Text zur ErschlieÃungskonzeption KMS Basepohl - Stavenhagen
Text zur ErschlieÃungskonzeption KMS Basepohl - Stavenhagen
Text zur ErschlieÃungskonzeption KMS Basepohl - Stavenhagen
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Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
<strong>Text</strong> <strong>zur</strong> Erschließungskonzeption <strong>KMS</strong> <strong>Basepohl</strong><br />
Inhalt<br />
Seite<br />
1.1 Bestandsaufnahme der Erschließungsanlagen 2<br />
1.1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung 2<br />
1.1.2 Bestandsaufnahme der Verkehrsanlagen 2<br />
1.1.3 Vorhandene Trink- und Löschwasseranlagen 3<br />
1.1.4 Vorhandene Schmutzwasseranlagen 4<br />
1.1.5 Vorhandene Regenwasseranlagen 5<br />
1.1.6 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen für die Erschließungskonzeption 5<br />
1.2 Konzeption <strong>zur</strong> öffentlichen Erschließung künftiger Industrie- und<br />
Gewerbeflächen 6<br />
1.2.1 Verkehrserschließungskonzeption 6<br />
1.2.2 Trinkwasserversorgung und Löschwasserbereitstellung 9<br />
1.2.3 Schmutzwasserableitung 11<br />
1.2.4 Regenwasserableitung 13<br />
1.2.5 Energie- und Gasversorgung sowie Telekommunikation 19<br />
1.2.6 Organisation der Erschließungsmaßnahmen 20<br />
1.2.8 Zeitplan 21<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -1
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
1.1 Bestandsaufnahme der Erschließungsanlagen<br />
1.1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung<br />
Der Bundeswehrstandort <strong>Stavenhagen</strong> – <strong>Basepohl</strong> wird voraussichtlich im Jahr 2016 geschlossen.<br />
Teilbereiche des Kasernengeländes wurden bereits 2006 aus dem militärischen<br />
Liegenschaftsbestand entlassen und einer zivilen Nachnutzung zugeführt. Die Reuterstadt<br />
<strong>Stavenhagen</strong> will diesen zivilen Umnutzungsprozess mit dem verbliebenen Kernbereich der<br />
Kaserne „Mecklenburgische-Schweiz“ fortsetzen. Zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen<br />
ist eine Studie zu erstellen, die die ober- und unterirdische Infrastruktur hinsichtlich<br />
eines gewerblichen Nutzungskonzeptes bewertet.<br />
Die A & S GmbH wurde von der GKU Standortentwicklung GmbH (GKU SE) beauftragt, die<br />
Konzeption für die Teilbereiche<br />
Verkehrsanlagen<br />
Wasserversorgung<br />
Schmutzwasserableitung<br />
Regenwasserableitung<br />
zu erarbeiten. Die Erschließungsmaßnahmen sind grobkonzeptionell zu beschreiben und<br />
kostenmäßig zu hinterlegen.<br />
Weiterhin sind Vorabstimmungen mit der E.ON edis AG bezüglich Strom- und Gasversorgung<br />
zu führen.<br />
Folgende Arbeitsunterlagen standen <strong>zur</strong> Verfügung:<br />
Grundstückskonzept der GKU SE<br />
Bestandsunterlagen 12/2000 – Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V<br />
Bestandsunterlagen Planstraßen 1 bis 3<br />
Bericht Erschließungsanlagen (Verfasser GKU SE – 2002)<br />
1.1.2 Bestandsaufnahme der Verkehrsanlagen<br />
Der zu betrachtende Kernbereich der Kaserne ist durch 4 Hauptverkehrsachsen erschlossen.<br />
Achse 1 Haupteingang bis Gebäude 14<br />
Achse 2 nordöstlich der Gebäude 75 bis 63<br />
Achse 3 östlich der Gebäude 11; 32; 31; 58<br />
Achse 4 östlich des Gebäudes 63<br />
Die Verkehrswege sind überwiegend mit Beton befestigt. Der Eingangsbereich ist bis zum<br />
Gebäude Nr. 1 asphaltiert. Abschnittsweise sind Reparaturstellen mit Pflaster vorhanden.<br />
Der Fahrbahnbeton ist durch starke Rissbildungen und Abbrüche in den Randbereichen gekennzeichnet.<br />
Der bauliche Zustand wird als mangelhaft bewertet.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -2
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
Die Verkehrswege sind nutzungsbedingt überwiegend als Mischverkehrsflächen mit einer<br />
Ausbaubreite von ca. 7 bis 8 m gestaltet. Gehwege sind nur im Bereich der Unterkünfte vorhanden.<br />
Die Linienführung ist auf die militärische Nutzung ausgerichtet.<br />
Die Planstraße 3 als Verbindungsstraße zwischen den Planstraßen 1 und 2 ist Bestandteil<br />
des B-Planes Nr. 14. Die Planstraße 3 wurde jedoch aufgrund der bisherigen militärischen<br />
Nutzung noch nicht erneuert. Nach Abzug der Bundeswehr ist aufgrund des schlechten baulichen<br />
Zustandes ein grundhafter Ausbau erforderlich.<br />
1.1.3 Vorhandene Trink- und Löschwasseranlagen<br />
WASSERVERSORGUNG<br />
Der Kernbereich der Kaserne ist an die Gruppenwasserversorgung <strong>Basepohl</strong> angeschlossen.<br />
Der Hausanschluss beginnt an der Bundesstraße B 194. Der Hauptstrang ist eine AZ-<br />
Leitung DN 150, die als Ring um den Kernbereich herumgeführt wird und sich auf dem Gelände<br />
verzweigt. Folgende Bestandsdaten liegen vor:<br />
Az-Leitung DN 150; DN 100; DN 80<br />
PE-Leitung 180<br />
Stahlleitung DN 80; DN 65; DN 50; 1“ bis 1½“<br />
Hauptstranglänge ca. 3.400 m<br />
Das Netz weist abschnittsweise bauliche Schäden auf und ist äußerst rohrbruchanfällig.<br />
Im Zuge der Umgestaltung des Nordteils der Kaserne und der Lützow-Kaserne (Planstraßen<br />
1 bis 3) wurde die Versorgung zwischen dem militärischen und dem zivil-gewerblichen Bereich<br />
bereits unterbrochen.<br />
LÖSCHWASSERVERSORGUNG<br />
Die Löschwasserversorgung der Kaserne wird durch 2 Löschwasserbehälter Vs = 100 m³<br />
abgesichert. Ein Behälter befindet an der zukünftigen Planstraße 4 zwischen den Gebäuden<br />
48 und 3. Der 2. Behälter befindet sich nördlich von Gebäude 64 abseits der Hauptverkehrsachsen.<br />
Die Behälter wurden bisher weder baulich noch ausrüstungsmäßig saniert.<br />
1.1.4 Vorhandene Schmutzwasseranlagen<br />
SCHMUTZWASSERABLEITUNG<br />
Das Schmutzwasser wird im freien Gefälle abgeleitet und über 2 Pumpwerke <strong>zur</strong> Kläranlage<br />
gefördert. Aufgrund der Kanaltiefen von bis zu 5 m wird das gesamte Schmutzwasser unmittelbar<br />
vor der Kläranlage nochmals gehoben.<br />
Der Kernbereich ist in 4 Entwässerungsgebiete zu unterteilen:<br />
Entwässerungsgebiet 1<br />
- Zwischenpumpwerk Gebäude Nr. 35<br />
- Anschluss Gebäude Nr. 4; 32; 31; 28; 48; 3; 11; 1; 111; 57; 5; 6; 7; 60; 52; 15; 17; 10<br />
- ca. 2.550 m DN 150 bis 300 Steinzeug und Beton<br />
- Verlegetiefen 1,20 m bis 4,80 m<br />
Entwässerungsgebiet 2<br />
- Zwischenpumpwerk Gebäude Nr. 36<br />
- Anschluss Gebäude Nr. 16 sowie Wohnsiedlung <strong>Basepohl</strong><br />
- ca. 290 m DN 200 Steinzeug<br />
- Verlegetiefen 1,40 m bis 5,00 m<br />
-<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -3
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
Entwässerungsgebiet 3<br />
- Ableitung im Freigefälle direkt <strong>zur</strong> Kläranlage<br />
- Anschluss Gebäude Nr. 14<br />
- ca. 140 m DN 150 Steinzeug, DN 300 Beton<br />
- Verlegetiefen 1,40 m bis 2,00 m<br />
Entwässerungsgebiet 4<br />
- Ableitung im Freigefälle direkt <strong>zur</strong> Kläranlage<br />
- Einleitung in das Kanalnetz der 2. Ausbaustufe der Planstraße 1<br />
- Anschluss Gebäude Nr. 58; 59<br />
- ca. 380 m DN 150 bis DN 200 Steinzeug<br />
- Verlegetiefen 1,20 m bis 2,70 m<br />
Bedingt durch die topographischen Verhältnisse sind auf den langen Ableitungsstrecken außergewöhnlich<br />
tiefe Kanalsohlen (4,00 bis 5,00 m) vorzufinden.<br />
Die Schmutzwasserableitungs- und -förderanlagen wurden in den 1970iger Jahren errichtet.<br />
Das Netz ist im hohen Maße undicht. Fremdwassermengenmessungen aus dem Jahr 2000<br />
belegen diesen Sachverhalt. Weiterhin kann aufgrund der Bauerfahrungen im Bereich der<br />
Planstraßen 1 und 2 die Schadhaftigkeit des Kanalnetzes einschließlich der Schachtbauwerke<br />
bestätigt werden. Die mittels TV-Kamera inspizierten Kanäle wiesen zum Teil schwerwiegende<br />
bauliche Schäden auf.<br />
Erschwerend kommt im Kernbereich hinzu, dass Kanäle größer DN 200 in Beton ausgeführt<br />
wurden. Es ist daher zusätzlich das Schadensbild einer ausgeprägten Betonkorrosion infolge<br />
biogener Schwefelsäure (H2S) zu erwarten. Die Kanäle werden in flach verlegten Strecken<br />
durch den militärischen Schwerlastverkehr und in tief verlegten Abschnitten durch die hohe<br />
Erdlast stark beansprucht. Bauliche Schäden infolge dieser hohen Nutzungsanforderungen<br />
in Verbindung mit dem fortgeschrittenen Materialalterungsprozess sind demnach ebenfalls<br />
nicht auszuschließen.<br />
Aufgrund der bisher vorliegenden Untersuchungen und Felderfahrungen ist davon auszugehen,<br />
dass die Standsicherheit der Kanäle nicht mehr ausschließlich gegeben bzw. gefährdet<br />
ist.<br />
Der Bauzustand der Pumpwerke ist seit der Errichtung in den 1970iger Jahren unverändert.<br />
SCHMUTZWASSERREINIGUNG<br />
Die Schmutzwasserreinigung erfolgt in einer SBR ® -Kläranlage. Die Ausbaugröße beträgt<br />
3.200 EW. Die Kläranlage befindet sich östlich des Gebäudes 63 und umfasst folgende Anlagenteile:<br />
Rechenanlage<br />
4 St. SBR Reaktoren<br />
Trockenbeete für Überschussschlamm<br />
Maschinenhaus mit Schalt- und Steueranlage<br />
Die Kläranlage wurde 1999 rekonstruiert. Die maschinelle Ausrüstung sowie die steuer- und<br />
elektrotechnischen Anlagen wurden seitdem nicht verändert. 2009/2010 wurde der 2. SBR-<br />
Reaktor zum Teil von innen beschichtet.<br />
Das gereinigte Schmutzwasser wird über die Regenwasserkanalisation in den Vorfluter L<br />
490/50 eingeleitet.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -4
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
1.1.5 Vorhandene Regenwasseranlagen<br />
Die Regenwasserableitung im Kernbereich erfolgt zusammenhängend im freien Gefälle in<br />
Kanälen DN 150 bis DN 800 Beton / Steinzeug. Die Wohnsiedlung <strong>Basepohl</strong> ist ebenfalls an<br />
das Regenwassersystem der Bundeswehr angeschlossen. Die Hauptableitungsstrecken sind<br />
ca. 4.500 m lang.<br />
Bedingt durch die topographischen Verhältnisse werden auch bei der Regenwasserableitung<br />
überdurchschnittlich große Verlegtiefen von bis zu 6 m erreicht. Das Oberflächenwasser wird<br />
über zahlreiche Straßenabläufe gesammelt. Stark verschmutztes Niederschlagswasser wird<br />
in 4 Leichtflüssigkeitsabscheidern gereinigt, die sich nicht im zukünftigen öffentlichen Bereich<br />
befinden.<br />
Im Bereich der Kläranlage werden die Ableitungssysteme aus dem Nordteil (Planstraße 1)<br />
und dem Kernbereich (Planstraßen 4 bis 6) zusammengeführt und als Doppelkanal DN 800<br />
dem Vorfluter L 490/50 zugeführt.<br />
Die ausschließlich bindigen Untergrundverhältnisse lassen eine Versickerung im Kernbereich<br />
nicht zu.<br />
1.1.6 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen für die Erschließungskonzeption<br />
Die Bestandsaufnahme der Erschließungsanlagen bezog sich auf Verkehrsanlagen sowie<br />
Wasserver- und Entsorgungsanlagen mit dem Ziel, die Funktions- und Erhaltungsfähigkeit zu<br />
beurteilen und Möglichkeiten <strong>zur</strong> zukünftigen, sukzessiven Grundstücksbildung und Erschließung<br />
zu entwickeln.<br />
Die Bildung zukünftiger separater Nutzungseinheiten und Grundstücke ist von folgenden Aspekten<br />
abhängig:<br />
1. Beibehaltung und Ausbau des Straßen- und Wegesystems als Erschließungsachsen<br />
2. Unvermeidbarkeit von Baulasten / Grunddienstbarkeiten<br />
3. Neuerschließung in Großteilen der Liegenschaft<br />
Dabei sind ökonomischen Randbedingungen sowie betriebswirtschaftliche Aspekte späterer<br />
Eigentümer und Betreiber zu beachten.<br />
Fazit<br />
1. Die Anordnung der militärischen Straßen und Leitungstrassen sowie der technischen Einrichtungen<br />
sind in dieser Art und Weise auch für eine zivile Nutzung ausgelegt.<br />
2. Aufgrund des schlechten Zustands von Leitungen und technischen Anlagen sind diese<br />
nicht nachnutzbar. Ein vollständiger Neubau der Frisch- und Schmutzwasserleitungen ist<br />
notwendig.<br />
3. Ein grundhafter Ausbau der Verkehrserschließung ist notwendig.<br />
4. Die Wohnsiedlung ist vollständig vom Entsorgungsnetz der Bundeswehrliegenschaft abzukoppeln<br />
(Regenwasser und Schmutzwasser).<br />
5. Die vorhandene Kläranlage ist überdimensioniert.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -5
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
1.2 Konzeption <strong>zur</strong> öffentlichen Erschließung künftiger Industrie- und<br />
Gewerbeflächen 1<br />
Gemäß den Orientierungen der Arbeitsgruppe Konversion soll die zivile Nachnutzung der<br />
Militärflächen auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Industriebauflächen<br />
ausgerichtet werden (Nutzungsvariante I). Die anschließende Konzeption <strong>zur</strong><br />
öffentlichen Erschließung folgt den Vorgaben, ermöglicht aber auch alternative Nutzungen in<br />
Teilflächen.<br />
Die Erschließungskonzeption enthält folgende Teilkonzeptionen inkl. Kostenkalkulation:<br />
<br />
<br />
<br />
Verkehrserschließung<br />
Wasserversorgung für Trinkwasser und Löschwasser<br />
Schmutz- und Regenwasserableitung<br />
Die Erschließungskonzeption orientiert sich an den vorhandenen Hauptverkehrsachsen in<br />
der Kaserne Mecklenburgische-Schweiz sowie an den in Konversionsphase 1 bereits errichteten<br />
Erschließungsanlagen, an die nahtlos anzubinden ist.<br />
Die Erschließung der Bauflächen mit Strom, Gas und Telekommunikation wird nicht konzeptionell<br />
betrachtet. Die Herstellung dieser Erschließungsanlagen erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert<br />
auf Antragstellung des künftigen Nutzers beim Versorger.<br />
Es wurde vereinbart, im Rahmen der Bauleitplanung ausreichende Trassen für Leitungen der<br />
Energieversorgung und Kommunikation <strong>zur</strong> späteren Nachrüstung im öffentlichen Raum zu<br />
sichern.<br />
Die Erkenntnisse der Bestandsaufnahme sowie die Erfahrungen aus der Konversionsphase<br />
1 führen zu dem Ergebnis, dass der wirtschaftlichste Weg <strong>zur</strong> Erschließung des<br />
Industriegebietes eine Neuerrichtung der Erschließungsanlagen ist.<br />
1.2.1 Verkehrserschließungskonzeption<br />
Die verkehrstechnische Erschließung wird mit den Planstraßen 4, 5 und 6 abgesichert. Die<br />
Hauptachsen bilden dabei die Planstraße 4 (Ost-West-Ausrichtung) und die Planstraße 6<br />
(nord-Süd-Ausrichtung), mit Anschluss an den Knotenpunkt Planstraße 1 / Planstraße 3. Die<br />
Planstraße 5 stellt als Nebenachse in Nord-Süd-Ausrichtung die Verbindung <strong>zur</strong> Planstraße<br />
1 her.<br />
Weiterhin ist die Planstraße 3 (beplant im Bebauungsplan Nr. 14) als Verbindungsstraße<br />
zwischen der ehemaligen Lützow-Kaserne und der Kaserne Mecklenburgische-Schweiz<br />
auszubauen.<br />
Um förderfähig zu sein, ist der Straßenausbaustandard des Konzeptes dem zuwendungsfähigen<br />
angemessenen Standard der GA-Richtlinie „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“<br />
angepasst.<br />
1 Die Erschließungskonzeption wurde durch das Planungsbüro A&S Neubrandenburg entwickelt und<br />
in Zusammenarbeit mit GKU finalisiert<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -6
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
1.2.1.1 Querschnitt und Anordnung unterirdischer Anlagen<br />
Der grundhafte Ausbau der Planstraßen hat folgenden Aufbau:<br />
Grafik Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-1: Querschnitt mit Belegung<br />
des unterirdischen Bauraumes (Planstraßen 4-6)<br />
In Planstraße 3 ist gemäß B-Plan Nr. 14 der unterirdische Bauraum bereits mit neu errichteten<br />
Ver- und Entsorgungsanlagen belegt, Nebenanlagen entfallen.<br />
1.2.1.2 Oberbau<br />
Die Fahrbahnen und Grundstückszufahrten sind in Asphaltbauweise der Bauklasse IV herzustellen.<br />
Der frostsichere Oberbau wurde nach RStO 01 auf der Grundlage bisher ausgeführter<br />
Maßnahmen im Plangebiet jedoch ohne Vorlage eines geotechnischen Berichtes wie<br />
folgt ermittelt:<br />
Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-1:<br />
Aufbaustärke des Oberbaus<br />
Herleitung der<br />
Frostempfindlichkeitsklasse<br />
Mindestdicke des frostsicheren<br />
Straßenaufbaues<br />
F3<br />
60 cm<br />
Frosteinwirkungszone I 0 cm<br />
Lage der Gradiente geschlossene Ortslage 0 cm<br />
Wasserverhältnisse günstig 0 cm<br />
Ausführung der Randbereiche<br />
Mindeststärke Oberbau<br />
gewählt<br />
geschlossene Ortslage mit<br />
teilweise wasserdurchlässigen<br />
Randbereichen sowie mit<br />
Entwässerungseinrichtungen<br />
-5 cm<br />
55 cm<br />
60 cm<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -7
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
Bauklasse IV - Bauweise mit Asphaltdecke<br />
4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN 50/70<br />
10 cm Asphalttragschicht AC 32 TN 70/100<br />
15 cm Schottertragschicht 0/45 mm EV2 >= 150 MN/m²<br />
31 cm Frostschutzschicht 0/45 mm EV2 >= 120 MN/m²<br />
60 cm frostsicherer Oberbau<br />
Die straßenbegleitenden Gehwege sind nach RStO 01 wie folgt herzustellen:<br />
6 cm Betonsteinpflaster, Rechteckformat, Farbe grau<br />
3 cm Pflasterbett Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm<br />
21 cm Kiestragschicht 0/45 mm<br />
30 cm frostsicherer Oberbau<br />
1.2.1.3 Ausbaulängen<br />
Das Konzept sieht den Straßenausbau auf einer Länge von 2.300 m vor:<br />
Planstraße 3 (Verbindungsstraße) 1.200 m<br />
Planstraße 4<br />
600 m<br />
Planstraße 5<br />
300 m<br />
Planstraße 6<br />
200 m<br />
1.2.1.4 Straßenentwässerung<br />
Das Oberflächenwasser wird in einer zweireihigen Entwässerungsrinne gesammelt und über<br />
Straßenabläufe in die geplante Regenwasserkanalisation abgeleitet. Eine Versickerung ist<br />
aufgrund des vorherrschend bindigen Untergrundes nicht möglich. Die Planstraße 5 erhält<br />
einen Regenwasserkanal, der ausschließlich Niederschlagswasser aus dem öffentlichen<br />
Bauraum ableitet.<br />
Die Ableitung des Oberflächenwassers im Bereich der Planstraße 3 erfolgt oberirdisch über<br />
Mulden und Entwässerungsgräben<br />
1.2.1.5 Straßenausstattung<br />
Es ist eine einseitige Straßenbeleuchtung mit Mastabständen größer 32 m geplant. Zur Einhaltung<br />
der Förderkriterien ist im Rahmen der Fachplanung eine Nennleuchtdichte von 0,3<br />
cd/m² nachzuweisen. Über die Notwendigkeit der Straßenbeleuchtung entscheidet jedoch<br />
abschließend die zuständige Fachbehörde.<br />
Planstraße 3 erhält keine Beleuchtung.<br />
1.2.1.6 Anbindungen an die B194<br />
Der Abbiegerverkehr von der B194 auf das Kasernengelände behindert <strong>zur</strong>zeit nicht die<br />
Leichtigkeit des fließenden Verkehrs. Im Zuge gewerblicher Ansiedlungen ist mit einer Erhöhung<br />
des Verkehrsaufkommens zu rechnen, wodurch eine Linksabbiegespur auf der B194<br />
(von Norden kommend) erforderlich werden kann. Die Kosten sind in der Kalkulation enthalten.<br />
Die Einmündung in die B194 erscheint ausreichend bemessen. Konstruktive Änderungen<br />
sind jedoch nicht auszuschließen und mit dem Straßenbauamt Güstrow im Zuge der Verkehrsanlagen-Fachplanung<br />
abzustimmen.<br />
Die Wohnsiedlung verfügt über eine separate Anbindung an die B194, die unverändert bei-<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -8
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
behalten wird.<br />
Weiterhin besteht nördlich des Quartiers 6 eine provisorische Anbindung der Planstraße 1<br />
<strong>zur</strong> B194. Diese Anbindung wird künftig stillgelegt und geschlossen, Planstraße 1 ist dann<br />
über die Planstraßen 4 und 5 sowie im weiteren Verlauf über Planstraßen 3 und 6 angebunden.<br />
1.2.2 Trinkwasserversorgung und Löschwasserbereitstellung<br />
1.2.2.1 Trinkwasserversorgung<br />
Das künftige Industrie- und Gewerbegebiet ist an die Gruppenwasserversorgung <strong>Basepohl</strong><br />
anzuschließen. Dem Grundstückskonzept angepasst ist ein neues Teilnetz zu errichten. Die<br />
Trinkwasserhauptleitungen sind im zukünftig öffentlichen Bereich im Gehweg unterzubringen.<br />
Hausanschlüsse sind für jedes Grundstück bis <strong>zur</strong> Grenze vorzustrecken. Für die Quartiere<br />
1 bis 4 sind aufgrund der Größe zunächst jeweils 2 Hausanschlüsse kalkuliert.<br />
2 Netzverbindungen mit den Trinkwasseranlagen in der Planstraße 1 sind herzustellen.<br />
Dadurch entsteht ein Versorgungsring, der Stagnationen vermeidet.<br />
Das alte Versorgungssystem ist stillzulegen und an 2 Stellen von der Fernversorgungsleitung<br />
des Wasserwerkes <strong>Basepohl</strong> zu trennen.<br />
Da <strong>zur</strong> Art und Größe der gewerblichen Ansiedlungen noch keine Aussagen gemacht werden<br />
können, wird gemäß W 410 ein flächenbezogener Wasserbedarfswert zugrunde gelegt.<br />
qm = 2 bis 6 m³/(h*ha)<br />
Ansiedlungen in den Planstraßen 1 und 2 haben bisher nur einen geringen Wasserbedarf.<br />
Dieser errechnet sich <strong>zur</strong>zeit ausschließlich über die Beschäftigten. Trinkwasser für Produktionsprozesse<br />
muss nicht bereitgestellt werden. Diese Tendenz wird auch auf die Umnutzung<br />
des Kasernenkernbereiches übertragen, so dass als spezifischer Wasserverbrauch<br />
2m³/(h*ha) gewählt wird.<br />
Baurechtlich wird im nachgelagerten B-Planverfahren die Grundflächenzahl festgelegt, die<br />
das maximale Maß für die überbaubare Grundstücksfläche beschreibt. Diese kann in Gewerbe-<br />
und Industriegebieten maximal 0,8 betragen. Hinzu kommt, dass das Quartier 3 mit<br />
einer Gesamtfläche von 14,2 ha auch als Sondernutzungsfläche, z. B. für erneuerbare Energien,<br />
bereitgestellt werden kann. Aus diesen Gründen wird im Rahmen der Konzeption der<br />
verbrauchsabhängige Flächenanteil auf 50 % reduziert. Folgender Wasserbedarf ergibt sich:<br />
qhm = 0,5 x 43,17 ha x 2 m³/(h*ha) = 43,17 m³/h<br />
Wasserbe-<br />
Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-2:<br />
darfsermittlung nach W410<br />
Verbraucher qdm Qdm Qhm fd *) Qdmax fh *) Qhmax<br />
[l/E*d] [m³/d] [m³/h] [m³/d] [m³/h]<br />
B-Plangebiet 604,38 43,17 1,5 906,57 4,5 194,27<br />
6 % Rohrnetzverluste 36,26 36,26 [:24] 1,51<br />
Gesamtsumme 640,64 942,83 195,78<br />
Die Dimensionierung des Rohrleitungsnetzes erfolgt im Zuge der wasserwirtschaftlichen<br />
Fachplanung. Ausgehend von dem bereits errichteten Versorgungssystem in den Planstraßen<br />
1 bis 3 wird im Rahmen des Konzeptes folgender Leistungsumfang angenommen:<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -9
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
Strang Planstraße 4 600 m PE 160 x 14,6<br />
Strang Planstraße 5 300 m PE 90 x 8,2<br />
Strang Planstraße 6 200 m PE 160 x 14,6<br />
11 St. Trinkwasserhausanschlüsse<br />
Anpassung Wasserwerk <strong>Basepohl</strong><br />
1.2.2.2 Löschwasserbereitstellung<br />
Den erforderlichen Grundschutz von 96 m³/h bis 192 m³/h kann die Gruppenwasserversorgungsanlage<br />
<strong>Basepohl</strong> aus der fließenden Welle nicht abdecken. Analog den Planstraßen 1<br />
bis 3 ist im Rahmen der Fachplanung ein Teilgrundschutz von 48 m³/h nachzuweisen.<br />
Eine weitere Reserve ist mit dem vorhandenen Löschwasserbehälter im Bereich Gebäude<br />
Nr. 3 vorzuhalten. Dieser ist baulich zu sanieren. Weiterhin werden die Verrohrung und die<br />
Entnahmestelle erneuert. Das Speichervolumen beträgt 100 m³.<br />
Als weitere Löschwasserreserve wird das geplante Rückenrückhaltebecken im Bereich der<br />
Bioklärwerkanlage errichtet. Auch dort ist eine Entnahmestelle ein<strong>zur</strong>ichten.<br />
Weitergehende Maßnahmen zum Objektschutz sind im B-Plan-Verfahren festzulegen.<br />
Versorgung der WOHNSIEDLUNG BASEPOHL AM SEE<br />
Die Wohnsiedlung wird über einen separaten Strang unabhängig vom geplanten Gewerbegebiet<br />
versorgt.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -10
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
1.2.3 Schmutzwasserableitung<br />
1.2.3.1 Entsorgungslösung<br />
Der Betrieb von Abwasserableitungsanlagen erfordert die Einhaltung folgender Schutzziele:<br />
1. Funktionstüchtigkeit<br />
2. Standsicherheit<br />
3. Dichtheit<br />
Das vorhandene Schmutzwassernetz ist nachweislich in hohem Maße undicht. Die Standsicherheit<br />
wird im Vergleich mit dem bisher vorgefundenen Bestand sowie im Hinblick auf die<br />
Umgebungsbedingungen ebenfalls abschnittsweise gefährdet sein. Demnach entspricht die<br />
Schmutzwasserkanalisation nicht den a. a. R. d. T. und bedarf einer Erneuerung.<br />
Die Schmutzwasserpumpwerke sind baulich und technologisch veraltet und können die zukünftigen<br />
Förderaufgaben nicht erfüllen. Die vorhandenen Pumpwerke werden nicht in den<br />
öffentlichen Anlagenbestand übernommen und sind nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen<br />
stillzulegen. Das vorhandene Kanalnetz im zukünftig öffentlichen Verkehrsraum ist entweder<br />
<strong>zur</strong> Schaffung von Baufreiheit <strong>zur</strong>ückzubauen oder zu verdämmen.<br />
Die Schmutzwasseranlagen sind, dem Erschließungskonzept angepasst, im Fahrbahnbereich<br />
der Planstraßen 4 und 6 neu zu verlegen. Die vorhandenen Tiefenlagen werden beibehalten,<br />
da tiefenbestimmende Nebensammler der Quartiere 1 und 5 als zukünftige Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
im ggf. gleitenden Konversionsprozess zu übernehmen sind.<br />
Die geplante Schmutzwasserkanalisation wird mit 2 Teilnetzen konzipiert. Zur Vermeidung<br />
von großen Tiefenlagen über lange Ableitungsstrecken wird im Kreuzungsbereich der Planstraßen<br />
4 und 5 ein Zwischenpumpwerk errichtet. Dieses entwässert die Quartiere 1 und 5<br />
sowie teilweise die Quartiere 2 und 4. Das Pumpwerk fördert in die Schmutzwasserkanalisation<br />
des Teilnetzes 2.<br />
Das Teilnetz 2 wird im Bereich der Planstraße 6 errichtet und entwässert teilweise die Quartiere<br />
2 und 4. Weiterhin fördert das Zwischenpumpwerk des Teilnetzes 1 zu. Das Quartier 6<br />
wird <strong>zur</strong>zeit über das Kanalnetz der Planstraße 1 entsorgt. Die Entsorgungsrichtung wird<br />
beibehalten.<br />
Die vorhandene Kläranlage verfügt über eine Ausbaugröße von 3.200 EW und wurde vor 13<br />
Jahren grundlegend saniert. Aufgrund der noch unbekannten Gewerbeansiedlungen sowie<br />
der bisherigen Anschlusstendenz wird die Kläranlage für die zukünftige Reinigungsaufgabe<br />
überbemessen sein. Der Betrieb einer Kläranlage dieser Größenordnung ist im ländlich<br />
strukturierten Raum langfristig unwirtschaftlich. Die Kläranlage wird nicht in den öffentlichen<br />
Anlagenbestand übernommen und ist nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen stillzulegen.<br />
Die Schmutzwasserreinigung erfolgt zukünftig in der Kläranlage <strong>Stavenhagen</strong>. Die Kapazität<br />
der Kläranlage ist für den zusätzlichen Anschluss ausgelegt (siehe Protokoll Abstimmungsberatung<br />
mit WZV Malchin <strong>Stavenhagen</strong> in der Anlage des Berichtes). Dazu ist eine<br />
Schmutzwasserüberleitung nach <strong>Stavenhagen</strong> sowie am Standort der Kläranlage in der Liegenschaft<br />
ein Hauptpumpwerk zu errichten. Die Schmutzwasserüberleitung erfolgt dann zum<br />
Pumpwerk „<strong>Basepohl</strong>er Schlag“ in <strong>Stavenhagen</strong>, technologische Anpassungen des<br />
Pumpwerkes können erforderlich werden. Eine Ausschüttung in die Kanalisation <strong>Basepohl</strong> ist<br />
aufgrund der Fördermenge und der zu erwartenden Geruchsbelästigungen nicht möglich.<br />
Die Reuterstadt <strong>Stavenhagen</strong> wird nach Abschluss der Gesamtmaßnahme die geplanten<br />
Schmutzwasseranlagen an den WZV Malchin <strong>Stavenhagen</strong> übertragen.<br />
Grafik Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-2: Fließschema<br />
Schmutzwasserableitung<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -11
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
1.2.3.2 Schmutzwassermengen<br />
Da zum Umfang der gewerblichen Ansiedlung noch keine Aussagen getroffen werden können,<br />
wird nach DWA A118 eine flächenbezogene Schmutzwasserabflussspende zugrundegelegt:<br />
Betriebe mit geringem Wasserverbrauch q G = 0,2 bis 0,5 l/(s*ha)<br />
Gemäß den Erschließungserfahrungen im Bereich der Planstraßen 1 bis 3 ist der Wasserverbrauch<br />
eher gering. Aus diesem Grund wird eine gewerbliche Abflussspende von<br />
0,2 l/(s*ha) gewählt. Gemäß den Bemessungsannahmen für den Wasserverbrauch wird die<br />
abflusswirksame Fläche auf 50 % reduziert. Diese Annahme ist im Zuge der Fachplanung<br />
mit dem StALU abzustimmen.<br />
Qs = 0,5 x 43,17 ha x 0,2 l/(s*ha) = 4,32 l/s<br />
Qf = 0,5 x 43,17 ha x 0,1 l/(s*ha) = 2,16 l/s<br />
Qg<br />
= 6,48 l/s<br />
Der Schmutzwasserzufluss zum Hauptpumpwerk setzt sich aus folgenden Teilmengen zusammen:<br />
Planstraße 1<br />
= 3,68 l/s<br />
Planstraße 2<br />
= 4,90 l/s<br />
Planstraßen 4-6<br />
= 6,48 l/s<br />
GESAMT<br />
= 15,06 l/s<br />
INNERE ERSCHLIESSUNG - TEILNETZ 1<br />
ca. 300 m Schmutzwasserkanal DN 200 Stz Normallast und Hochlast, Verlegetiefen<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -12
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
1,30 m bis 4,00 m<br />
ca. 300 m Schmutzwasserdruckrohrleitung PE-HD 90 x 5,4<br />
1 St. Zwischenpumpwerk<br />
4 St. Schmutzwasserhausanschlüsse<br />
4 St. Anschluss Nebensammler<br />
Rückbau bzw. Verdämmung der Altkanäle im öffentlichen Bereich<br />
INNERE ERSCHLIESSUNG - TEILNETZ 2<br />
ca. 150 m Schmutzwasserkanal DN 200 Stz Normallast und Hochlast, Verlegetiefen<br />
1,30 m bis 4,00 m<br />
1 St. Schmutzwasserhausanschlüsse<br />
1 St. Anschluss Nebensammler<br />
ÄUSSERE ERSCHLIESSUNG<br />
1 St. Hauptpumpwerk mit Mengenmessung<br />
ca. 3.600 m Schmutzwasserdruckrohrleitung PE 180 x 16,4<br />
1 St. Be- und Entlüftungsschacht<br />
1 St. Biofilter<br />
1 St. Anpassung Schalt- und Steueranlage Pumpwerk <strong>Stavenhagen</strong><br />
Die Dimensionierung der geplanten Schmutzwasseranlagen ist Bestandteil der wasserwirtschaftlichen<br />
Fachplanung.<br />
Entwässerung der WOHNSIEDLUNG BASEPOHL AM SEE<br />
Die Wohnsiedlung ist schmutzwasserseitig an das vorhandene Zwischenpumpwerk (Gebäude<br />
Nr. 36) angeschlossen. Der WZV Malchin <strong>Stavenhagen</strong> wurde für die Wohnsiedlung von der<br />
Abwasserentsorgungspflicht befreit. Somit obliegt den Grundstückseigentümern die dezentrale<br />
Schmutzwasserableitung und –reinigung. Ein Anschluss der Wohnsiedlung an<br />
die geplanten Schmutzwasseranlagen des zukünftigen Gewerbestandortes ist nicht vorgesehen.<br />
Es wird empfohlen, die Grundstückseigentümer rechtzeitig über diesen Sachverhalt<br />
in Kenntnis zu setzen.<br />
1.2.4 Regenwasserableitung<br />
1.2.4.1 Entsorgungslösung<br />
Die schadlose Regenwasserableitung ist in hydraulisch ausreichend dimensionierten Kanälen<br />
langfristig abzusichern. Aufgrund der zu erwartenden Erhöhung der Flächenversiegelung<br />
sowie im Hinblick auf die aktuellen Bemessungsvorgaben ist das vorhandene Kanalnetz hydraulisch<br />
unterbemessen. Hinzu kommen die Trassenführung über zukünftig private Grundstücke<br />
und der zu erwartende schlechte bauliche Zustand des Regenwassersystems. Es erfolgt<br />
ein kompletter Ersatzneubau im Bereich des zukünftigen öffentlichen Verkehrsraumes.<br />
Die vorhandenen Tiefenlagen werden beibehalten, da tiefenbestimmende Nebensammler<br />
der Quartiere 1 und 5 als zukünftige Grundstücksentwässerungsanlagen im ggf. gleitenden<br />
Konversionsprozess zu übernehmen sind.<br />
Das vorhandene Kanalnetz im zukünftig öffentlichen Verkehrsraum ist entweder <strong>zur</strong> Schaffung<br />
von Baufreiheit <strong>zur</strong>ückzubauen oder zu verdämmen.<br />
Die geplante Entwässerungslösung umfasst den Bau von 2 Ableitungssystemen. Die zukünftige<br />
Regenwasserableitung muss kanalgebunden erfolgen, da eine Versickerung des Regenwassers<br />
aufgrund des bindigen Untergrundes ausgeschlossen ist.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -13
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
Ableitungssystem 1:<br />
Der Hauptkanal beginnt im Einmündungsbereich der Planstraße 4 mit der Bundesstraße<br />
B194 und verläuft in Richtung Osten. Das Einzugsgebiet umfasst die Quartiere 1, 2 und 5.<br />
Der Kanal folgt dem Straßenverlauf der Planstraße 6 und mündet in einem geplanten Regenrückhaltebecken<br />
(RRB). Das Quartier 4 kann die vorhandene Hauptkanaltrasse auf dem<br />
Grundstück <strong>zur</strong> Regenwasserableitung nutzen und wird ebenfalls an das RRB angeschlossen.<br />
Ableitungssystem 2:<br />
Die Planstraße 5 verfügt über ein natürliches Geländegefälle in Richtung Norden. Die Planstraße<br />
5 erhält einen separaten Straßenentwässerungskanal, der an die Ableitungsanlagen<br />
der Planstraße 1 anzuschließen ist. Aufgrund der gewachsenen Entwässerungsstruktur sind<br />
keine Grundstücksanschlüsse geplant.<br />
Das Quartier 6 ist bereits an die Ableitungsanlagen der Planstraße 1 angeschlossen. Eine<br />
Änderung der Entwässerungsrichtung ist nicht möglich. Das Einzugsgebiet des Quartiers 6<br />
wurde bereits bei der Kanaldimensionierung berücksichtigt.<br />
Im Zuge der Fachplanung ist der zusätzliche Anschluss der Straßenentwässerung an das<br />
Kanalnetz der Planstraße 1 hydraulisch nachzuweisen.<br />
Regenrückhaltung:<br />
Im Hinblick auf eine Erhöhung der befestigten Flächenanteile sowie <strong>zur</strong> Absicherung eines<br />
angemessenen Entwässerungskomforts wird das geplante Kanalnetz größere Regenwassermengen<br />
transportieren als die bestehenden Anlagen. Eine ungedrosselte Ableitung des<br />
Maximalabflusses ist somit unwahrscheinlich. Demnach sind Anlagen <strong>zur</strong> Rückhaltung vorzusehen.<br />
Geplant ist zunächst im Rahmen des Konzeptes ein Regenrückhaltebecken in<br />
Erdbauweise im Bereich der Kläranlage. Das Regenrückhaltebecken soll zugleich als Speicher<br />
<strong>zur</strong> Löschwasserbereitstellung dienen. Aufgrund der Tiefenlage von 6,00 m wird der<br />
Regenwasserkanal der Planstraße 1 jedoch ohne Zwischenspeicherung am RRB vorbeigeführt<br />
und nimmt den Überlauf des Beckens auf.<br />
Im Zuge der Fachplanung ist weiterhin die Zwischenspeicherung in unterirdischen Stauraumkanälen<br />
im Bereich der Planstraße 4 zu prüfen.<br />
Ableitungskanaltrasse <strong>zur</strong> Vorflut:<br />
Die vorhandene Kanaltrasse (2x DN 800 B) verläuft <strong>zur</strong>zeit über das Kläranlagengelände in<br />
südöstliche Richtung und mündet im Grabensystem der Gleisanlage mit Anschluss an den L<br />
490/50. Der Transportsammler der Planstraße 1 nimmt Regenwasser der befestigten Flächen<br />
östlich der Kläranlage sowie südlich der Gebäude 14 und 101 auf. Zur Aufrechterhaltung<br />
dieser Flächenentwässerung wäre eine Beibehaltung der vorhandenen Trasse sinnvoll.<br />
Im Hinblick auf die zukünftige Vermarktung soll jedoch eine alternative Trasse mit eher südlicher<br />
Ausrichtung und östlich des Gebäudes 101 untersucht werden. Beide Trassen werden<br />
im Rahmen des Konzeptes wie folgt bewertet:<br />
Gegenüber-<br />
Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-3:<br />
stellung der Varianten der Ableitungskanaltrassen <strong>zur</strong> Vorflut<br />
Ableitung in vorhandener Trasse<br />
Länge ab Zaun Kläranlage ca. 260 m<br />
Erneuerung in vorhandener Trasse mit<br />
zeitgleichem Rückbau des Altbestandes<br />
Ableitung in neuer Trasse<br />
Länge ab Zaun Kläranlage ca. 300 m<br />
Altbestand zum Teil verdämmen bzw. muss<br />
<strong>zur</strong> Aufrechterhaltung der Flächenentwässe-<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -14
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
sämtliche bekannte und auch unbekannte<br />
seitliche Zuläufe werden lokalisiert<br />
Geländetopgraphie in Fließrichtung von<br />
53,00 m HN auf 46,00 m HN stetig abfallend<br />
Verlegetiefen ca. zwischen 2,00 m und 4,20<br />
m<br />
Einleitung in offenen Graben<br />
Sicherung Leitungsrecht Quartier III erforderlich<br />
rung als Grundstücksentwässerungsanlage<br />
funktionstüchtig bleiben<br />
Gefahr von Stilllegung unbekannter Zuläufe in<br />
verdämmten Abschnitten<br />
Geländetopgraphie in Fließrichtung von 53,00<br />
m HN auf 56,30 m HN ansteigend, südlich der<br />
Nebengleistrasse auf 50,00 m HN abfallend<br />
Verlegetiefen ca. zwischen 4,00 m und 8,00 m<br />
Einleitung in verrohrten Graben, Tiefenlage<br />
und Nennweite unbekannt<br />
Sicherung Leitungsrecht Quartier III erforderlich<br />
Das Quartier 3 wird bei beiden Trassenführungen beansprucht. Die alternative Trasse befindet<br />
sich jedoch in der westlichen Randlage des zukünftigen Gewerbegrundstückes und bietet<br />
den Vorteil geringerer Nutzungseinschränkungen.<br />
Die alternative Trasse hat aufgrund der ansteigenden Geländetopographie unwirtschaftlich<br />
große Verlegetiefen von bis zu 8,00 m auf einer Länge von ca. 200 m <strong>zur</strong> Folge. Im Hinblick<br />
auf den sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel scheint die Ausführung in der alternativen<br />
Trasse unwahrscheinlich, zumal im Rahmen der Vorplanung die Wirtschaftlichkeit der geplanten<br />
Lösung nachzuweisen ist.<br />
Eine förderrechtliche Akzeptanz der alternativen Trasse unter Abwägung möglicher Vermarktungsvorteile<br />
für das Quartier 3 ist im Zuge der wasserwirtschaftlichen Fachplanung zu untersuchen.<br />
Weiterhin wären mit den Fachbörden die Rahmenbedingungen für eine neue<br />
Gewässereinleitung zu klären (Kapazität des verrohrten Vorfluters, Tiefenlage).<br />
Die Grobkonzeptionierung der Regenwasserableitung gemäß Aufgabenstellung erfolgt auf<br />
der Grundlage der bestehenden Ableitungstrasse auf dem Quartiergelände 3. Im B-Plan-<br />
Verfahren sollten beide Trassen mit einem Schutzstreifen von 10 m Breite gesichert werden.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -15
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
Grafik Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-3: Fließschema Regenwasserableitung<br />
1.2.4.2 Regenwassermengen<br />
Nach DWA A 118 gelten folgende Bemessungsvorgaben:<br />
<br />
<br />
<br />
Häufigkeit des Bemessungsregens für Industrie- und Gewerbegebiete ohne Überflutungsprüfung<br />
n = 0,2 a -1<br />
kürzeste Regendauer bei mittlerer Geländeneigung kleiner 1 % und Befestigung größer<br />
50 % D = 10 min<br />
Bemessungsregen r10; 0,2 = 203 l/s*ha<br />
Regenwas-<br />
Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-4:<br />
sermengen<br />
Zeit u(D) w(D) h N(D;T) r N(D;T)<br />
[min] [-] [-] [mm] [l/s*ha]<br />
5 6,54 1,82 9,47 316<br />
10 8,17 2,48 12,16 203<br />
Aufgrund des großen Einzugsgebietes wird empfohlen, die Kanalbemessung im Zuge der<br />
wasserwirtschaftlichen Fachplanung hydrodynamisch zu berechnen. Das statische Zeitbeiwertverfahren<br />
kann zu einer unwirtschaftlich großen Dimensionierung führen. Weiterhin kann<br />
mit dem hydrodynamischen Berechnungsmodell unterirdischer Kanalstauraum mit anschließender<br />
Nennweitenreduzierung und mit Verringerung der Speicherkapazität des geplanten<br />
Regenrückhaltebeckens ermittelt werden.<br />
Im Rahmen des Konzeptes erfolgt eine grobe Vorbemessung durch Summierung der abflussrelevanten<br />
Einzelzuflüsse. Die Flächenbefestigungsanteile sind im Zuge der Fachplanung<br />
sowie auf der Grundlage des B-Planes exakt zu ermitteln.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -16
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
Vorbemes-<br />
Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-5:<br />
sung der Regenwasserkanalisation<br />
Regenwasserkanalisation Planstraßen 4 bis 6 - V O R B E M E S S U N G<br />
Lfd. Quartier Fläche Befest.- Fläche Regenabfluss DN Bemerkungen<br />
Nr. Halt. ges. grad befest. r10;0,2 = 203 l/s*ha<br />
Halt. Qr/Halt. Qr ges.<br />
[ha] [ha] [%] [ha] [l/s] [l/s]<br />
1 Quartier V 5,90 50 2,95 598,85 300 bis 800<br />
2 Quartier I 8,36 50 4,18 848,54 800 bis 1000<br />
3 Quartier II 6,56 50 3,28 665,84 1000 bis 1200<br />
Zwischensumme 1<br />
4 Quartier IV 4,30 70 3,01 611,03<br />
Zwischensumme 2<br />
2.113,23 Anschluss an RRB<br />
GEA (*)<br />
vorhanden<br />
611,03 Anschluss an RRB<br />
5 Quartier VI 2,55 50 1,28 258,83<br />
Zwischensumme 3<br />
6 Quartier III 15,50 10 1,55 314,65<br />
Zwischensumme 4<br />
258,83<br />
314,65<br />
GEA (*)<br />
vorhanden<br />
GEA (*)<br />
vorhanden<br />
Anschluss RWK<br />
Planstraße 1<br />
Anschluss<br />
Ablaufkanal<br />
7 Planstraße 5 0,23 80 0,18 37,35 300<br />
Zwischensumme 5<br />
(*) GEA - Grundstücksentwässerungsanlage<br />
37,35<br />
Anschluss RWK<br />
Planstraße 1<br />
1.2.4.3 Vorbemessung Regenrückhaltebecken<br />
Im Rahmen des Konzeptes wird davon ausgegangen, dass eine ungedrosselte Einleitung<br />
des Regenwasserabflusses in die Vorflut nicht genehmigungsfähig ist. Demnach ist eine<br />
Rückhalteanlage in das Regenwassernetz zu integrieren. Die Bauwerksklassifizierung erfolgt<br />
nach ATV-A 166. Danach wird aufgrund des geplanten Trennsystems ein Regenrückhaltebecken<br />
(RRB) ausgewählt.<br />
Bedingt durch die Tiefenlagen vorhandener Nebensammler werden Verlegetiefen von ca.<br />
4,50 m im Bereich der Planstraße 6 erreicht. Die Zulauftiefe der Grundstücksentwässerungsanlage<br />
Quartier 4 beträgt ca. 4,20. Mit einer dauerhaften Einstauhöhe von 1,50 m aufgrund<br />
der Löschwasserbereitstellung werden Aushubtiefen bis zu 6,00 m erreicht.<br />
Der Hauptsammler Planstraße 1 weist eine Tiefenlage von ca. 6,00 m auf. Im Hinblick auf<br />
eine wirtschaftliche Bauausführung wird der Hauptsammler der Planstraße 1 nicht über die<br />
Rückhalteanlage geführt.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -17
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
Grafik Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-4: Fließschema Regenwasserableitung<br />
– Auszug RRB<br />
Speichervo-<br />
Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-6:<br />
lumen des Regenrückhaltebeckens<br />
Ermittlung des Speichervolumens ohne Drossel für Bemessungsregen<br />
hN<br />
12,16 mm<br />
12,16 l/m²<br />
V-RW 12,16 l/m² x 134.200 m² = 1.631.872,00 l<br />
= 1.631,87 m³<br />
gewählt 80 % Rückhaltung 1.305 m³<br />
Folgende Beckenabmessungen wären möglich:<br />
Länge<br />
45,00 m<br />
Breite<br />
20,00 m<br />
Dauereinstau 1,50 m<br />
Volumen 1.350,00 m³<br />
Aufgrund der Aushubtiefe von ca. 6,00 m ist der Bau einer Zwischenberme einzuplanen. Das<br />
Becken ist einzuzäunen. Mit einer Böschungsneigung von 1 : 1,5, der ggf. erforderlichen<br />
Zwischenberme sowie einem Bewirtschaftungsweg um das Becken herum ist ein Flächenbedarf<br />
von ca. 70 x 50 m einzuplanen. Der Flächenbedarf ist im B-Planverfahren mit den Ergebnissen<br />
der wasserwirtschaftlichen Vorplanung abzustimmen.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -18
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
LEISTUNGSUMFANG PLANSTRASSEN 4 UND 6<br />
ca. 150 m DN 300 B<br />
ca. 150 m DN 500 B<br />
ca. 150 m DN 800 B<br />
ca. 150 m DN 1000 B<br />
ca. 150 m DN 1200 B<br />
1 St. Regenrückhaltebecken Vs = 1.350 m³<br />
ca. 150 m DN 800 B für Anschluss Teilnetz Planstraße 1<br />
ca. 50 m DN 400 B Drosselkanal RRB<br />
ca. 300 m DN 1000 B Ablaufkanal zum L 490/50<br />
8 St. Anschluss Nebensammler<br />
6 St. Regenwasserhausanschlüsse<br />
LEISTUNGSUMFANG PLANSTRASSE 5<br />
<br />
ca. 300 m DN 300 B<br />
WOHNSIEDLUNG BASEPOHL AM SEE<br />
Die Wohnsiedlung ist regenwasserseitig an das Kanalnetz der Bundeswehrkaserne angeschlossen.<br />
Ein Anschluss der Wohnsiedlung an die geplanten Regenwasseranlagen ist<br />
nicht vorgesehen. Es wird empfohlen, die Grundstückseigentümer rechtzeitig über diesen<br />
Sachverhalt in Kenntnis zu setzen.<br />
1.2.5 Energie- und Gasversorgung sowie Telekommunikation<br />
Im Zuge der Erschließung der Planstraßen 1 bis 3 wurden Mittel- und Niederspannungskabelanlagen<br />
sowie Trafostationen durch die E.ON edis AG errichtet. Die v. g. Anlagen wurden<br />
durch die Europäische Union und das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Die E.ON<br />
edis AG hat zudem den Gewerbestandort mit einem Gasversorgungsnetz erschlossen.<br />
Auf Anfrage erklärte die E.ON edis AG, dass der Kernbereich der Kaserne nur bei Bedarf<br />
erschlossen wird. Die E.ON edis AG wird die Leistungen unabhängig von der geplanten verkehrs-<br />
und medientechnischen Erschließung ausführen. Für die nachträgliche Verlegung<br />
wird gemäß Punkt 2.4.1.1 ein 1,50 m breiter Bankettstreifen im öffentlichen Bauraum freigehalten,<br />
der auch für die spätere Verlegung von Telekommunikationskabelanlagen vorgesehen<br />
ist.<br />
Die Deutsche Telekom AG erschließt Standorte erst nach Vorlage von Anschlussanträgen.<br />
Im Zuge der Fachplanungen ist das Unternehmen zu informieren, eventuelle Schutzrohrverlegungen<br />
sind abzustimmen. Für die nachträgliche Verlegung wird gemäß Punkt 2.4.1.1 ein<br />
1,50 m breiter Bankettstreifen im öffentlichen Bauraum freigehalten, der auch für die spätere<br />
Verlegung von Energie- und Gasversorgungsanlagen vorgesehen ist.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -19
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
1.2.6 Organisation der Erschließungsmaßnahmen<br />
Alle Baumaßnahmen innerhalb des Konversionsgeländes sollen als gesamtheitliche Erschließung<br />
des zukünftigen Gewerbestandortes unmittelbar nach Abzug der Bundeswehr<br />
bzw. im Einvernehmen mit der Bundeswehr auch schon in der Übergangsphase vollzogen<br />
werden.<br />
Folgende Vorteile können dann erfahrungsgemäß genutzt werden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
keine Sicherheitseinschränkungen infolge der Bundeswehrnutzung<br />
uneingeschränkte Baufreiheit<br />
vorübergehende Außerbetriebnahmen, Stilllegungen und Rückbau von Altanlagen<br />
sind problemlos möglich<br />
Tief- und Straßenbau werden von einer Baufirma ausgeführt, geringer Koordinierungsaufwand,<br />
Mängelansprüche können leichter durchgesetzt werden<br />
Bauausführung ist kostengünstiger als bei einer getrennten Beauftragung der Fachlose<br />
uneingeschränkte Zugänglichkeit für den Betreiber der Ver- und Entsorgungsanlagen.<br />
Eine Trennung der medientechnischen Erschließung innerhalb der Planstraßen ist ebenfalls<br />
nicht zu empfehlen. Die Kanäle und Rohrleitungen müssen koordiniert entsprechend der DIN<br />
1998 dem unterirdischen Bauraum zugeordnet werden. Umverlegungen und provisorische<br />
Netzanbindungen können vermieden werden.<br />
Eine vorgezogene trinkwasserseitige Erschließung ist aufgrund der derzeitigen Versorgungsverhältnisse<br />
nicht möglich. Das gesamte Trinkwassernetz der Bundeswehr ist im Sinne<br />
der Versorgungssatzung <strong>zur</strong>zeit eine Kundenanlage. Die Mengenmessung erfolgt über einen<br />
Wasserzähler an der Grundstücksgrenze. Eine Verlegung des Zählerstandortes auf das<br />
Grundstück ist gemäß Satzung nicht möglich. Hinzu kommt die abzusichernde Zugänglichkeit<br />
der öffentlichen Trinkwasseranlagen, die bei militärischer Nutzung nicht gegeben ist.<br />
Eine vorgezogene innere medientechnische Erschließung bei parallelem Bundewehrbetrieb<br />
erfordert immer die Wiederherstellung der Betonoberflächen, und zwar in der Bauklasse, die<br />
für die militärische Schwerlastnutzung geeignet ist. Die hier entstehenden Mehrkosten sind<br />
mit den Vermarktungsvorteilen sensibel abzuwägen.<br />
Eine Erschließung bei zeitgleicher Gewerbeansiedlung wurde bereits in der Planstraße 2<br />
praktiziert und ohne nennenswerte Hindernisse ausgeführt. Im Kernbereich erscheint eine<br />
gleitende verkehrs- und medientechnische Erschließung im Zuge ziviler Ansiedlungen aufgrund<br />
der Umleitungsmöglichkeiten über die Planstraße 1, 2 und 3 ebenso möglich.<br />
Innerhalb der Kaserne könnte autark die Planstraße 5 als separater Bauabschnitt errichtet<br />
werden.<br />
Unabhängig von der inneren Erschließung kann weiterhin die Schmutzwasserüberleitung als<br />
äußere Erschließungsmaßnahme realisiert werden. Die Inbetriebnahme der Überleitung<br />
kann jedoch erst nach vollständigem Rückzug der Bundeswehr und Errichtung der neuen<br />
Schmutzwasserkanalisation erfolgen.<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -20
Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />
1.2.7 Zeitplan<br />
Die wesentlichen konzeptionellen, planungs- und genehmigungsseitigen Schritte sowie die<br />
Förderung und Finanzierung sollen vor Abzug der Bundeswehr gelöst werden. Das betrifft<br />
auch die Herstellung der Schmutzwasserableitung außerhalb der Kaserne an das Kanalnetz<br />
der Stadt <strong>Stavenhagen</strong>.<br />
In Abstimmung mit der geregelten Bauleitplanung wird für die Erschließungsplanung und<br />
Umsetzung folgende zeitliche Staffelung vorgeschlagen:<br />
Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-7:<br />
Zeitplanung Erschließungsleistungen<br />
B-Plan-Verfahren 09 / 2012 – 03 / 2014<br />
Vorplanung 08 – 03 / 2014<br />
Entwurfs- und Genehmigungsplanung 01 – 06 / 2014<br />
Baufachliche Prüfung und Fördermittelbeantragung 07 – 12 / 2014<br />
Ausführungsplanung / öffentliche Ausschreibung<br />
äußere Erschließung<br />
Ausführungsplanung / öffentliche Ausschreibung<br />
Innere Erschließung<br />
01 – 06 / 2015<br />
07 – 12 /2015<br />
Bauausführung äußere Erschließung 07 / 2015 - 07 / 2016<br />
Bauausführung innere Erschließung und Planstraße 3 01 / 2016 - 12 / 2017<br />
Mögliche<br />
Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -21