07.02.2014 Aufrufe

Inventur - Halbwachs Schmitt & Partner Steuerberatung GmbH

Inventur - Halbwachs Schmitt & Partner Steuerberatung GmbH

Inventur - Halbwachs Schmitt & Partner Steuerberatung GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Halbwachs</strong> <strong>Schmitt</strong> & <strong>Partner</strong> <strong>Steuerberatung</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Pfeilgasse 16/23, 1080 Wien T +43 (0)1 402 16 47 E office@hsp-steuerberatung.at<br />

<strong>Inventur</strong><br />

Stand 01.09.2013<br />

Zum Bilanzstichtag (das ist in der Regel der 31.12.) ist das Warenlager körperlich<br />

aufzunehmen.<br />

Die körperliche Aufnahme geschieht durch Zählen, Wiegen, Messen etc.<br />

Es ist grundsätzlich zulässig, dass die körperliche Aufnahme nicht am 31.12.<br />

stattfindet.<br />

Nur müssen dann:<br />

- entweder zwischen dem Tag der körperliche Aufnahme und dem 31.12.<br />

keinerlei Warenbewegungen stattfinden<br />

- oder die Warenbewegungen, die noch stattgefunden haben, genau<br />

aufgezeichnet werden, damit anhand dieser Aufzeichnungen der Stand vom<br />

31.12. rekonstruiert werden kann.<br />

Über die körperliche Aufnahme wird ein Protokoll geführt, welches landläufig<br />

„<strong>Inventur</strong>“ genannt wird. Dieses Protokoll wird in aller Regel handschriftlich sein,<br />

weil es ja während der Zählung angefertigt wird.<br />

Es ist unzulässig, zuerst auf „Schmierzettel“ zu inventieren, diese dann<br />

„reinzuschreiben“ und die Schmierzettel dann wegzuwerfen<br />

Auch die Schmierzettel sind in einem solchen Fall aufzubewahren.<br />

Machen Sie sich überhaupt über die „äußere Form Ihrer schriftlichen Arbeit“ keine<br />

Gedanken. Die <strong>Inventur</strong> muss nicht schön, sie muss richtig sein.<br />

Dem Wesen der <strong>Inventur</strong> als Protokoll entsprechen folgende Vorschriften:<br />

- in Tinte oder Kugelschreiber (nicht Bleistift) geschrieben<br />

- mit Datum versehen<br />

- vom Unternehmer oder der aufnehmenden Person unterschrieben<br />

- leere Stellen müssen entwertet werden, damit nichts mehr eingefügt werden<br />

kann.<br />

Noch einige Hinweise zur Technik der körperlichen Aufnahme:<br />

Es empfiehlt sich die körperliche Aufnahme in streng räumlicher Reihenfolge<br />

vorzunehmen. Beginnen Sie also im Regal z.B. links oben, zählen Sie die Waren,<br />

und hören Sie rechts unten auf.<br />

Wenn bei der körperlichen Aufnahme „gesprungen“ wird, entstehen fast immer<br />

Fehler. Das heißt Sie sind gerade dabei eine bestimmte Ware zu zählen, wissen<br />

aber, dass anderswo im Lager diese Ware auch noch lagert, und beschließen jetzt<br />

Die angebotenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen dargestellt, ersetzen allerdings keine individuelle Beratung. Daher kann auch<br />

keine Haftung für Schäden übernommen werden, die sich aus der Nutzung der angebotenen Informationen ergeben können – auch wenn diese auf die<br />

Nutzung von allenfalls unvollständigen bzw fehlerhaften Informationen zurückzuführen sind.


diese anderen Posten gleich „Mitzuzählen“ um sich eine Eintragung in der <strong>Inventur</strong><br />

zu ersparen.<br />

Diese Vorgangsweise führt unweigerlich zu Zählfehlern.<br />

Die Bewertung der <strong>Inventur</strong> ist ein zweiter Vorgang, der selbstverständlich später<br />

erfolgen kann und in aller Regel auch tatsächlich später erfolgt.<br />

Zur Bewertung:<br />

Die Bewertung erfolgt zu Netto-Einstandspreisen, d.h. abzüglich<br />

- Umsatzsteuer<br />

- Rabatte<br />

- Skonti<br />

aber zuzüglich zB. Eingangsfrachten, Zoll etc.<br />

Wenn die Einstandspreise geschwankt haben, ist die Bewertung etwas<br />

komplizierter.<br />

Wenn die Preise gesunken sind, ist der letzte (niedrigere) Preis anzusetzen.<br />

Wenn die Preise gestiegen sind, ist ein gewogener Durchschnittspreis zu ermitteln.<br />

Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!<br />

Die angebotenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen dargestellt, ersetzen allerdings keine individuelle Beratung. Daher kann auch<br />

keine Haftung für Schäden übernommen werden, die sich aus der Nutzung der angebotenen Informationen ergeben können – auch wenn diese auf die<br />

Nutzung von allenfalls unvollständigen bzw fehlerhaften Informationen zurückzuführen sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!