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Text zur Erschließungskonzeption KMS Basepohl - Stavenhagen

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Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

<strong>Text</strong> <strong>zur</strong> Erschließungskonzeption <strong>KMS</strong> <strong>Basepohl</strong><br />

Inhalt<br />

Seite<br />

1.1 Bestandsaufnahme der Erschließungsanlagen 2<br />

1.1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung 2<br />

1.1.2 Bestandsaufnahme der Verkehrsanlagen 2<br />

1.1.3 Vorhandene Trink- und Löschwasseranlagen 3<br />

1.1.4 Vorhandene Schmutzwasseranlagen 4<br />

1.1.5 Vorhandene Regenwasseranlagen 5<br />

1.1.6 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen für die Erschließungskonzeption 5<br />

1.2 Konzeption <strong>zur</strong> öffentlichen Erschließung künftiger Industrie- und<br />

Gewerbeflächen 6<br />

1.2.1 Verkehrserschließungskonzeption 6<br />

1.2.2 Trinkwasserversorgung und Löschwasserbereitstellung 9<br />

1.2.3 Schmutzwasserableitung 11<br />

1.2.4 Regenwasserableitung 13<br />

1.2.5 Energie- und Gasversorgung sowie Telekommunikation 19<br />

1.2.6 Organisation der Erschließungsmaßnahmen 20<br />

1.2.8 Zeitplan 21<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -1


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

1.1 Bestandsaufnahme der Erschließungsanlagen<br />

1.1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung<br />

Der Bundeswehrstandort <strong>Stavenhagen</strong> – <strong>Basepohl</strong> wird voraussichtlich im Jahr 2016 geschlossen.<br />

Teilbereiche des Kasernengeländes wurden bereits 2006 aus dem militärischen<br />

Liegenschaftsbestand entlassen und einer zivilen Nachnutzung zugeführt. Die Reuterstadt<br />

<strong>Stavenhagen</strong> will diesen zivilen Umnutzungsprozess mit dem verbliebenen Kernbereich der<br />

Kaserne „Mecklenburgische-Schweiz“ fortsetzen. Zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen<br />

ist eine Studie zu erstellen, die die ober- und unterirdische Infrastruktur hinsichtlich<br />

eines gewerblichen Nutzungskonzeptes bewertet.<br />

Die A & S GmbH wurde von der GKU Standortentwicklung GmbH (GKU SE) beauftragt, die<br />

Konzeption für die Teilbereiche<br />

Verkehrsanlagen<br />

Wasserversorgung<br />

Schmutzwasserableitung<br />

Regenwasserableitung<br />

zu erarbeiten. Die Erschließungsmaßnahmen sind grobkonzeptionell zu beschreiben und<br />

kostenmäßig zu hinterlegen.<br />

Weiterhin sind Vorabstimmungen mit der E.ON edis AG bezüglich Strom- und Gasversorgung<br />

zu führen.<br />

Folgende Arbeitsunterlagen standen <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

Grundstückskonzept der GKU SE<br />

Bestandsunterlagen 12/2000 – Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V<br />

Bestandsunterlagen Planstraßen 1 bis 3<br />

Bericht Erschließungsanlagen (Verfasser GKU SE – 2002)<br />

1.1.2 Bestandsaufnahme der Verkehrsanlagen<br />

Der zu betrachtende Kernbereich der Kaserne ist durch 4 Hauptverkehrsachsen erschlossen.<br />

Achse 1 Haupteingang bis Gebäude 14<br />

Achse 2 nordöstlich der Gebäude 75 bis 63<br />

Achse 3 östlich der Gebäude 11; 32; 31; 58<br />

Achse 4 östlich des Gebäudes 63<br />

Die Verkehrswege sind überwiegend mit Beton befestigt. Der Eingangsbereich ist bis zum<br />

Gebäude Nr. 1 asphaltiert. Abschnittsweise sind Reparaturstellen mit Pflaster vorhanden.<br />

Der Fahrbahnbeton ist durch starke Rissbildungen und Abbrüche in den Randbereichen gekennzeichnet.<br />

Der bauliche Zustand wird als mangelhaft bewertet.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -2


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

Die Verkehrswege sind nutzungsbedingt überwiegend als Mischverkehrsflächen mit einer<br />

Ausbaubreite von ca. 7 bis 8 m gestaltet. Gehwege sind nur im Bereich der Unterkünfte vorhanden.<br />

Die Linienführung ist auf die militärische Nutzung ausgerichtet.<br />

Die Planstraße 3 als Verbindungsstraße zwischen den Planstraßen 1 und 2 ist Bestandteil<br />

des B-Planes Nr. 14. Die Planstraße 3 wurde jedoch aufgrund der bisherigen militärischen<br />

Nutzung noch nicht erneuert. Nach Abzug der Bundeswehr ist aufgrund des schlechten baulichen<br />

Zustandes ein grundhafter Ausbau erforderlich.<br />

1.1.3 Vorhandene Trink- und Löschwasseranlagen<br />

WASSERVERSORGUNG<br />

Der Kernbereich der Kaserne ist an die Gruppenwasserversorgung <strong>Basepohl</strong> angeschlossen.<br />

Der Hausanschluss beginnt an der Bundesstraße B 194. Der Hauptstrang ist eine AZ-<br />

Leitung DN 150, die als Ring um den Kernbereich herumgeführt wird und sich auf dem Gelände<br />

verzweigt. Folgende Bestandsdaten liegen vor:<br />

Az-Leitung DN 150; DN 100; DN 80<br />

PE-Leitung 180<br />

Stahlleitung DN 80; DN 65; DN 50; 1“ bis 1½“<br />

Hauptstranglänge ca. 3.400 m<br />

Das Netz weist abschnittsweise bauliche Schäden auf und ist äußerst rohrbruchanfällig.<br />

Im Zuge der Umgestaltung des Nordteils der Kaserne und der Lützow-Kaserne (Planstraßen<br />

1 bis 3) wurde die Versorgung zwischen dem militärischen und dem zivil-gewerblichen Bereich<br />

bereits unterbrochen.<br />

LÖSCHWASSERVERSORGUNG<br />

Die Löschwasserversorgung der Kaserne wird durch 2 Löschwasserbehälter Vs = 100 m³<br />

abgesichert. Ein Behälter befindet an der zukünftigen Planstraße 4 zwischen den Gebäuden<br />

48 und 3. Der 2. Behälter befindet sich nördlich von Gebäude 64 abseits der Hauptverkehrsachsen.<br />

Die Behälter wurden bisher weder baulich noch ausrüstungsmäßig saniert.<br />

1.1.4 Vorhandene Schmutzwasseranlagen<br />

SCHMUTZWASSERABLEITUNG<br />

Das Schmutzwasser wird im freien Gefälle abgeleitet und über 2 Pumpwerke <strong>zur</strong> Kläranlage<br />

gefördert. Aufgrund der Kanaltiefen von bis zu 5 m wird das gesamte Schmutzwasser unmittelbar<br />

vor der Kläranlage nochmals gehoben.<br />

Der Kernbereich ist in 4 Entwässerungsgebiete zu unterteilen:<br />

Entwässerungsgebiet 1<br />

- Zwischenpumpwerk Gebäude Nr. 35<br />

- Anschluss Gebäude Nr. 4; 32; 31; 28; 48; 3; 11; 1; 111; 57; 5; 6; 7; 60; 52; 15; 17; 10<br />

- ca. 2.550 m DN 150 bis 300 Steinzeug und Beton<br />

- Verlegetiefen 1,20 m bis 4,80 m<br />

Entwässerungsgebiet 2<br />

- Zwischenpumpwerk Gebäude Nr. 36<br />

- Anschluss Gebäude Nr. 16 sowie Wohnsiedlung <strong>Basepohl</strong><br />

- ca. 290 m DN 200 Steinzeug<br />

- Verlegetiefen 1,40 m bis 5,00 m<br />

-<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -3


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

Entwässerungsgebiet 3<br />

- Ableitung im Freigefälle direkt <strong>zur</strong> Kläranlage<br />

- Anschluss Gebäude Nr. 14<br />

- ca. 140 m DN 150 Steinzeug, DN 300 Beton<br />

- Verlegetiefen 1,40 m bis 2,00 m<br />

Entwässerungsgebiet 4<br />

- Ableitung im Freigefälle direkt <strong>zur</strong> Kläranlage<br />

- Einleitung in das Kanalnetz der 2. Ausbaustufe der Planstraße 1<br />

- Anschluss Gebäude Nr. 58; 59<br />

- ca. 380 m DN 150 bis DN 200 Steinzeug<br />

- Verlegetiefen 1,20 m bis 2,70 m<br />

Bedingt durch die topographischen Verhältnisse sind auf den langen Ableitungsstrecken außergewöhnlich<br />

tiefe Kanalsohlen (4,00 bis 5,00 m) vorzufinden.<br />

Die Schmutzwasserableitungs- und -förderanlagen wurden in den 1970iger Jahren errichtet.<br />

Das Netz ist im hohen Maße undicht. Fremdwassermengenmessungen aus dem Jahr 2000<br />

belegen diesen Sachverhalt. Weiterhin kann aufgrund der Bauerfahrungen im Bereich der<br />

Planstraßen 1 und 2 die Schadhaftigkeit des Kanalnetzes einschließlich der Schachtbauwerke<br />

bestätigt werden. Die mittels TV-Kamera inspizierten Kanäle wiesen zum Teil schwerwiegende<br />

bauliche Schäden auf.<br />

Erschwerend kommt im Kernbereich hinzu, dass Kanäle größer DN 200 in Beton ausgeführt<br />

wurden. Es ist daher zusätzlich das Schadensbild einer ausgeprägten Betonkorrosion infolge<br />

biogener Schwefelsäure (H2S) zu erwarten. Die Kanäle werden in flach verlegten Strecken<br />

durch den militärischen Schwerlastverkehr und in tief verlegten Abschnitten durch die hohe<br />

Erdlast stark beansprucht. Bauliche Schäden infolge dieser hohen Nutzungsanforderungen<br />

in Verbindung mit dem fortgeschrittenen Materialalterungsprozess sind demnach ebenfalls<br />

nicht auszuschließen.<br />

Aufgrund der bisher vorliegenden Untersuchungen und Felderfahrungen ist davon auszugehen,<br />

dass die Standsicherheit der Kanäle nicht mehr ausschließlich gegeben bzw. gefährdet<br />

ist.<br />

Der Bauzustand der Pumpwerke ist seit der Errichtung in den 1970iger Jahren unverändert.<br />

SCHMUTZWASSERREINIGUNG<br />

Die Schmutzwasserreinigung erfolgt in einer SBR ® -Kläranlage. Die Ausbaugröße beträgt<br />

3.200 EW. Die Kläranlage befindet sich östlich des Gebäudes 63 und umfasst folgende Anlagenteile:<br />

Rechenanlage<br />

4 St. SBR Reaktoren<br />

Trockenbeete für Überschussschlamm<br />

Maschinenhaus mit Schalt- und Steueranlage<br />

Die Kläranlage wurde 1999 rekonstruiert. Die maschinelle Ausrüstung sowie die steuer- und<br />

elektrotechnischen Anlagen wurden seitdem nicht verändert. 2009/2010 wurde der 2. SBR-<br />

Reaktor zum Teil von innen beschichtet.<br />

Das gereinigte Schmutzwasser wird über die Regenwasserkanalisation in den Vorfluter L<br />

490/50 eingeleitet.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -4


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

1.1.5 Vorhandene Regenwasseranlagen<br />

Die Regenwasserableitung im Kernbereich erfolgt zusammenhängend im freien Gefälle in<br />

Kanälen DN 150 bis DN 800 Beton / Steinzeug. Die Wohnsiedlung <strong>Basepohl</strong> ist ebenfalls an<br />

das Regenwassersystem der Bundeswehr angeschlossen. Die Hauptableitungsstrecken sind<br />

ca. 4.500 m lang.<br />

Bedingt durch die topographischen Verhältnisse werden auch bei der Regenwasserableitung<br />

überdurchschnittlich große Verlegtiefen von bis zu 6 m erreicht. Das Oberflächenwasser wird<br />

über zahlreiche Straßenabläufe gesammelt. Stark verschmutztes Niederschlagswasser wird<br />

in 4 Leichtflüssigkeitsabscheidern gereinigt, die sich nicht im zukünftigen öffentlichen Bereich<br />

befinden.<br />

Im Bereich der Kläranlage werden die Ableitungssysteme aus dem Nordteil (Planstraße 1)<br />

und dem Kernbereich (Planstraßen 4 bis 6) zusammengeführt und als Doppelkanal DN 800<br />

dem Vorfluter L 490/50 zugeführt.<br />

Die ausschließlich bindigen Untergrundverhältnisse lassen eine Versickerung im Kernbereich<br />

nicht zu.<br />

1.1.6 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen für die Erschließungskonzeption<br />

Die Bestandsaufnahme der Erschließungsanlagen bezog sich auf Verkehrsanlagen sowie<br />

Wasserver- und Entsorgungsanlagen mit dem Ziel, die Funktions- und Erhaltungsfähigkeit zu<br />

beurteilen und Möglichkeiten <strong>zur</strong> zukünftigen, sukzessiven Grundstücksbildung und Erschließung<br />

zu entwickeln.<br />

Die Bildung zukünftiger separater Nutzungseinheiten und Grundstücke ist von folgenden Aspekten<br />

abhängig:<br />

1. Beibehaltung und Ausbau des Straßen- und Wegesystems als Erschließungsachsen<br />

2. Unvermeidbarkeit von Baulasten / Grunddienstbarkeiten<br />

3. Neuerschließung in Großteilen der Liegenschaft<br />

Dabei sind ökonomischen Randbedingungen sowie betriebswirtschaftliche Aspekte späterer<br />

Eigentümer und Betreiber zu beachten.<br />

Fazit<br />

1. Die Anordnung der militärischen Straßen und Leitungstrassen sowie der technischen Einrichtungen<br />

sind in dieser Art und Weise auch für eine zivile Nutzung ausgelegt.<br />

2. Aufgrund des schlechten Zustands von Leitungen und technischen Anlagen sind diese<br />

nicht nachnutzbar. Ein vollständiger Neubau der Frisch- und Schmutzwasserleitungen ist<br />

notwendig.<br />

3. Ein grundhafter Ausbau der Verkehrserschließung ist notwendig.<br />

4. Die Wohnsiedlung ist vollständig vom Entsorgungsnetz der Bundeswehrliegenschaft abzukoppeln<br />

(Regenwasser und Schmutzwasser).<br />

5. Die vorhandene Kläranlage ist überdimensioniert.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -5


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

1.2 Konzeption <strong>zur</strong> öffentlichen Erschließung künftiger Industrie- und<br />

Gewerbeflächen 1<br />

Gemäß den Orientierungen der Arbeitsgruppe Konversion soll die zivile Nachnutzung der<br />

Militärflächen auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Industriebauflächen<br />

ausgerichtet werden (Nutzungsvariante I). Die anschließende Konzeption <strong>zur</strong><br />

öffentlichen Erschließung folgt den Vorgaben, ermöglicht aber auch alternative Nutzungen in<br />

Teilflächen.<br />

Die Erschließungskonzeption enthält folgende Teilkonzeptionen inkl. Kostenkalkulation:<br />

<br />

<br />

<br />

Verkehrserschließung<br />

Wasserversorgung für Trinkwasser und Löschwasser<br />

Schmutz- und Regenwasserableitung<br />

Die Erschließungskonzeption orientiert sich an den vorhandenen Hauptverkehrsachsen in<br />

der Kaserne Mecklenburgische-Schweiz sowie an den in Konversionsphase 1 bereits errichteten<br />

Erschließungsanlagen, an die nahtlos anzubinden ist.<br />

Die Erschließung der Bauflächen mit Strom, Gas und Telekommunikation wird nicht konzeptionell<br />

betrachtet. Die Herstellung dieser Erschließungsanlagen erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert<br />

auf Antragstellung des künftigen Nutzers beim Versorger.<br />

Es wurde vereinbart, im Rahmen der Bauleitplanung ausreichende Trassen für Leitungen der<br />

Energieversorgung und Kommunikation <strong>zur</strong> späteren Nachrüstung im öffentlichen Raum zu<br />

sichern.<br />

Die Erkenntnisse der Bestandsaufnahme sowie die Erfahrungen aus der Konversionsphase<br />

1 führen zu dem Ergebnis, dass der wirtschaftlichste Weg <strong>zur</strong> Erschließung des<br />

Industriegebietes eine Neuerrichtung der Erschließungsanlagen ist.<br />

1.2.1 Verkehrserschließungskonzeption<br />

Die verkehrstechnische Erschließung wird mit den Planstraßen 4, 5 und 6 abgesichert. Die<br />

Hauptachsen bilden dabei die Planstraße 4 (Ost-West-Ausrichtung) und die Planstraße 6<br />

(nord-Süd-Ausrichtung), mit Anschluss an den Knotenpunkt Planstraße 1 / Planstraße 3. Die<br />

Planstraße 5 stellt als Nebenachse in Nord-Süd-Ausrichtung die Verbindung <strong>zur</strong> Planstraße<br />

1 her.<br />

Weiterhin ist die Planstraße 3 (beplant im Bebauungsplan Nr. 14) als Verbindungsstraße<br />

zwischen der ehemaligen Lützow-Kaserne und der Kaserne Mecklenburgische-Schweiz<br />

auszubauen.<br />

Um förderfähig zu sein, ist der Straßenausbaustandard des Konzeptes dem zuwendungsfähigen<br />

angemessenen Standard der GA-Richtlinie „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“<br />

angepasst.<br />

1 Die Erschließungskonzeption wurde durch das Planungsbüro A&S Neubrandenburg entwickelt und<br />

in Zusammenarbeit mit GKU finalisiert<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -6


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

1.2.1.1 Querschnitt und Anordnung unterirdischer Anlagen<br />

Der grundhafte Ausbau der Planstraßen hat folgenden Aufbau:<br />

Grafik Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-1: Querschnitt mit Belegung<br />

des unterirdischen Bauraumes (Planstraßen 4-6)<br />

In Planstraße 3 ist gemäß B-Plan Nr. 14 der unterirdische Bauraum bereits mit neu errichteten<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen belegt, Nebenanlagen entfallen.<br />

1.2.1.2 Oberbau<br />

Die Fahrbahnen und Grundstückszufahrten sind in Asphaltbauweise der Bauklasse IV herzustellen.<br />

Der frostsichere Oberbau wurde nach RStO 01 auf der Grundlage bisher ausgeführter<br />

Maßnahmen im Plangebiet jedoch ohne Vorlage eines geotechnischen Berichtes wie<br />

folgt ermittelt:<br />

Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-1:<br />

Aufbaustärke des Oberbaus<br />

Herleitung der<br />

Frostempfindlichkeitsklasse<br />

Mindestdicke des frostsicheren<br />

Straßenaufbaues<br />

F3<br />

60 cm<br />

Frosteinwirkungszone I 0 cm<br />

Lage der Gradiente geschlossene Ortslage 0 cm<br />

Wasserverhältnisse günstig 0 cm<br />

Ausführung der Randbereiche<br />

Mindeststärke Oberbau<br />

gewählt<br />

geschlossene Ortslage mit<br />

teilweise wasserdurchlässigen<br />

Randbereichen sowie mit<br />

Entwässerungseinrichtungen<br />

-5 cm<br />

55 cm<br />

60 cm<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -7


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

Bauklasse IV - Bauweise mit Asphaltdecke<br />

4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN 50/70<br />

10 cm Asphalttragschicht AC 32 TN 70/100<br />

15 cm Schottertragschicht 0/45 mm EV2 >= 150 MN/m²<br />

31 cm Frostschutzschicht 0/45 mm EV2 >= 120 MN/m²<br />

60 cm frostsicherer Oberbau<br />

Die straßenbegleitenden Gehwege sind nach RStO 01 wie folgt herzustellen:<br />

6 cm Betonsteinpflaster, Rechteckformat, Farbe grau<br />

3 cm Pflasterbett Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm<br />

21 cm Kiestragschicht 0/45 mm<br />

30 cm frostsicherer Oberbau<br />

1.2.1.3 Ausbaulängen<br />

Das Konzept sieht den Straßenausbau auf einer Länge von 2.300 m vor:<br />

Planstraße 3 (Verbindungsstraße) 1.200 m<br />

Planstraße 4<br />

600 m<br />

Planstraße 5<br />

300 m<br />

Planstraße 6<br />

200 m<br />

1.2.1.4 Straßenentwässerung<br />

Das Oberflächenwasser wird in einer zweireihigen Entwässerungsrinne gesammelt und über<br />

Straßenabläufe in die geplante Regenwasserkanalisation abgeleitet. Eine Versickerung ist<br />

aufgrund des vorherrschend bindigen Untergrundes nicht möglich. Die Planstraße 5 erhält<br />

einen Regenwasserkanal, der ausschließlich Niederschlagswasser aus dem öffentlichen<br />

Bauraum ableitet.<br />

Die Ableitung des Oberflächenwassers im Bereich der Planstraße 3 erfolgt oberirdisch über<br />

Mulden und Entwässerungsgräben<br />

1.2.1.5 Straßenausstattung<br />

Es ist eine einseitige Straßenbeleuchtung mit Mastabständen größer 32 m geplant. Zur Einhaltung<br />

der Förderkriterien ist im Rahmen der Fachplanung eine Nennleuchtdichte von 0,3<br />

cd/m² nachzuweisen. Über die Notwendigkeit der Straßenbeleuchtung entscheidet jedoch<br />

abschließend die zuständige Fachbehörde.<br />

Planstraße 3 erhält keine Beleuchtung.<br />

1.2.1.6 Anbindungen an die B194<br />

Der Abbiegerverkehr von der B194 auf das Kasernengelände behindert <strong>zur</strong>zeit nicht die<br />

Leichtigkeit des fließenden Verkehrs. Im Zuge gewerblicher Ansiedlungen ist mit einer Erhöhung<br />

des Verkehrsaufkommens zu rechnen, wodurch eine Linksabbiegespur auf der B194<br />

(von Norden kommend) erforderlich werden kann. Die Kosten sind in der Kalkulation enthalten.<br />

Die Einmündung in die B194 erscheint ausreichend bemessen. Konstruktive Änderungen<br />

sind jedoch nicht auszuschließen und mit dem Straßenbauamt Güstrow im Zuge der Verkehrsanlagen-Fachplanung<br />

abzustimmen.<br />

Die Wohnsiedlung verfügt über eine separate Anbindung an die B194, die unverändert bei-<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -8


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

behalten wird.<br />

Weiterhin besteht nördlich des Quartiers 6 eine provisorische Anbindung der Planstraße 1<br />

<strong>zur</strong> B194. Diese Anbindung wird künftig stillgelegt und geschlossen, Planstraße 1 ist dann<br />

über die Planstraßen 4 und 5 sowie im weiteren Verlauf über Planstraßen 3 und 6 angebunden.<br />

1.2.2 Trinkwasserversorgung und Löschwasserbereitstellung<br />

1.2.2.1 Trinkwasserversorgung<br />

Das künftige Industrie- und Gewerbegebiet ist an die Gruppenwasserversorgung <strong>Basepohl</strong><br />

anzuschließen. Dem Grundstückskonzept angepasst ist ein neues Teilnetz zu errichten. Die<br />

Trinkwasserhauptleitungen sind im zukünftig öffentlichen Bereich im Gehweg unterzubringen.<br />

Hausanschlüsse sind für jedes Grundstück bis <strong>zur</strong> Grenze vorzustrecken. Für die Quartiere<br />

1 bis 4 sind aufgrund der Größe zunächst jeweils 2 Hausanschlüsse kalkuliert.<br />

2 Netzverbindungen mit den Trinkwasseranlagen in der Planstraße 1 sind herzustellen.<br />

Dadurch entsteht ein Versorgungsring, der Stagnationen vermeidet.<br />

Das alte Versorgungssystem ist stillzulegen und an 2 Stellen von der Fernversorgungsleitung<br />

des Wasserwerkes <strong>Basepohl</strong> zu trennen.<br />

Da <strong>zur</strong> Art und Größe der gewerblichen Ansiedlungen noch keine Aussagen gemacht werden<br />

können, wird gemäß W 410 ein flächenbezogener Wasserbedarfswert zugrunde gelegt.<br />

qm = 2 bis 6 m³/(h*ha)<br />

Ansiedlungen in den Planstraßen 1 und 2 haben bisher nur einen geringen Wasserbedarf.<br />

Dieser errechnet sich <strong>zur</strong>zeit ausschließlich über die Beschäftigten. Trinkwasser für Produktionsprozesse<br />

muss nicht bereitgestellt werden. Diese Tendenz wird auch auf die Umnutzung<br />

des Kasernenkernbereiches übertragen, so dass als spezifischer Wasserverbrauch<br />

2m³/(h*ha) gewählt wird.<br />

Baurechtlich wird im nachgelagerten B-Planverfahren die Grundflächenzahl festgelegt, die<br />

das maximale Maß für die überbaubare Grundstücksfläche beschreibt. Diese kann in Gewerbe-<br />

und Industriegebieten maximal 0,8 betragen. Hinzu kommt, dass das Quartier 3 mit<br />

einer Gesamtfläche von 14,2 ha auch als Sondernutzungsfläche, z. B. für erneuerbare Energien,<br />

bereitgestellt werden kann. Aus diesen Gründen wird im Rahmen der Konzeption der<br />

verbrauchsabhängige Flächenanteil auf 50 % reduziert. Folgender Wasserbedarf ergibt sich:<br />

qhm = 0,5 x 43,17 ha x 2 m³/(h*ha) = 43,17 m³/h<br />

Wasserbe-<br />

Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-2:<br />

darfsermittlung nach W410<br />

Verbraucher qdm Qdm Qhm fd *) Qdmax fh *) Qhmax<br />

[l/E*d] [m³/d] [m³/h] [m³/d] [m³/h]<br />

B-Plangebiet 604,38 43,17 1,5 906,57 4,5 194,27<br />

6 % Rohrnetzverluste 36,26 36,26 [:24] 1,51<br />

Gesamtsumme 640,64 942,83 195,78<br />

Die Dimensionierung des Rohrleitungsnetzes erfolgt im Zuge der wasserwirtschaftlichen<br />

Fachplanung. Ausgehend von dem bereits errichteten Versorgungssystem in den Planstraßen<br />

1 bis 3 wird im Rahmen des Konzeptes folgender Leistungsumfang angenommen:<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -9


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

Strang Planstraße 4 600 m PE 160 x 14,6<br />

Strang Planstraße 5 300 m PE 90 x 8,2<br />

Strang Planstraße 6 200 m PE 160 x 14,6<br />

11 St. Trinkwasserhausanschlüsse<br />

Anpassung Wasserwerk <strong>Basepohl</strong><br />

1.2.2.2 Löschwasserbereitstellung<br />

Den erforderlichen Grundschutz von 96 m³/h bis 192 m³/h kann die Gruppenwasserversorgungsanlage<br />

<strong>Basepohl</strong> aus der fließenden Welle nicht abdecken. Analog den Planstraßen 1<br />

bis 3 ist im Rahmen der Fachplanung ein Teilgrundschutz von 48 m³/h nachzuweisen.<br />

Eine weitere Reserve ist mit dem vorhandenen Löschwasserbehälter im Bereich Gebäude<br />

Nr. 3 vorzuhalten. Dieser ist baulich zu sanieren. Weiterhin werden die Verrohrung und die<br />

Entnahmestelle erneuert. Das Speichervolumen beträgt 100 m³.<br />

Als weitere Löschwasserreserve wird das geplante Rückenrückhaltebecken im Bereich der<br />

Bioklärwerkanlage errichtet. Auch dort ist eine Entnahmestelle ein<strong>zur</strong>ichten.<br />

Weitergehende Maßnahmen zum Objektschutz sind im B-Plan-Verfahren festzulegen.<br />

Versorgung der WOHNSIEDLUNG BASEPOHL AM SEE<br />

Die Wohnsiedlung wird über einen separaten Strang unabhängig vom geplanten Gewerbegebiet<br />

versorgt.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -10


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

1.2.3 Schmutzwasserableitung<br />

1.2.3.1 Entsorgungslösung<br />

Der Betrieb von Abwasserableitungsanlagen erfordert die Einhaltung folgender Schutzziele:<br />

1. Funktionstüchtigkeit<br />

2. Standsicherheit<br />

3. Dichtheit<br />

Das vorhandene Schmutzwassernetz ist nachweislich in hohem Maße undicht. Die Standsicherheit<br />

wird im Vergleich mit dem bisher vorgefundenen Bestand sowie im Hinblick auf die<br />

Umgebungsbedingungen ebenfalls abschnittsweise gefährdet sein. Demnach entspricht die<br />

Schmutzwasserkanalisation nicht den a. a. R. d. T. und bedarf einer Erneuerung.<br />

Die Schmutzwasserpumpwerke sind baulich und technologisch veraltet und können die zukünftigen<br />

Förderaufgaben nicht erfüllen. Die vorhandenen Pumpwerke werden nicht in den<br />

öffentlichen Anlagenbestand übernommen und sind nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen<br />

stillzulegen. Das vorhandene Kanalnetz im zukünftig öffentlichen Verkehrsraum ist entweder<br />

<strong>zur</strong> Schaffung von Baufreiheit <strong>zur</strong>ückzubauen oder zu verdämmen.<br />

Die Schmutzwasseranlagen sind, dem Erschließungskonzept angepasst, im Fahrbahnbereich<br />

der Planstraßen 4 und 6 neu zu verlegen. Die vorhandenen Tiefenlagen werden beibehalten,<br />

da tiefenbestimmende Nebensammler der Quartiere 1 und 5 als zukünftige Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

im ggf. gleitenden Konversionsprozess zu übernehmen sind.<br />

Die geplante Schmutzwasserkanalisation wird mit 2 Teilnetzen konzipiert. Zur Vermeidung<br />

von großen Tiefenlagen über lange Ableitungsstrecken wird im Kreuzungsbereich der Planstraßen<br />

4 und 5 ein Zwischenpumpwerk errichtet. Dieses entwässert die Quartiere 1 und 5<br />

sowie teilweise die Quartiere 2 und 4. Das Pumpwerk fördert in die Schmutzwasserkanalisation<br />

des Teilnetzes 2.<br />

Das Teilnetz 2 wird im Bereich der Planstraße 6 errichtet und entwässert teilweise die Quartiere<br />

2 und 4. Weiterhin fördert das Zwischenpumpwerk des Teilnetzes 1 zu. Das Quartier 6<br />

wird <strong>zur</strong>zeit über das Kanalnetz der Planstraße 1 entsorgt. Die Entsorgungsrichtung wird<br />

beibehalten.<br />

Die vorhandene Kläranlage verfügt über eine Ausbaugröße von 3.200 EW und wurde vor 13<br />

Jahren grundlegend saniert. Aufgrund der noch unbekannten Gewerbeansiedlungen sowie<br />

der bisherigen Anschlusstendenz wird die Kläranlage für die zukünftige Reinigungsaufgabe<br />

überbemessen sein. Der Betrieb einer Kläranlage dieser Größenordnung ist im ländlich<br />

strukturierten Raum langfristig unwirtschaftlich. Die Kläranlage wird nicht in den öffentlichen<br />

Anlagenbestand übernommen und ist nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen stillzulegen.<br />

Die Schmutzwasserreinigung erfolgt zukünftig in der Kläranlage <strong>Stavenhagen</strong>. Die Kapazität<br />

der Kläranlage ist für den zusätzlichen Anschluss ausgelegt (siehe Protokoll Abstimmungsberatung<br />

mit WZV Malchin <strong>Stavenhagen</strong> in der Anlage des Berichtes). Dazu ist eine<br />

Schmutzwasserüberleitung nach <strong>Stavenhagen</strong> sowie am Standort der Kläranlage in der Liegenschaft<br />

ein Hauptpumpwerk zu errichten. Die Schmutzwasserüberleitung erfolgt dann zum<br />

Pumpwerk „<strong>Basepohl</strong>er Schlag“ in <strong>Stavenhagen</strong>, technologische Anpassungen des<br />

Pumpwerkes können erforderlich werden. Eine Ausschüttung in die Kanalisation <strong>Basepohl</strong> ist<br />

aufgrund der Fördermenge und der zu erwartenden Geruchsbelästigungen nicht möglich.<br />

Die Reuterstadt <strong>Stavenhagen</strong> wird nach Abschluss der Gesamtmaßnahme die geplanten<br />

Schmutzwasseranlagen an den WZV Malchin <strong>Stavenhagen</strong> übertragen.<br />

Grafik Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-2: Fließschema<br />

Schmutzwasserableitung<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -11


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

1.2.3.2 Schmutzwassermengen<br />

Da zum Umfang der gewerblichen Ansiedlung noch keine Aussagen getroffen werden können,<br />

wird nach DWA A118 eine flächenbezogene Schmutzwasserabflussspende zugrundegelegt:<br />

Betriebe mit geringem Wasserverbrauch q G = 0,2 bis 0,5 l/(s*ha)<br />

Gemäß den Erschließungserfahrungen im Bereich der Planstraßen 1 bis 3 ist der Wasserverbrauch<br />

eher gering. Aus diesem Grund wird eine gewerbliche Abflussspende von<br />

0,2 l/(s*ha) gewählt. Gemäß den Bemessungsannahmen für den Wasserverbrauch wird die<br />

abflusswirksame Fläche auf 50 % reduziert. Diese Annahme ist im Zuge der Fachplanung<br />

mit dem StALU abzustimmen.<br />

Qs = 0,5 x 43,17 ha x 0,2 l/(s*ha) = 4,32 l/s<br />

Qf = 0,5 x 43,17 ha x 0,1 l/(s*ha) = 2,16 l/s<br />

Qg<br />

= 6,48 l/s<br />

Der Schmutzwasserzufluss zum Hauptpumpwerk setzt sich aus folgenden Teilmengen zusammen:<br />

Planstraße 1<br />

= 3,68 l/s<br />

Planstraße 2<br />

= 4,90 l/s<br />

Planstraßen 4-6<br />

= 6,48 l/s<br />

GESAMT<br />

= 15,06 l/s<br />

INNERE ERSCHLIESSUNG - TEILNETZ 1<br />

ca. 300 m Schmutzwasserkanal DN 200 Stz Normallast und Hochlast, Verlegetiefen<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -12


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

1,30 m bis 4,00 m<br />

ca. 300 m Schmutzwasserdruckrohrleitung PE-HD 90 x 5,4<br />

1 St. Zwischenpumpwerk<br />

4 St. Schmutzwasserhausanschlüsse<br />

4 St. Anschluss Nebensammler<br />

Rückbau bzw. Verdämmung der Altkanäle im öffentlichen Bereich<br />

INNERE ERSCHLIESSUNG - TEILNETZ 2<br />

ca. 150 m Schmutzwasserkanal DN 200 Stz Normallast und Hochlast, Verlegetiefen<br />

1,30 m bis 4,00 m<br />

1 St. Schmutzwasserhausanschlüsse<br />

1 St. Anschluss Nebensammler<br />

ÄUSSERE ERSCHLIESSUNG<br />

1 St. Hauptpumpwerk mit Mengenmessung<br />

ca. 3.600 m Schmutzwasserdruckrohrleitung PE 180 x 16,4<br />

1 St. Be- und Entlüftungsschacht<br />

1 St. Biofilter<br />

1 St. Anpassung Schalt- und Steueranlage Pumpwerk <strong>Stavenhagen</strong><br />

Die Dimensionierung der geplanten Schmutzwasseranlagen ist Bestandteil der wasserwirtschaftlichen<br />

Fachplanung.<br />

Entwässerung der WOHNSIEDLUNG BASEPOHL AM SEE<br />

Die Wohnsiedlung ist schmutzwasserseitig an das vorhandene Zwischenpumpwerk (Gebäude<br />

Nr. 36) angeschlossen. Der WZV Malchin <strong>Stavenhagen</strong> wurde für die Wohnsiedlung von der<br />

Abwasserentsorgungspflicht befreit. Somit obliegt den Grundstückseigentümern die dezentrale<br />

Schmutzwasserableitung und –reinigung. Ein Anschluss der Wohnsiedlung an<br />

die geplanten Schmutzwasseranlagen des zukünftigen Gewerbestandortes ist nicht vorgesehen.<br />

Es wird empfohlen, die Grundstückseigentümer rechtzeitig über diesen Sachverhalt<br />

in Kenntnis zu setzen.<br />

1.2.4 Regenwasserableitung<br />

1.2.4.1 Entsorgungslösung<br />

Die schadlose Regenwasserableitung ist in hydraulisch ausreichend dimensionierten Kanälen<br />

langfristig abzusichern. Aufgrund der zu erwartenden Erhöhung der Flächenversiegelung<br />

sowie im Hinblick auf die aktuellen Bemessungsvorgaben ist das vorhandene Kanalnetz hydraulisch<br />

unterbemessen. Hinzu kommen die Trassenführung über zukünftig private Grundstücke<br />

und der zu erwartende schlechte bauliche Zustand des Regenwassersystems. Es erfolgt<br />

ein kompletter Ersatzneubau im Bereich des zukünftigen öffentlichen Verkehrsraumes.<br />

Die vorhandenen Tiefenlagen werden beibehalten, da tiefenbestimmende Nebensammler<br />

der Quartiere 1 und 5 als zukünftige Grundstücksentwässerungsanlagen im ggf. gleitenden<br />

Konversionsprozess zu übernehmen sind.<br />

Das vorhandene Kanalnetz im zukünftig öffentlichen Verkehrsraum ist entweder <strong>zur</strong> Schaffung<br />

von Baufreiheit <strong>zur</strong>ückzubauen oder zu verdämmen.<br />

Die geplante Entwässerungslösung umfasst den Bau von 2 Ableitungssystemen. Die zukünftige<br />

Regenwasserableitung muss kanalgebunden erfolgen, da eine Versickerung des Regenwassers<br />

aufgrund des bindigen Untergrundes ausgeschlossen ist.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -13


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

Ableitungssystem 1:<br />

Der Hauptkanal beginnt im Einmündungsbereich der Planstraße 4 mit der Bundesstraße<br />

B194 und verläuft in Richtung Osten. Das Einzugsgebiet umfasst die Quartiere 1, 2 und 5.<br />

Der Kanal folgt dem Straßenverlauf der Planstraße 6 und mündet in einem geplanten Regenrückhaltebecken<br />

(RRB). Das Quartier 4 kann die vorhandene Hauptkanaltrasse auf dem<br />

Grundstück <strong>zur</strong> Regenwasserableitung nutzen und wird ebenfalls an das RRB angeschlossen.<br />

Ableitungssystem 2:<br />

Die Planstraße 5 verfügt über ein natürliches Geländegefälle in Richtung Norden. Die Planstraße<br />

5 erhält einen separaten Straßenentwässerungskanal, der an die Ableitungsanlagen<br />

der Planstraße 1 anzuschließen ist. Aufgrund der gewachsenen Entwässerungsstruktur sind<br />

keine Grundstücksanschlüsse geplant.<br />

Das Quartier 6 ist bereits an die Ableitungsanlagen der Planstraße 1 angeschlossen. Eine<br />

Änderung der Entwässerungsrichtung ist nicht möglich. Das Einzugsgebiet des Quartiers 6<br />

wurde bereits bei der Kanaldimensionierung berücksichtigt.<br />

Im Zuge der Fachplanung ist der zusätzliche Anschluss der Straßenentwässerung an das<br />

Kanalnetz der Planstraße 1 hydraulisch nachzuweisen.<br />

Regenrückhaltung:<br />

Im Hinblick auf eine Erhöhung der befestigten Flächenanteile sowie <strong>zur</strong> Absicherung eines<br />

angemessenen Entwässerungskomforts wird das geplante Kanalnetz größere Regenwassermengen<br />

transportieren als die bestehenden Anlagen. Eine ungedrosselte Ableitung des<br />

Maximalabflusses ist somit unwahrscheinlich. Demnach sind Anlagen <strong>zur</strong> Rückhaltung vorzusehen.<br />

Geplant ist zunächst im Rahmen des Konzeptes ein Regenrückhaltebecken in<br />

Erdbauweise im Bereich der Kläranlage. Das Regenrückhaltebecken soll zugleich als Speicher<br />

<strong>zur</strong> Löschwasserbereitstellung dienen. Aufgrund der Tiefenlage von 6,00 m wird der<br />

Regenwasserkanal der Planstraße 1 jedoch ohne Zwischenspeicherung am RRB vorbeigeführt<br />

und nimmt den Überlauf des Beckens auf.<br />

Im Zuge der Fachplanung ist weiterhin die Zwischenspeicherung in unterirdischen Stauraumkanälen<br />

im Bereich der Planstraße 4 zu prüfen.<br />

Ableitungskanaltrasse <strong>zur</strong> Vorflut:<br />

Die vorhandene Kanaltrasse (2x DN 800 B) verläuft <strong>zur</strong>zeit über das Kläranlagengelände in<br />

südöstliche Richtung und mündet im Grabensystem der Gleisanlage mit Anschluss an den L<br />

490/50. Der Transportsammler der Planstraße 1 nimmt Regenwasser der befestigten Flächen<br />

östlich der Kläranlage sowie südlich der Gebäude 14 und 101 auf. Zur Aufrechterhaltung<br />

dieser Flächenentwässerung wäre eine Beibehaltung der vorhandenen Trasse sinnvoll.<br />

Im Hinblick auf die zukünftige Vermarktung soll jedoch eine alternative Trasse mit eher südlicher<br />

Ausrichtung und östlich des Gebäudes 101 untersucht werden. Beide Trassen werden<br />

im Rahmen des Konzeptes wie folgt bewertet:<br />

Gegenüber-<br />

Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-3:<br />

stellung der Varianten der Ableitungskanaltrassen <strong>zur</strong> Vorflut<br />

Ableitung in vorhandener Trasse<br />

Länge ab Zaun Kläranlage ca. 260 m<br />

Erneuerung in vorhandener Trasse mit<br />

zeitgleichem Rückbau des Altbestandes<br />

Ableitung in neuer Trasse<br />

Länge ab Zaun Kläranlage ca. 300 m<br />

Altbestand zum Teil verdämmen bzw. muss<br />

<strong>zur</strong> Aufrechterhaltung der Flächenentwässe-<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -14


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

sämtliche bekannte und auch unbekannte<br />

seitliche Zuläufe werden lokalisiert<br />

Geländetopgraphie in Fließrichtung von<br />

53,00 m HN auf 46,00 m HN stetig abfallend<br />

Verlegetiefen ca. zwischen 2,00 m und 4,20<br />

m<br />

Einleitung in offenen Graben<br />

Sicherung Leitungsrecht Quartier III erforderlich<br />

rung als Grundstücksentwässerungsanlage<br />

funktionstüchtig bleiben<br />

Gefahr von Stilllegung unbekannter Zuläufe in<br />

verdämmten Abschnitten<br />

Geländetopgraphie in Fließrichtung von 53,00<br />

m HN auf 56,30 m HN ansteigend, südlich der<br />

Nebengleistrasse auf 50,00 m HN abfallend<br />

Verlegetiefen ca. zwischen 4,00 m und 8,00 m<br />

Einleitung in verrohrten Graben, Tiefenlage<br />

und Nennweite unbekannt<br />

Sicherung Leitungsrecht Quartier III erforderlich<br />

Das Quartier 3 wird bei beiden Trassenführungen beansprucht. Die alternative Trasse befindet<br />

sich jedoch in der westlichen Randlage des zukünftigen Gewerbegrundstückes und bietet<br />

den Vorteil geringerer Nutzungseinschränkungen.<br />

Die alternative Trasse hat aufgrund der ansteigenden Geländetopographie unwirtschaftlich<br />

große Verlegetiefen von bis zu 8,00 m auf einer Länge von ca. 200 m <strong>zur</strong> Folge. Im Hinblick<br />

auf den sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel scheint die Ausführung in der alternativen<br />

Trasse unwahrscheinlich, zumal im Rahmen der Vorplanung die Wirtschaftlichkeit der geplanten<br />

Lösung nachzuweisen ist.<br />

Eine förderrechtliche Akzeptanz der alternativen Trasse unter Abwägung möglicher Vermarktungsvorteile<br />

für das Quartier 3 ist im Zuge der wasserwirtschaftlichen Fachplanung zu untersuchen.<br />

Weiterhin wären mit den Fachbörden die Rahmenbedingungen für eine neue<br />

Gewässereinleitung zu klären (Kapazität des verrohrten Vorfluters, Tiefenlage).<br />

Die Grobkonzeptionierung der Regenwasserableitung gemäß Aufgabenstellung erfolgt auf<br />

der Grundlage der bestehenden Ableitungstrasse auf dem Quartiergelände 3. Im B-Plan-<br />

Verfahren sollten beide Trassen mit einem Schutzstreifen von 10 m Breite gesichert werden.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -15


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

Grafik Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-3: Fließschema Regenwasserableitung<br />

1.2.4.2 Regenwassermengen<br />

Nach DWA A 118 gelten folgende Bemessungsvorgaben:<br />

<br />

<br />

<br />

Häufigkeit des Bemessungsregens für Industrie- und Gewerbegebiete ohne Überflutungsprüfung<br />

n = 0,2 a -1<br />

kürzeste Regendauer bei mittlerer Geländeneigung kleiner 1 % und Befestigung größer<br />

50 % D = 10 min<br />

Bemessungsregen r10; 0,2 = 203 l/s*ha<br />

Regenwas-<br />

Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-4:<br />

sermengen<br />

Zeit u(D) w(D) h N(D;T) r N(D;T)<br />

[min] [-] [-] [mm] [l/s*ha]<br />

5 6,54 1,82 9,47 316<br />

10 8,17 2,48 12,16 203<br />

Aufgrund des großen Einzugsgebietes wird empfohlen, die Kanalbemessung im Zuge der<br />

wasserwirtschaftlichen Fachplanung hydrodynamisch zu berechnen. Das statische Zeitbeiwertverfahren<br />

kann zu einer unwirtschaftlich großen Dimensionierung führen. Weiterhin kann<br />

mit dem hydrodynamischen Berechnungsmodell unterirdischer Kanalstauraum mit anschließender<br />

Nennweitenreduzierung und mit Verringerung der Speicherkapazität des geplanten<br />

Regenrückhaltebeckens ermittelt werden.<br />

Im Rahmen des Konzeptes erfolgt eine grobe Vorbemessung durch Summierung der abflussrelevanten<br />

Einzelzuflüsse. Die Flächenbefestigungsanteile sind im Zuge der Fachplanung<br />

sowie auf der Grundlage des B-Planes exakt zu ermitteln.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -16


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

Vorbemes-<br />

Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-5:<br />

sung der Regenwasserkanalisation<br />

Regenwasserkanalisation Planstraßen 4 bis 6 - V O R B E M E S S U N G<br />

Lfd. Quartier Fläche Befest.- Fläche Regenabfluss DN Bemerkungen<br />

Nr. Halt. ges. grad befest. r10;0,2 = 203 l/s*ha<br />

Halt. Qr/Halt. Qr ges.<br />

[ha] [ha] [%] [ha] [l/s] [l/s]<br />

1 Quartier V 5,90 50 2,95 598,85 300 bis 800<br />

2 Quartier I 8,36 50 4,18 848,54 800 bis 1000<br />

3 Quartier II 6,56 50 3,28 665,84 1000 bis 1200<br />

Zwischensumme 1<br />

4 Quartier IV 4,30 70 3,01 611,03<br />

Zwischensumme 2<br />

2.113,23 Anschluss an RRB<br />

GEA (*)<br />

vorhanden<br />

611,03 Anschluss an RRB<br />

5 Quartier VI 2,55 50 1,28 258,83<br />

Zwischensumme 3<br />

6 Quartier III 15,50 10 1,55 314,65<br />

Zwischensumme 4<br />

258,83<br />

314,65<br />

GEA (*)<br />

vorhanden<br />

GEA (*)<br />

vorhanden<br />

Anschluss RWK<br />

Planstraße 1<br />

Anschluss<br />

Ablaufkanal<br />

7 Planstraße 5 0,23 80 0,18 37,35 300<br />

Zwischensumme 5<br />

(*) GEA - Grundstücksentwässerungsanlage<br />

37,35<br />

Anschluss RWK<br />

Planstraße 1<br />

1.2.4.3 Vorbemessung Regenrückhaltebecken<br />

Im Rahmen des Konzeptes wird davon ausgegangen, dass eine ungedrosselte Einleitung<br />

des Regenwasserabflusses in die Vorflut nicht genehmigungsfähig ist. Demnach ist eine<br />

Rückhalteanlage in das Regenwassernetz zu integrieren. Die Bauwerksklassifizierung erfolgt<br />

nach ATV-A 166. Danach wird aufgrund des geplanten Trennsystems ein Regenrückhaltebecken<br />

(RRB) ausgewählt.<br />

Bedingt durch die Tiefenlagen vorhandener Nebensammler werden Verlegetiefen von ca.<br />

4,50 m im Bereich der Planstraße 6 erreicht. Die Zulauftiefe der Grundstücksentwässerungsanlage<br />

Quartier 4 beträgt ca. 4,20. Mit einer dauerhaften Einstauhöhe von 1,50 m aufgrund<br />

der Löschwasserbereitstellung werden Aushubtiefen bis zu 6,00 m erreicht.<br />

Der Hauptsammler Planstraße 1 weist eine Tiefenlage von ca. 6,00 m auf. Im Hinblick auf<br />

eine wirtschaftliche Bauausführung wird der Hauptsammler der Planstraße 1 nicht über die<br />

Rückhalteanlage geführt.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -17


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

Grafik Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-4: Fließschema Regenwasserableitung<br />

– Auszug RRB<br />

Speichervo-<br />

Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-6:<br />

lumen des Regenrückhaltebeckens<br />

Ermittlung des Speichervolumens ohne Drossel für Bemessungsregen<br />

hN<br />

12,16 mm<br />

12,16 l/m²<br />

V-RW 12,16 l/m² x 134.200 m² = 1.631.872,00 l<br />

= 1.631,87 m³<br />

gewählt 80 % Rückhaltung 1.305 m³<br />

Folgende Beckenabmessungen wären möglich:<br />

Länge<br />

45,00 m<br />

Breite<br />

20,00 m<br />

Dauereinstau 1,50 m<br />

Volumen 1.350,00 m³<br />

Aufgrund der Aushubtiefe von ca. 6,00 m ist der Bau einer Zwischenberme einzuplanen. Das<br />

Becken ist einzuzäunen. Mit einer Böschungsneigung von 1 : 1,5, der ggf. erforderlichen<br />

Zwischenberme sowie einem Bewirtschaftungsweg um das Becken herum ist ein Flächenbedarf<br />

von ca. 70 x 50 m einzuplanen. Der Flächenbedarf ist im B-Planverfahren mit den Ergebnissen<br />

der wasserwirtschaftlichen Vorplanung abzustimmen.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -18


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

LEISTUNGSUMFANG PLANSTRASSEN 4 UND 6<br />

ca. 150 m DN 300 B<br />

ca. 150 m DN 500 B<br />

ca. 150 m DN 800 B<br />

ca. 150 m DN 1000 B<br />

ca. 150 m DN 1200 B<br />

1 St. Regenrückhaltebecken Vs = 1.350 m³<br />

ca. 150 m DN 800 B für Anschluss Teilnetz Planstraße 1<br />

ca. 50 m DN 400 B Drosselkanal RRB<br />

ca. 300 m DN 1000 B Ablaufkanal zum L 490/50<br />

8 St. Anschluss Nebensammler<br />

6 St. Regenwasserhausanschlüsse<br />

LEISTUNGSUMFANG PLANSTRASSE 5<br />

<br />

ca. 300 m DN 300 B<br />

WOHNSIEDLUNG BASEPOHL AM SEE<br />

Die Wohnsiedlung ist regenwasserseitig an das Kanalnetz der Bundeswehrkaserne angeschlossen.<br />

Ein Anschluss der Wohnsiedlung an die geplanten Regenwasseranlagen ist<br />

nicht vorgesehen. Es wird empfohlen, die Grundstückseigentümer rechtzeitig über diesen<br />

Sachverhalt in Kenntnis zu setzen.<br />

1.2.5 Energie- und Gasversorgung sowie Telekommunikation<br />

Im Zuge der Erschließung der Planstraßen 1 bis 3 wurden Mittel- und Niederspannungskabelanlagen<br />

sowie Trafostationen durch die E.ON edis AG errichtet. Die v. g. Anlagen wurden<br />

durch die Europäische Union und das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Die E.ON<br />

edis AG hat zudem den Gewerbestandort mit einem Gasversorgungsnetz erschlossen.<br />

Auf Anfrage erklärte die E.ON edis AG, dass der Kernbereich der Kaserne nur bei Bedarf<br />

erschlossen wird. Die E.ON edis AG wird die Leistungen unabhängig von der geplanten verkehrs-<br />

und medientechnischen Erschließung ausführen. Für die nachträgliche Verlegung<br />

wird gemäß Punkt 2.4.1.1 ein 1,50 m breiter Bankettstreifen im öffentlichen Bauraum freigehalten,<br />

der auch für die spätere Verlegung von Telekommunikationskabelanlagen vorgesehen<br />

ist.<br />

Die Deutsche Telekom AG erschließt Standorte erst nach Vorlage von Anschlussanträgen.<br />

Im Zuge der Fachplanungen ist das Unternehmen zu informieren, eventuelle Schutzrohrverlegungen<br />

sind abzustimmen. Für die nachträgliche Verlegung wird gemäß Punkt 2.4.1.1 ein<br />

1,50 m breiter Bankettstreifen im öffentlichen Bauraum freigehalten, der auch für die spätere<br />

Verlegung von Energie- und Gasversorgungsanlagen vorgesehen ist.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -19


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

1.2.6 Organisation der Erschließungsmaßnahmen<br />

Alle Baumaßnahmen innerhalb des Konversionsgeländes sollen als gesamtheitliche Erschließung<br />

des zukünftigen Gewerbestandortes unmittelbar nach Abzug der Bundeswehr<br />

bzw. im Einvernehmen mit der Bundeswehr auch schon in der Übergangsphase vollzogen<br />

werden.<br />

Folgende Vorteile können dann erfahrungsgemäß genutzt werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

keine Sicherheitseinschränkungen infolge der Bundeswehrnutzung<br />

uneingeschränkte Baufreiheit<br />

vorübergehende Außerbetriebnahmen, Stilllegungen und Rückbau von Altanlagen<br />

sind problemlos möglich<br />

Tief- und Straßenbau werden von einer Baufirma ausgeführt, geringer Koordinierungsaufwand,<br />

Mängelansprüche können leichter durchgesetzt werden<br />

Bauausführung ist kostengünstiger als bei einer getrennten Beauftragung der Fachlose<br />

uneingeschränkte Zugänglichkeit für den Betreiber der Ver- und Entsorgungsanlagen.<br />

Eine Trennung der medientechnischen Erschließung innerhalb der Planstraßen ist ebenfalls<br />

nicht zu empfehlen. Die Kanäle und Rohrleitungen müssen koordiniert entsprechend der DIN<br />

1998 dem unterirdischen Bauraum zugeordnet werden. Umverlegungen und provisorische<br />

Netzanbindungen können vermieden werden.<br />

Eine vorgezogene trinkwasserseitige Erschließung ist aufgrund der derzeitigen Versorgungsverhältnisse<br />

nicht möglich. Das gesamte Trinkwassernetz der Bundeswehr ist im Sinne<br />

der Versorgungssatzung <strong>zur</strong>zeit eine Kundenanlage. Die Mengenmessung erfolgt über einen<br />

Wasserzähler an der Grundstücksgrenze. Eine Verlegung des Zählerstandortes auf das<br />

Grundstück ist gemäß Satzung nicht möglich. Hinzu kommt die abzusichernde Zugänglichkeit<br />

der öffentlichen Trinkwasseranlagen, die bei militärischer Nutzung nicht gegeben ist.<br />

Eine vorgezogene innere medientechnische Erschließung bei parallelem Bundewehrbetrieb<br />

erfordert immer die Wiederherstellung der Betonoberflächen, und zwar in der Bauklasse, die<br />

für die militärische Schwerlastnutzung geeignet ist. Die hier entstehenden Mehrkosten sind<br />

mit den Vermarktungsvorteilen sensibel abzuwägen.<br />

Eine Erschließung bei zeitgleicher Gewerbeansiedlung wurde bereits in der Planstraße 2<br />

praktiziert und ohne nennenswerte Hindernisse ausgeführt. Im Kernbereich erscheint eine<br />

gleitende verkehrs- und medientechnische Erschließung im Zuge ziviler Ansiedlungen aufgrund<br />

der Umleitungsmöglichkeiten über die Planstraße 1, 2 und 3 ebenso möglich.<br />

Innerhalb der Kaserne könnte autark die Planstraße 5 als separater Bauabschnitt errichtet<br />

werden.<br />

Unabhängig von der inneren Erschließung kann weiterhin die Schmutzwasserüberleitung als<br />

äußere Erschließungsmaßnahme realisiert werden. Die Inbetriebnahme der Überleitung<br />

kann jedoch erst nach vollständigem Rückzug der Bundeswehr und Errichtung der neuen<br />

Schmutzwasserkanalisation erfolgen.<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -20


Konversionsplanung für die Konversionsphase II, <strong>Stavenhagen</strong>-<strong>Basepohl</strong><br />

1.2.7 Zeitplan<br />

Die wesentlichen konzeptionellen, planungs- und genehmigungsseitigen Schritte sowie die<br />

Förderung und Finanzierung sollen vor Abzug der Bundeswehr gelöst werden. Das betrifft<br />

auch die Herstellung der Schmutzwasserableitung außerhalb der Kaserne an das Kanalnetz<br />

der Stadt <strong>Stavenhagen</strong>.<br />

In Abstimmung mit der geregelten Bauleitplanung wird für die Erschließungsplanung und<br />

Umsetzung folgende zeitliche Staffelung vorgeschlagen:<br />

Übersicht Fehler! Kein <strong>Text</strong> mit angegebener Formatvorlage im Dokument.-7:<br />

Zeitplanung Erschließungsleistungen<br />

B-Plan-Verfahren 09 / 2012 – 03 / 2014<br />

Vorplanung 08 – 03 / 2014<br />

Entwurfs- und Genehmigungsplanung 01 – 06 / 2014<br />

Baufachliche Prüfung und Fördermittelbeantragung 07 – 12 / 2014<br />

Ausführungsplanung / öffentliche Ausschreibung<br />

äußere Erschließung<br />

Ausführungsplanung / öffentliche Ausschreibung<br />

Innere Erschließung<br />

01 – 06 / 2015<br />

07 – 12 /2015<br />

Bauausführung äußere Erschließung 07 / 2015 - 07 / 2016<br />

Bauausführung innere Erschließung und Planstraße 3 01 / 2016 - 12 / 2017<br />

Mögliche<br />

Erschließungskonzeption <strong>Text</strong>teil.doc I -21

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