airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Die Vermögensanlage // Teil C<br />
Die Treuhänderin hat sich vorbehalten, die Preise einer geänderten Umsatzsteuer anzupassen.<br />
Wird über eine Börse oder anderweitig veräußert, so können von dort erhobene Kosten<br />
anfallen. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der Erwerber (insbesondere der<br />
Erbe, Beschenkte, Käufer) die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der Handelsregistereintragung<br />
in Höhe von pauschal 100 EUR pro Kommanditanteilsübertragung der Gesellschaft.<br />
Wird der Kommanditanteil von der Treuhänderin auf den Treugeber übertragen, trägt<br />
der erwerbende Treugeber hiervon abweichend lediglich die Kosten für seine beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen der Kostenordnung.<br />
Im Fall mehrerer Erwerber fallen die Kosten für jeden Erwerber gesondert an. Für die<br />
Teilnahme an Gesellschafterversammlungen können Anfahrts- und Reisekosten anfallen.<br />
Im Übrigen können Kosten für Telefon, Fax, Internet und den postalischen Verkehr anfallen.<br />
Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes können Kosten<br />
anfallen. Diese bestimmen sich nach der Art des Identitätsnachweises. Wird die Identität<br />
durch beglaubigte Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich die Gebühren nach<br />
den Sätzen der beglaubigenden Behörde oder den für Notare geltenden gesetzlichen Regelungen.<br />
Im Fall des Rückgriffs oder der Durchführung des Identitätsnachweises durch eine<br />
Bank, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder eine sonstige berechtigte Stelle, richten sich<br />
die zusätzlichen Kosten nach deren Gebührensätzen. Neben der Einlageverpflichtung fallen<br />
über die vorstehend erläuterten Kosten hinaus keine weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
oder Veräußerung verbundenen unmittelbaren Kosten des Anlegers an.<br />
Verpflichtung des Anlegers<br />
zu weiteren Leistungen<br />
Den Anleger treffen ausschließlich Zahlungsverpflichtungen. Unter folgenden Umständen<br />
kann der Anleger zu Zahlungen verpflichtet sein, die über seine Kapitaleinlageverpflichtung<br />
hinaus treten:<br />
1. Beitritt als Direktkommanditist vor Eintragung im Handelsregister (unbeschränkte Haftung),<br />
2. Rückforderung von Ausschüttungen durch die Gesellschaft gemäß § 13 Abs. 10,11 des<br />
Gesellschaftsvertrages,<br />
3. die Ausschüttungen können (nach den gesetzlichen Regelungen) zu einem Wiederaufleben<br />
der Haftung führen, insbesondere wenn die Einlage zurückbezahlt wird oder wenn der<br />
Kapitalanteil durch Entnahme unter die geleistete Einlage herabgemindert wird (§ 172 HGB).<br />
über die in diesem Abschnitt „Die Vermögensanlage“ dargestellten Zahlungsverpflichtungen<br />
des Anlegers hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
keine weiteren Zahlungen zu leisten.<br />
Anleger, die ihre Beteiligung an den Emittenten über die Treuhänderin halten, treffen die<br />
gleichen Verpflichtungen, da sie die Treuhänderin vollumfänglich von den entsprechenden<br />
Verpflichtungen freistellen. Wird die Treuhänderin aus solchen Verbindlichkeiten in Anspruch<br />
genommen, ist seitens des Treugebers in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />
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