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Erbrecht für Versicherungsmakler - MMM-Messe

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III. Die Lebensversicherung im Erbfall<br />

Lebensversicherung – Gestaltungsvariante<br />

„Bezugsberechtigter“ =<br />

versicherte<br />

Person A<br />

VN (B)<br />

LV<br />

Todesfallsumme<br />

Versicherer<br />

Folge: Versichert wird das Leben eines anderen. Ein<br />

Bezugsrecht wird nicht eingeräumt. Die<br />

Versicherungssumme fällt bei Tod des A an den VN (B). Kein<br />

steuerbarer Tatbestand. – Wichtig: Prämie zahlt VN (nicht A!).<br />

Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte . Neupfarrplatz 10 . 93047 Regensburg . info@paluka.de . www.paluka.de

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