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Erbrecht für Versicherungsmakler - MMM-Messe

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III. Die Lebensversicherung im Erbfall<br />

Ansprüche Enterbter:<br />

• Pflichtteilsanspruch, - ergänzungsanspruch<br />

Bemessungsgrundlage:<br />

• Nachlass:<br />

alle Vermögensgegenstände des Verstorbenen,<br />

auch Todefallsumme bei LV ohne Bezugsrecht<br />

oder LV mit Bezugsrecht <strong>für</strong> „die Erben“<br />

• lebzeitige Schenkungen der letzten 10 Jahre,<br />

auch Rückkaufwert der LV mit Bezugsrecht <strong>für</strong><br />

Dritten<br />

Berechtigt:<br />

• Ehegatten, Kinder<br />

• u. U. Eltern, u. U. Enkel<br />

Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte . Neupfarrplatz 10 . 93047 Regensburg . info@paluka.de . www.paluka.de

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