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Jahresbilanz 2005 - Jobcenter Dortmund

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Eckpunkte der <strong>Jahresbilanz</strong> der JobCenterARGE <strong>Dortmund</strong><br />

1. Organisation und Personal<br />

Das Personalbudget der ARGE basierte Anfang <strong>2005</strong> auf statistischen Daten<br />

aus den Jahren 2002 und 2003. Auf dieser Grundlage sollte die ARGE <strong>Dortmund</strong><br />

bis Mitte <strong>2005</strong> eine Mitarbeiterstärke von 495 Stellen erreichen. Tatsächlich<br />

arbeiteten im Januar <strong>2005</strong> im Rechtskreis des SGB II insgesamt nur 420<br />

MitarbeiterInnen. Davon 360 Stammkräfte der beiden Gesellschafter (200 MitarbeiterInnen<br />

der Stadt <strong>Dortmund</strong> und 160 MitarbeiterInnen der Agentur <strong>Dortmund</strong>).<br />

Erst im April <strong>2005</strong> lagen erste valide statistische Daten bezüglich der Anzahl<br />

der Bedarfsgemeinschaften, der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie der arbeitslosen<br />

Bewerber vor. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften wurde im Laufe<br />

des Jahres ständig nach oben korrigiert.<br />

Startaufstellung im Januar: 36.000 BG 496 MAK tats. 420 MAK<br />

Mitte <strong>2005</strong> 660 MAK tats. 500 MAK<br />

Aktueller Stand 44.000 BG 798 MAK tats. 710 MAK<br />

Die politisch intendierten Betreuungsschlüssel wurden im Jahr <strong>2005</strong> zu keiner<br />

Zeit erreicht. Lediglich im Bereich der jungen Erwachsenen konnte aufgrund<br />

der geschäftspolitischen Ausrichtung in der vermittlerischen Betreuung ein<br />

Betreuungsschlüssel von 1:75 umgesetzt werden. Die anderen Geschäftsbereiche<br />

sowie die komplette Leistungssachbearbeitung litten unter chronischem<br />

Personalmangel. Bis Ende März 2006 wird die Sollstärke erreicht sein.<br />

Insgesamt wurden im Jahresverlauf <strong>2005</strong> rund 440 neue MitarbeiterInnen eingestellt.<br />

Rund 38.000 Stunden Schulung wurden umgesetzt, um MitarbeiterInnen<br />

an ihre neuen Aufgaben heranzuführen, bzw. insgesamt neue gesetzliche<br />

Grundlagen zu vermitteln. Vor dem Hintergrund, dass sowohl in der Sozialverwaltung<br />

als auch in der Arbeitsagentur MitarbeiterInnen des mittleren wie des<br />

gehobenen Dienstes in der Regel eine dreijährige Ausbildung respektive ein<br />

Studium absolvierten, wird deutlich, dass in zwei bis dreimonatigen Schulungsmodulen<br />

zunächst nur rudimentäre Grundlagen vermittelt werden konn-<br />

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