Fortbildungskonzept der Gesamtschule Langerfeld
Fortbildungskonzept der Gesamtschule Langerfeld
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Konzept <strong>der</strong> Fortbildung<br />
Städt. <strong>Gesamtschule</strong> Wuppertal <strong>Langerfeld</strong><br />
1. Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Lehrerfortbildung<br />
Die staatliche Lehrerfortbildung wird in Nordrhein-Westfalen seit 2004 im Wesentlichen<br />
durch das Schulgesetz sowie durch die Erlasse zur Fort- und Weiterbildung,<br />
Budgetierung und Schulprogrammarbeit geregelt, <strong>der</strong>en wichtigsten Grundsätze<br />
nachfolgend skizziert werden.<br />
1.1 Schulgesetz, Erlasse<br />
Das zum Schuljahr 2005/2006 in Kraft getretene Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens<br />
stellt die Grundlage dafür dar, dass Lehrerinnen und Lehrer sich<br />
fortbilden müssen, um den sich än<strong>der</strong>nden Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> schulischen Praxis<br />
gerecht zu werden. Sie sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung<br />
ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen<br />
Fortbildungsmaßnahmen auch in <strong>der</strong> unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (vgl. §<br />
57 Abs. 3 Schulgesetz NRW – BASS 1.1). Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Schulleitung gehört<br />
es, auf die Fortbildung <strong>der</strong> Lehrkräfte hinzuwirken (vgl. § 59 Abs. 5 SchulG NRW).<br />
Im neuen Grundlagenerlass zu Strukturen und Inhalten <strong>der</strong> Lehrerfortbildung und<br />
Lehrerweiterbildung (RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kin<strong>der</strong> v.<br />
27.4.2004 – BASS 20-22 Nr. 8) wird aufgezeigt, mit welchen Organisationsformen<br />
Fortbildung die Schulen unterstützen kann. Neu ist, dass Schulen ihren Fortbildungsbedarf<br />
überwiegend selbst definieren. Fortbildungsplanung ist nun Teil des<br />
Schulprogramms. Zentrale Organisationsform ist die schulinterne Fortbildung. Die<br />
Inhalte <strong>der</strong> schulinternen Lehrerfortbildung werden vor dem Hintergrund festgelegter<br />
Determinanten bestimmt (vgl. Kapitel 2.2). Maßnahmen <strong>der</strong> Lehrerweiterbildung,<br />
die z. B. Angebote zur Sicherung <strong>der</strong> Unterrichtsversorgung in Mangelfächern<br />
(Zertifikatskurse) o<strong>der</strong> die Qualifizierung von Beratungslehrkräften umfassen,<br />
werden im Erlass vorgestellt, werden aber im Rahmen dieses Konzepts nicht<br />
thematisiert.<br />
Zur Finanzierung <strong>der</strong> Fortbildungsaktivitäten erhalten die Schulen seit Sommer<br />
2004 ein Fortbildungsbudget. Im so genannten Budgetierungserlass werden das<br />
Verfahren zur Bereitstellung dieser Haushaltsmittel sowie die Regelungen zur Verwendung<br />
des Fortbildungsbudgets und zum Nachweis <strong>der</strong> Fortbildungsmaßnahmen<br />
dargestellt (RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kin<strong>der</strong> v.<br />
6.5.2004 – BASS 20-22 Nr. 50.1).<br />
2. Fortbildungsplanung und Schulentwicklung<br />
Der Lehrerfortbildung kommt für die dauerhafte Stärkung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />
von Schulen eine bedeutende Rolle zu. Sie hat den Auftrag, Lehrerrinnen und<br />
Lehrer bei <strong>der</strong> Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen<br />
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