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Mikrobiologische Übung FI, Teil 2b - Mikrobiologie und Weinforschung

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Hinweise zur <strong>Mikrobiologische</strong>n <strong>Übung</strong> <strong>FI</strong>, <strong>Teil</strong> <strong>2b</strong><br />

1. Inhalt: Einführung in quantitatives Arbeiten in der <strong>Mikrobiologie</strong>.<br />

2. Voraussetzung: Zulassung zum Studium der Biologie, Vordiplom oder<br />

Zwischenprüfung, <strong>Mikrobiologische</strong> Gr<strong>und</strong>vorlesung, <strong>Mikrobiologische</strong> <strong>Übung</strong> <strong>FI</strong>, <strong>Teil</strong> 1<br />

oder Äquivalenzbescheinigung.<br />

3. Zeit: Beginn: 9 00 Uhr<br />

4. Anweisungen der MitarbeiterInnen sind unbedingt Folge zu leisten.<br />

5. Die Versuchsansätze sind eindeutig zu beschriften.<br />

6. Die Protokolle sind am angegebenen Tag abzugeben: Protokolle müssen freitags eine<br />

Woche nach Ende der jeweiligen <strong>FI</strong> <strong>Übung</strong>, <strong>Teil</strong> 2 abgegeben werden. Nach einer weiteren<br />

Woche können die Protokolle zur Überarbeitung abgeholt werden. Vier Wochen nach Ende<br />

der F I <strong>Übung</strong> muß die endgültige Version abgegeben sein. Jeder Student erstellt ein Protokoll<br />

zu Versuch 5 (Wachstum) oder Versuch 6 (Induktion der ß-Galaktosidase), sodaß pro<br />

Zweiergruppe zu beiden Versuchen ein Protokoll vorliegt. Die Einteilung wird von den<br />

Betreuern vorgenommen. Auf dem Protokoll Gruppennummer, Parallele, <strong>und</strong> Gruppenpartner<br />

angeben <strong>und</strong> vermerken, wer das Protokoll verfasst hat!<br />

Zu Versuch 7 wird von jedem Studenten ein Kurzprotokoll erstellt (siehe Versuchsvorschrift),<br />

das von den Betreuern abgezeichnet wird.<br />

7. Das Protokoll (Erstabgabe) wird bewertet (0 bis max. 4 Punkte). Für den Schein sind 50 %<br />

der max. Punktzahl aus Klausur <strong>und</strong> Protokoll erforderlich (Summe beider Punkte !).<br />

8. Jede(r) <strong>Übung</strong>steilnehmerIn hat den Arbeitsplatz sauber zu hinterlassen.<br />

Entsprechend den Anweisungen der/des <strong>Übung</strong>sleiterIn (oder VertreterIn) sind<br />

Versuchsansätze zu versorgen <strong>und</strong> zu entsorgen.<br />

9. Das Fernbleiben von der <strong>Übung</strong> ist möglichst früh im Sekretariat (Tel.: 39-22662) oder<br />

dem/der <strong>Übung</strong>sleiter/in mitzuteilen. Ein Attest ist vorzulegen. Fehlzeiten von mehr als 1<br />

Tag im <strong>Teil</strong> 2a/b müssen nachgeholt werden. Mehr als einmaliges Fernbleiben von den<br />

<strong>Übung</strong>en ohne glaubhafte Entschuldigung schließt die <strong>Teil</strong>nahme am Abschlußtest aus.<br />

10. Am Ende der <strong>Übung</strong> erfolgt ein schriftlicher Abschlußtest. Der <strong>Übung</strong>sschein wird<br />

ausgegeben, wenn aus Versuchsdurchführung, Protokollen, Kolloquien <strong>und</strong> dem<br />

Abschlußtest hervorgeht, daß die Leistungen ausreichen. Bei nicht ausreichenden<br />

Leistungen kann der Abschlußtest wiederholt werden. Wird dieser Nachtest schuldhaft<br />

versäumt, gilt die <strong>Übung</strong> als nicht bestanden.<br />

11. Über die Gefahrenstoffverordnung <strong>und</strong> Sicherheitsmaßnahmen wurde ich - soweit es<br />

die <strong>Übung</strong> betrifft - informiert.<br />

12. Bezüglich der Gefahrenstoffverordnung gelten Studentinnen als Arbeitnehmerinnen.<br />

Somit stehen besonders werdende <strong>und</strong> stillende Mütter unter dem Schutz des § 26 der<br />

Gefahrenstoffverordnung. Deswegen sollen Schwangere oder junge Mütter sich zu<br />

Beginn der <strong>Übung</strong> mit dem/der <strong>Übung</strong>sleiterIn in Verbindung setzen.<br />

Hiermit bestätige ich von den Hinweisen zur mikrobiologischen <strong>Übung</strong>, insbesondere der<br />

Punkte 9, 10 <strong>und</strong> 11, Kenntnis genommen <strong>und</strong> eine Kopie der <strong>Übung</strong>sanleitung erhalten zu<br />

haben.<br />

Mainz, den: Unterschrift: <strong>Übung</strong>steilnehmer/In:________________<br />

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