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Fortbildungskonzept der Gesamtschule Langerfeld

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Konzept <strong>der</strong> Fortbildung<br />

Städt. <strong>Gesamtschule</strong> Wuppertal <strong>Langerfeld</strong><br />

1. Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Lehrerfortbildung<br />

Die staatliche Lehrerfortbildung wird in Nordrhein-Westfalen seit 2004 im Wesentlichen<br />

durch das Schulgesetz sowie durch die Erlasse zur Fort- und Weiterbildung,<br />

Budgetierung und Schulprogrammarbeit geregelt, <strong>der</strong>en wichtigsten Grundsätze<br />

nachfolgend skizziert werden.<br />

1.1 Schulgesetz, Erlasse<br />

Das zum Schuljahr 2005/2006 in Kraft getretene Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens<br />

stellt die Grundlage dafür dar, dass Lehrerinnen und Lehrer sich<br />

fortbilden müssen, um den sich än<strong>der</strong>nden Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> schulischen Praxis<br />

gerecht zu werden. Sie sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung<br />

ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen<br />

Fortbildungsmaßnahmen auch in <strong>der</strong> unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (vgl. §<br />

57 Abs. 3 Schulgesetz NRW – BASS 1.1). Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Schulleitung gehört<br />

es, auf die Fortbildung <strong>der</strong> Lehrkräfte hinzuwirken (vgl. § 59 Abs. 5 SchulG NRW).<br />

Im neuen Grundlagenerlass zu Strukturen und Inhalten <strong>der</strong> Lehrerfortbildung und<br />

Lehrerweiterbildung (RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kin<strong>der</strong> v.<br />

27.4.2004 – BASS 20-22 Nr. 8) wird aufgezeigt, mit welchen Organisationsformen<br />

Fortbildung die Schulen unterstützen kann. Neu ist, dass Schulen ihren Fortbildungsbedarf<br />

überwiegend selbst definieren. Fortbildungsplanung ist nun Teil des<br />

Schulprogramms. Zentrale Organisationsform ist die schulinterne Fortbildung. Die<br />

Inhalte <strong>der</strong> schulinternen Lehrerfortbildung werden vor dem Hintergrund festgelegter<br />

Determinanten bestimmt (vgl. Kapitel 2.2). Maßnahmen <strong>der</strong> Lehrerweiterbildung,<br />

die z. B. Angebote zur Sicherung <strong>der</strong> Unterrichtsversorgung in Mangelfächern<br />

(Zertifikatskurse) o<strong>der</strong> die Qualifizierung von Beratungslehrkräften umfassen,<br />

werden im Erlass vorgestellt, werden aber im Rahmen dieses Konzepts nicht<br />

thematisiert.<br />

Zur Finanzierung <strong>der</strong> Fortbildungsaktivitäten erhalten die Schulen seit Sommer<br />

2004 ein Fortbildungsbudget. Im so genannten Budgetierungserlass werden das<br />

Verfahren zur Bereitstellung dieser Haushaltsmittel sowie die Regelungen zur Verwendung<br />

des Fortbildungsbudgets und zum Nachweis <strong>der</strong> Fortbildungsmaßnahmen<br />

dargestellt (RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kin<strong>der</strong> v.<br />

6.5.2004 – BASS 20-22 Nr. 50.1).<br />

2. Fortbildungsplanung und Schulentwicklung<br />

Der Lehrerfortbildung kommt für die dauerhafte Stärkung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />

von Schulen eine bedeutende Rolle zu. Sie hat den Auftrag, Lehrerrinnen und<br />

Lehrer bei <strong>der</strong> Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen<br />

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