />
von vorhandenem, z.T. bereits verbuschtem Wiesenflächen zur Verhinderung einer<br />
geschlossenen Verbuschung und zum Erhalt und zur Entwicklung von natürlich artenreichem<br />
Grünland vor.<br />
Der erforderliche Lärmschutzwall am Westrand des geplanten Wohngebiets ist standortgerecht<br />
mit Gehölzgruppen und per Wiesenansaat zu begrünen, um die Eingriffserheblichkeit<br />
aufgrund der Inanspruchnahme von Vegetationsflächen mittels Aufwertung der biologischen<br />
Vielfalt zu mindern.<br />
Gleichfalls sind die erforderlichen Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung möglichst<br />
naturnah anzulegen und standortgerecht zu begrünen; Obstbaumbestand im Bereich<br />
dieser Anlagen ist zu erhalten und während der Bauphase durch Gehölzschutzmaßnahmen zu<br />
schützen.<br />
Eine bioökologische Zusatzfunktion kann zudem eine funktionsgerechte Bepflanzung bzw.<br />
Gestaltung der nicht überbauten, privaten Grundstücksflächen übernehmen.<br />
Zur Teilkompensation für den Verlust von Vegetationsflächen kann eine langfristig zu sichernde,<br />
extensive Unterhaltung und Strukturanreicherung von Flächen im Gebiet beitragen, welche<br />
bis vor wenigen Jahren ackerbaulich genutzt wurden (Ackerbrachen, Wiesenparzellen im<br />
Südwesten). Durch Strukturanreicherung (Anpflanzung von Obstbäumen) und Ausmagerung<br />
mittels extensiver Nutzung lässt sich die bioökologische Wertigkeit entwickeln.<br />
Aufgrund des begrenzten Flächenangebots und des quantitativ und qualitativ relativ hohen<br />
Eingriffsumfangs ist eine vollständige Kompensation der zu erwartenden Beeinträchtigungen<br />
der Biotopfunktion innerhalb des unmittelbaren Plangebiets nicht möglich.<br />
Zur Kompensation der verbleibenden Beeinträchtigungen müssen externe Flächen außerhalb<br />
des Geltungsbereichs für die Wohnbebauung zur Durchführung funktionsgerechter Maßnahmen<br />
unter Berücksichtigung der beanspruchten Strukturen herangezogen werden.<br />
Ein Teil der vorgesehenen Kompensationsflächen befindet sich ca. 1,5 km nördlich des Eingriffsorts<br />
innerhalb des gleichen Naturraums, so dass ein räumlicher Zusammenhang gewährleistet<br />
ist. Vorgesehen ist die Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu unterhaltende<br />
Streuobstwiesen bzw. extensiv zu unterhaltendes Grünland in der „Diersteiner Aue“.<br />
Ferner befindet sich eine Kompensationsfläche in der Gemarkung Altendiez, ca. 4 km westlich<br />
des Eingriffsorts am Rand des Naturraums „Limburger Becken“; geplant ist die nachhaltige<br />
Umwandlung von Ackerflächen in extensives Grünland.<br />
Die externen Maßnahmen sind als multifunktional einzuordnen und tragen somit auch zum<br />
Ausgleich von Beeinträchtigungen sonstiger Potentiale bei.