Erbrecht für Versicherungsmakler - MMM-Messe
Erbrecht für Versicherungsmakler - MMM-Messe
Erbrecht für Versicherungsmakler - MMM-Messe
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
III. Die Lebensversicherung im Erbfall<br />
Lebensversicherung – Gestaltungsvariante<br />
„Bezugsberechtigter“ =<br />
versicherte<br />
Person A<br />
VN (B)<br />
LV<br />
Todesfallsumme<br />
Versicherer<br />
Folge: Versichert wird das Leben eines anderen. Ein<br />
Bezugsrecht wird nicht eingeräumt. Die<br />
Versicherungssumme fällt bei Tod des A an den VN (B). Kein<br />
steuerbarer Tatbestand. – Wichtig: Prämie zahlt VN (nicht A!).<br />
Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte . Neupfarrplatz 10 . 93047 Regensburg . info@paluka.de . www.paluka.de