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F LPB Änderungen markiert.pdf - Verbandsgemeinde Diez

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Landschaftsplanerischer Beitrag zum 27<br />

Bebauungsplan „Hohe Straße II, 1. Abschnitt“ - Stadt <strong>Diez</strong><br />

Wichtige Zusatzstrukturen und Vernetzungselemente stellen neben z.T. relativ artenreichen<br />

Saumbereichen die heckenartigen, autochthonen Gehölzstrukturen dar.<br />

Die Biotop-/Nutzungstypen im Plangebiet sind im Verbund mit benachbarten Streuobstbeständen,<br />

z.T. magerem Grünland, verschieden aufgebauten Gehölzstrukturen zu sehen, was sich<br />

positiv auf die Lebensraumqualität auswirkt (Mindestrevieransprüche von Tierarten, Vernetzungsbeziehungen).<br />

Der Biotopkomplex aus Halboffenland- und Gehölzstrukturen auf den mittleren und unteren<br />

Hangzonen des Aartals und eines Aar-Seitentals südlich des Plangebiets wurde in der Biotopkartierung<br />

Rheinland als „Schützenswertes Gebiet“ erfasst.<br />

Gebüsch- und Heckenstrukturen im Südwesten des Plangebiets wurden in der Biotopkartierung<br />

Rheinland-Pfalz zusammen mit anderen feldrainartigen Biotopausprägungen zwischen<br />

Freiendiez und Holzheim als „Schongebiet“ eingestuft.<br />

Der alte Streuobstbestand im Plangebiet weist aufgrund der Kombination von Grünland und<br />

offenen Gehölzen ein hohes Lebensraumpotential für die Leitarten von Streuobstkomplexen,<br />

aber auch für verbreitete Nahrungsgäste auf. Aufgrund des Alters sind Strukturen wie Alt-/<br />

Totholz, Baumhöhlen, Baumstümpfe vorhanden, welche für viele Arten der Avifauna, Kleinsäuger<br />

und Insekten wichtige Lebensräume darstellen.<br />

Potentiell sind (Teil-)Lebensraumangebote für verbreitete, streifende Vogelarten und relativ<br />

ubiquitäre Gehölzbewohner, aber auch für spezialisierte Arten (z.B. Steinkauz, Wendehals,<br />

Schafstelze) vorhanden.<br />

Nachweise von Vorkommen des Steinkauzes und anderen Vogel- und Falterarten wurden im<br />

Rahmen einer Untersuchung im Plangebiet und dessen Umfeld im Jahr 1987 (vgl. Pkt. 2.4.3)<br />

getroffen; aktuelle Untersuchungen unter Berücksichtigung der Störwirkungen der neuen<br />

B 54 liegen nicht vor.<br />

Der Steinkauz weist gemäß „Rote-Liste“ Rheinland-Pfalz den Gefährdungsgrad 2 („stark gefährdet“)<br />

auf.<br />

Die Ackerbrachflächen und Grünländereien weisen insbesondere eine Bedeutung für Insekten<br />

und Arten der Avifauna und eine Ergänzungsfunktion für Arten der Streuobstbestände auf.<br />

Die durch die Erschließungsachse tangierte, weitgehend strukturarme Ackerflur im nördlichen<br />

Anschluss an die geplanten Wohnbauflächen stellt einen potentiellen (Teil-)Lebensraum (Nahrungsangebot)<br />

für Offenlandvogelarten und Doppelbiotopbewohner dar.<br />

Einschränkend für die Habitatqualität des Plangebiets sind die Lärmemissionen und die Barrierewirkung,<br />

welche die Umgehungsstraße B 54 verursacht.

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