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Fortbildungskonzept der Gesamtschule Langerfeld

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Konzept <strong>der</strong> Fortbildung<br />

Städt. <strong>Gesamtschule</strong> Wuppertal <strong>Langerfeld</strong><br />

Da aus dem Budget insbeson<strong>der</strong>e solche Fortbildungen realisiert werden, die<br />

sich auf die Schule als pädagogische Handlungseinheit beziehen, werden die<br />

Mittel vorrangig für schulinterne Fortbildungen des Kollegiums o<strong>der</strong> Teilkollegiums<br />

verwendet.<br />

Bei einer schulinternen Fortbildung mit externen Referenten fallen Reisekosten,<br />

Honorar und ggf. Sachkosten an (Materialien, Kopierkosten etc.), die aus dem<br />

Schulbudget zu zahlen sind. Wird die Fortbildung von Mo<strong>der</strong>atoren <strong>der</strong> staatlichen<br />

Lehrerfortbildung durchgeführt, entstehen lediglich Reise- und ggf. Sachkosten.<br />

Ein Honorar wird nicht gezahlt, da die Mo<strong>der</strong>atoren über eine Anrechnung<br />

auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung freigestellt sind.<br />

Für die Fortbildungsteilnehmer fallen in <strong>der</strong> Regel keine Kosten an. Sollte die<br />

schulinterne Fortbildung mit Kosten (Fahrtkosten) für die Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmern verbunden sein, werden diese von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern<br />

getragen.<br />

In bestimmten Fällen wird auch zukünftig schulexterne Fortbildung erfor<strong>der</strong>lich<br />

sein. Dabei handelt es sich um Fortbildungen bzw. auch um Fortbildungen im<br />

Sinne von Dienstbesprechungen <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf, die einzelne<br />

Lehrerinnen und Lehrer als Adressaten haben. Bei diesen Veranstaltungen können<br />

die Reisekosten aus dem Budget finanziert werden. Sämtliche Kosten, die<br />

den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an<strong>der</strong>erseits bei Individualfortbildungen<br />

weiterer externer Anbieter entstehen (vgl. Kapitel 2.2), werden nicht aus dem<br />

Fortbildungsbudget bezahlt.<br />

3.3.3 Entscheidungen<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des vorläufigen Fortbildungsplans (vgl. Kapitel 3.3.1) und vor<br />

dem Hintergrund <strong>der</strong> Verteilung schulischer Ressourcen (Fortbildungsbudget,<br />

Vereinbarkeit mit den sonstigen Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Terminplanung, Vertretungsaufwand)<br />

werden Fortbildungsmaßnahmen von dem didaktischem Leiter genehmigt.<br />

Priorität haben an unserer Schule solche Fortbildungen, die als schulinterne<br />

Fortbildungen des Kollegiums o<strong>der</strong> Teilkollegiums stattfinden und sich thematisch<br />

an den genannten Bereichen orientieren (vgl. Kapitel 3.2).<br />

3.3.4 Durchführung, Evaluation, Bericht<br />

Nach Genehmigung werden die Initiatoren einer Fortbildungsmaßnahme mit <strong>der</strong><br />

weiteren Planung, Organisation und Durchführung beauftragt.<br />

Tipps und Hinweise zur Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen<br />

erscheinen in einem Leitfaden <strong>der</strong> Landesinstituts: Landesinstitut für Schule<br />

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