Eingliederungsbericht Landkreis Bergstraße - jobcenter | SGB II ...

Eingliederungsbericht Landkreis Bergstraße - jobcenter | SGB II ... Eingliederungsbericht Landkreis Bergstraße - jobcenter | SGB II ...

08.02.2014 Aufrufe

Bewertung: Diese Eingliederungsleistung gehört zu den gern genutzten Möglichkeiten nach längerer Arbeitslosigkeit einen neuen Weg auszuprobieren. Die Wirksamkeit ist positiv, da durch die notwendige Eigeninitiative entscheidende Kräfte auf dem Weg in die finanzielle Unabhängigkeit mobilisiert werden. Leider gestaltet sich die Selbständigkeit in vielen Fällen nicht so optimal, dass die Gründer komplett aus dem Bezug fallen. Die Gründungen aus dem ALG II sind meist auf einer niederschwelligen Ebene umgesetzt (Hausmeisterservice, Dönerstand, Änderungsschneiderei usw.) und erwirtschaften nur einen Teil des Lebensunterhaltes der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Durch gezielte Beratung kann in der Regel eine neue Existenz aufgebaut werden, die durch weitere Begleitung gefestigt wird. Hier soll im Jahr 2009 eine Erweiterung der Leistungen erfolgen, indem eine weitere Analyse der Tragfähigkeit nach einem Zeitrum von 1 – 5 Jahren erfolgt. Die Gesamtbewertung wird positiv gesehen, da mit dieser Eingliederungsmöglichkeit auf jeden Fall ein Grundstein gelegt wird, der immer der Anfang zu einer Verbesserung der Situation „Langzeitarbeitslosigkeit darstellt“. 3.5 Arbeitsgelegenheiten Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten ohne Qualifizierungsanteil in verschiedenen Bereichen mit unterschiedlichen Anforderungen. Die Tätigkeiten sind ausschließlich gemeinnützig, zusätzlich und liegen im öffentlichen Interesse. Sie dienen zum Aufbau, der Erhaltung oder Stabilisierung der Arbeitsfähigkeit sowie zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Rechtsgrundlage im Jahr 2008: § 16.3 SGB II Übersicht der angebotenen Arbeitsgelegenheiten Jahr Durchschnittsbelegung der Stellen im Jahr Angebot 2005 282 455 2006 324 413 2007 253 442 2008 155 363 20

Bewertung: Im Jahr 2008 erfolgte auf Wunsch der Politik im Kreis eine Umgestaltung des Konzeptes für „Arbeitsgelegenheiten“. Es wurde gemeinsam mit der Betriebskommission, dem Fachbereich Förderinstrumente I und dem Betriebsleiter eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine Positivliste der Einsatzstellen und Arbeitsaufgaben erarbeitete. Es wurden Bereiche für den Einsatz festgelegt mit klaren Grenzen zu den Tätigkeiten, damit es nicht zur Verdrängung regulärer Arbeitsplätze kommt oder zur Benachteiligung ortsansässiger Firmen. Nach Prüfung durch die IHK wurde diese Liste zur Grundlage der Arbeit im Rahmen der gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten. Damit hat sich die Qualität dieses Instrumentes weiter verbessert. Das Angebot wird mittlerweile von den Kunden gut angenommen, hier zeigte sich ein hoher Bedarf für Langzeitarbeitslose Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Aufgrund der Tatsache, dass die „Arbeitsgelegenheit“ eines der niedrigschwelligsten Angebote im Rahmen der Eingliederung ist, ist die Auslastung der Plätze nicht voll gegeben, da sie nur dann zum Einsatz kommt, wenn kein höheres Instrument greift. Um aber eine breite Palette an verschiedenen Einsatzmöglichkeiten vorzuhalten, ist es wichtig ein umfangreiches Angebot zu haben, auch wenn es nicht ausgelastet ist. Da hier weder dem Träger noch dem Bund unnötige Kosten bei der Nichtbesetzung der Plätze entstehen, wird die Anzahl der Plätze als Bestand gehalten. 3.6 Kommunale Leistungen Die kommunalen Leistungen bilden in der Kette der Eingliederungsleistungen ein dringend notwendiges Bindeglied zwischen einzelnen Integrationen. Damit kann für den ALG II Empfänger die Grundlage für die Arbeit im Rahmen der Integration gelegt werden. Nur der Kunde, der Parallelprobleme wie fehlender Schulabschluss, Sucht, fehlende Kinderbetreuung usw. gelöst hat, kann sich voll auf die Arbeitsaufnahem konzentrieren. Somit sind kommunale Leistungen ein wichtiger Grundbaustein der immer zur Verfügung stehen muss, um einfach und ohne große Umwege zur Anwendung zu kommen. Hier kommen ganz klar die regionalen Vorteile zum Tragen, die es ermöglichen auf kurzen Wegen über direkte regionale Zuständigkeiten Probleme anzugehen und zu lösen. Rechtsgrundlage 2008: § 16.2 SGB II 21

Bewertung:<br />

Im Jahr 2008 erfolgte auf Wunsch der Politik im Kreis eine Umgestaltung des Konzeptes für<br />

„Arbeitsgelegenheiten“. Es wurde gemeinsam mit der Betriebskommission, dem Fachbereich<br />

Förderinstrumente I und dem Betriebsleiter eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine Positivliste<br />

der Einsatzstellen und Arbeitsaufgaben erarbeitete. Es wurden Bereiche für den Einsatz<br />

festgelegt mit klaren Grenzen zu den Tätigkeiten, damit es nicht zur Verdrängung regulärer<br />

Arbeitsplätze kommt oder zur Benachteiligung ortsansässiger Firmen. Nach Prüfung durch<br />

die IHK wurde diese Liste zur Grundlage der Arbeit im Rahmen der gemeinnützigen<br />

Arbeitsgelegenheiten. Damit hat sich die Qualität dieses Instrumentes weiter verbessert. Das<br />

Angebot wird mittlerweile von den Kunden gut angenommen, hier zeigte sich ein hoher<br />

Bedarf für Langzeitarbeitslose Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die „Arbeitsgelegenheit“ eines der niedrigschwelligsten<br />

Angebote im Rahmen der Eingliederung ist, ist die Auslastung der Plätze nicht voll gegeben,<br />

da sie nur dann zum Einsatz kommt, wenn kein höheres Instrument greift. Um aber eine<br />

breite Palette an verschiedenen Einsatzmöglichkeiten vorzuhalten, ist es wichtig ein<br />

umfangreiches Angebot zu haben, auch wenn es nicht ausgelastet ist. Da hier weder dem<br />

Träger noch dem Bund unnötige Kosten bei der Nichtbesetzung der Plätze entstehen, wird<br />

die Anzahl der Plätze als Bestand gehalten.<br />

3.6 Kommunale Leistungen<br />

Die kommunalen Leistungen bilden in der Kette der Eingliederungsleistungen ein dringend<br />

notwendiges Bindeglied zwischen einzelnen Integrationen. Damit kann für den ALG <strong>II</strong><br />

Empfänger die Grundlage für die Arbeit im Rahmen der Integration gelegt werden. Nur der<br />

Kunde, der Parallelprobleme wie fehlender Schulabschluss, Sucht, fehlende<br />

Kinderbetreuung usw. gelöst hat, kann sich voll auf die Arbeitsaufnahem konzentrieren.<br />

Somit sind kommunale Leistungen ein wichtiger Grundbaustein der immer zur Verfügung<br />

stehen muss, um einfach und ohne große Umwege zur Anwendung zu kommen. Hier<br />

kommen ganz klar die regionalen Vorteile zum Tragen, die es ermöglichen auf kurzen<br />

Wegen über direkte regionale Zuständigkeiten Probleme anzugehen und zu lösen.<br />

Rechtsgrundlage 2008: § 16.2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

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