F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez

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09.02.2014 Aufrufe

Landschaftsplanerischer Beitrag zum 38 Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt Diez • Veränderung der Standortbedingungen und ggf. Einschränkung der Bodenfunktionen durch Bodenauftrag und -abtrag, Verdichtung, Umlagerung, Durchmischung • Erhöhung der Erosionsgefahr durch (vorübergehende) Inanspruchnahme der Vegetationsdecke auf teilweise stärker geneigten Flächen 4.3 Auswirkungen auf das Wasserhaushaltspotential Die Versiegelung von Flächen sowie Bodenauf und -abtrag wirken sich auf den Wasserhaushalt des Planungsbereiches aus. • Erhöhung des oberflächlichen Abflusses, Minderung der Versickerungsrate • Störung des lokalen Bodenwasserhaushalts, Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate 4.4 Auswirkungen auf das (Lokal)Klimapotential, Luft Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans ist von einer Überbauung bzw. Befestigung von maximal etwa 1,9 ha derzeitig zumindest temporär vegetationsbedeckten Freiflächen auszugehen. Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans kommt es zum Verlust von kaltluftproduzierenden Offenlandflächen; eine Behinderung des Kaltluftabflusses durch den geplanten Lärmschutzwall ist nicht auszuschließen. Von einem relevanten Funktionszusammenhang zwischen Kaltluft und siedlungsklimatischen Verhältnissen ist dabei nicht auszugehen. • Verlust von lokalklimatisch relevanten Funktionseinheiten (Kaltluftentstehungsflächen) • Beeinträchtigung kleinklimatischer Parameter (Minderung der Evapotranspirationsrate, Erhöhung der Boden- und Lufttemperatur im Bereich der Befestigungen und Gebäude) • potentielle Behinderung des Kaltluftabflusses durch geplanten Lärmschutzwall 4.5 Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Erholung Die Realisierung des geplanten Wohnbaugebiets führt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds und Minderung der Erholungsqualität. Vorbelastet ist der Teil-Landschaftsraum durch die Umgehungsstraße B 54 mit den resultierenden Lärmbelastungen und Zerschneidungseffekten. • Verlust vorhandener Landschaftsstrukturen, Beseitigung visuell relevanter Landschaftselemente von hoher Eigenart (Streuobstbestände, extensives Grünland) in sichtexponierter Hanglage • Visuelle Störung bzw. Überprägung des Teil-Landschaftsraums durch Begründung des 1. Abschnitts eines neuen Stadtteils • Zerschneidung von Wegeverbindungen, Beeinträchtigung der Zugänglichkeit von Landschaftsteilen • Beeinträchtigungen des Landschaftserlebens durch Zunahme von akustischen und optischen Störreizen

Landschaftsplanerischer Beitrag zum 39 Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt Diez 5.0 Grünordnerische Konzeption - Landschaftsplanerische Zielvorstellungen unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungsänderungen 5.1 Arten- und Biotopschutz Im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans ist vom Verlust von Teilen eines relativ strukturreichen Biotop-/Nutzungskomplexes mit teilweise schwer ersetzbaren Einzelbiotopen und einer entsprechenden Minderung der Lebensraumfunktion für die kennzeichnenden Tierarten auszugehen. Im Vordergrund der landschaftsplanerischen Zielvorstellungen steht eine Eingriffsminderung durch die Sicherung von möglichst großen, zusammenhängenden Abschnitten insbesondere des Streuobstbestands, von Grünlandflächen und Gehölzstrukturen durch entsprechende bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Somit kann die Lebensraumfunktion zumindest für Arten ohne große Fluchtdistanzen und Revieransprüche mit Einschränkungen erhalten bleiben. Der Bebauungsplanentwurf sieht neben dem Erhalt von Obstbaumbestand die extensive Unterhaltung von vorhandenem, z.T. bereits verbuschtem Wiesenflächen zur Verhinderung einer geschlossenen Verbuschung und zum Erhalt und zur Entwicklung von natürlich artenreichem Grünland vor. Der erforderliche Lärmschutzwall am Westrand des geplanten Wohngebiets ist standortgerecht mit Gehölzgruppen und per Wiesenansaat zu begrünen, um die Eingriffserheblichkeit aufgrund der Inanspruchnahme von Vegetationsflächen mittels Aufwertung der biologischen Vielfalt zu mindern. Gleichfalls sind die erforderlichen Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung möglichst naturnah anzulegen und standortgerecht zu begrünen; Obstbaumbestand im Bereich dieser Anlagen ist zu erhalten und während der Bauphase durch Gehölzschutzmaßnahmen zu schützen. Eine bioökologische Zusatzfunktion kann zudem eine funktionsgerechte Bepflanzung bzw. Gestaltung der nicht überbauten, privaten Grundstücksflächen übernehmen. Zur Teilkompensation für den Verlust von Vegetationsflächen kann eine langfristig zu sichernde, extensive Unterhaltung und Strukturanreicherung von Flächen im Gebiet beitragen, welche bis vor wenigen Jahren ackerbaulich genutzt wurden (Ackerbrachen, Wiesenparzellen im Südwesten). Durch Strukturanreicherung (Anpflanzung von Obstbäumen) und Ausmagerung mittels extensiver Nutzung lässt sich die bioökologische Wertigkeit entwickeln. Aufgrund des begrenzten Flächenangebots und des quantitativ und qualitativ relativ hohen Eingriffsumfangs ist eine vollständige Kompensation der zu erwartenden Beeinträchtigungen der Biotopfunktion innerhalb des unmittelbaren Plangebiets nicht möglich. Zur Kompensation der verbleibenden Beeinträchtigungen müssen externe Flächen außerhalb des Geltungsbereichs für die Wohnbebauung zur Durchführung funktionsgerechter Maßnahmen unter Berücksichtigung der beanspruchten Strukturen herangezogen werden. Ein Teil der vorgesehenen Kompensationsflächen befindet sich ca. 1,5 km nördlich des Eingriffsorts innerhalb des gleichen Naturraums, so dass ein räumlicher Zusammenhang gewährleistet ist. Vorgesehen ist die Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu unterhaltende Streuobstwiesen bzw. extensiv zu unterhaltendes Grünland in der „Diersteiner Aue“. Ferner befindet sich eine Kompensationsfläche in der Gemarkung Altendiez, ca. 4 km westlich des Eingriffsorts am Rand des Naturraums „Limburger Becken“; geplant ist die nachhaltige Umwandlung von Ackerflächen in extensives Grünland. Die externen Maßnahmen sind als multifunktional einzuordnen und tragen somit auch zum Ausgleich von Beeinträchtigungen sonstiger Potentiale bei.

Landschaftsplanerischer Beitrag zum 38<br />

Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />

• Veränderung der Standortbedingungen und ggf. Einschränkung der Bodenfunktionen durch<br />

Bodenauftrag und -abtrag, Verdichtung, Umlagerung, Durchmischung<br />

• Erhöhung der Erosionsgefahr durch (vorübergehende) Inanspruchnahme der Vegetationsdecke<br />

auf teilweise stärker geneigten Flächen<br />

4.3 Auswirkungen auf das Wasserhaushaltspotential<br />

Die Versiegelung von Flächen sowie Bodenauf und -abtrag wirken sich auf den Wasserhaushalt<br />

des Planungsbereiches aus.<br />

• Erhöhung des oberflächlichen Abflusses, Minderung der Versickerungsrate<br />

• Störung des lokalen Bodenwasserhaushalts, Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate<br />

4.4 Auswirkungen auf das (Lokal)Klimapotential, Luft<br />

Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans ist von einer Überbauung bzw. Befestigung<br />

von maximal etwa 1,9 ha derzeitig zumindest temporär vegetationsbedeckten Freiflächen auszugehen.<br />

Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans kommt es zum Verlust von kaltluftproduzierenden<br />

Offenlandflächen; eine Behinderung des Kaltluftabflusses durch den geplanten Lärmschutzwall<br />

ist nicht auszuschließen. Von einem relevanten Funktionszusammenhang zwischen<br />

Kaltluft und siedlungsklimatischen Verhältnissen ist dabei nicht auszugehen.<br />

• Verlust von lokalklimatisch relevanten Funktionseinheiten (Kaltluftentstehungsflächen)<br />

• Beeinträchtigung kleinklimatischer Parameter (Minderung der Evapotranspirationsrate, Erhöhung<br />

der Boden- und Lufttemperatur im Bereich der Befestigungen und Gebäude)<br />

• potentielle Behinderung des Kaltluftabflusses durch geplanten Lärmschutzwall<br />

4.5 Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Erholung<br />

Die Realisierung des geplanten Wohnbaugebiets führt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds<br />

und Minderung der Erholungsqualität. Vorbelastet ist der Teil-Landschaftsraum<br />

durch die Umgehungsstraße B 54 mit den resultierenden Lärmbelastungen und Zerschneidungseffekten.<br />

• Verlust vorhandener Landschaftsstrukturen, Beseitigung visuell relevanter Landschaftselemente<br />

von hoher Eigenart (Streuobstbestände, extensives Grünland) in sichtexponierter<br />

Hanglage<br />

• Visuelle Störung bzw. Überprägung des Teil-Landschaftsraums durch Begründung des<br />

1. Abschnitts eines neuen Stadtteils<br />

• Zerschneidung von Wegeverbindungen, Beeinträchtigung der Zugänglichkeit von Landschaftsteilen<br />

• Beeinträchtigungen des Landschaftserlebens durch Zunahme von akustischen und optischen<br />

Störreizen

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