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F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez

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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 39<br />

Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />

5.0 Grünordnerische Konzeption - Landschaftsplanerische Zielvorstellungen unter<br />

Berücksichtigung der geplanten Nutzungsänderungen<br />

5.1 Arten- und Biotopschutz<br />

Im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans ist vom Verlust von Teilen eines relativ<br />

strukturreichen Biotop-/Nutzungskomplexes mit teilweise schwer ersetzbaren Einzelbiotopen<br />

und einer entsprechenden Minderung der Lebensraumfunktion für die kennzeichnenden Tierarten<br />

auszugehen.<br />

Im Vordergrund der landschaftsplanerischen Zielvorstellungen steht eine Eingriffsminderung<br />

durch die Sicherung von möglichst großen, zusammenhängenden Abschnitten insbesondere<br />

des Streuobstbestands, von Grünlandflächen und Gehölzstrukturen durch entsprechende<br />

bauplanungsrechtliche Festsetzungen.<br />

Somit kann die Lebensraumfunktion zumindest für Arten ohne große Fluchtdistanzen und Revieransprüche<br />

mit Einschränkungen erhalten bleiben.<br />

Der Bebauungsplanentwurf sieht neben dem Erhalt von Obstbaumbestand die extensive Unterhaltung<br />

von vorhandenem, z.T. bereits verbuschtem Wiesenflächen zur Verhinderung einer<br />

geschlossenen Verbuschung und zum Erhalt und zur Entwicklung von natürlich artenreichem<br />

Grünland vor.<br />

Der erforderliche Lärmschutzwall am Westrand des geplanten Wohngebiets ist standortgerecht<br />

mit Gehölzgruppen und per Wiesenansaat zu begrünen, um die Eingriffserheblichkeit<br />

aufgrund der Inanspruchnahme von Vegetationsflächen mittels Aufwertung der biologischen<br />

Vielfalt zu mindern.<br />

Gleichfalls sind die erforderlichen Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung möglichst<br />

naturnah anzulegen und standortgerecht zu begrünen; Obstbaumbestand im Bereich<br />

dieser Anlagen ist zu erhalten und während der Bauphase durch Gehölzschutzmaßnahmen zu<br />

schützen.<br />

Eine bioökologische Zusatzfunktion kann zudem eine funktionsgerechte Bepflanzung bzw.<br />

Gestaltung der nicht überbauten, privaten Grundstücksflächen übernehmen.<br />

Zur Teilkompensation für den Verlust von Vegetationsflächen kann eine langfristig zu sichernde,<br />

extensive Unterhaltung und Strukturanreicherung von Flächen im Gebiet beitragen, welche<br />

bis vor wenigen Jahren ackerbaulich genutzt wurden (Ackerbrachen, Wiesenparzellen im<br />

Südwesten). Durch Strukturanreicherung (Anpflanzung von Obstbäumen) und Ausmagerung<br />

mittels extensiver Nutzung lässt sich die bioökologische Wertigkeit entwickeln.<br />

Aufgrund des begrenzten Flächenangebots und des quantitativ und qualitativ relativ hohen<br />

Eingriffsumfangs ist eine vollständige Kompensation der zu erwartenden Beeinträchtigungen<br />

der Biotopfunktion innerhalb des unmittelbaren Plangebiets nicht möglich.<br />

Zur Kompensation der verbleibenden Beeinträchtigungen müssen externe Flächen außerhalb<br />

des Geltungsbereichs für die Wohnbebauung zur Durchführung funktionsgerechter Maßnahmen<br />

unter Berücksichtigung der beanspruchten Strukturen herangezogen werden.<br />

Ein Teil der vorgesehenen Kompensationsflächen befindet sich ca. 1,5 km nördlich des Eingriffsorts<br />

innerhalb des gleichen Naturraums, so dass ein räumlicher Zusammenhang gewährleistet<br />

ist. Vorgesehen ist die Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu unterhaltende<br />

Streuobstwiesen bzw. extensiv zu unterhaltendes Grünland in der „Diersteiner Aue“.<br />

Ferner befindet sich eine Kompensationsfläche in der Gemarkung Altendiez, ca. 4 km westlich<br />

des Eingriffsorts am Rand des Naturraums „Limburger Becken“; geplant ist die nachhaltige<br />

Umwandlung von Ackerflächen in extensives Grünland.<br />

Die externen Maßnahmen sind als multifunktional einzuordnen und tragen somit auch zum<br />

Ausgleich von Beeinträchtigungen sonstiger Potentiale bei.

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