airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Teil C // Die Vermögensanlage //<br />
Wird binnen eines Jahres nach Ausscheiden des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung<br />
ein Auflösungsbeschluss gefasst, nimmt der Gesellschafter an der Liquidation<br />
nach Maßgabe des § 18 des Gesellschaftsvertrages teil.<br />
Treugeber:<br />
Anleger, die ihre Beteiligung mittelbar über die Treuhänderin halten, treffen die gleichen<br />
Rechtsfolgen wie einen unmittelbar beteiligten Gesellschafter. Darüber hinaus kann die<br />
Treuhänderin vom Treuhandvertrag zurücktreten, wenn der Treugeber seine Einzahlungsverpflichtung<br />
nicht fristgemäß leistet.<br />
Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn<br />
a) über das Vermögen des Treugebers das Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren<br />
eröffnet wird und er nach § 16 Ziff. 2 a) des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft<br />
ausscheidet oder – falls er nur mittelbar beteiligt ist – im Fall einer unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />
ausscheiden würde,<br />
b) der Treugeber mit seiner vertraglich übernommenen Einzahlungsverpflichtung ganz oder<br />
teilweise in Verzug gerät und die Treuhänderin ihm gegenüber die Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
erklärt hat.<br />
Emission von Teilbeträgen<br />
im Ausland<br />
Das Angebot erfolgt in Deutschland und der Schweiz. Ein fester Teilbetrag für die Emission<br />
im Ausland ist nicht vorgesehen.<br />
Erwerbspreis der<br />
Vermögensanlage<br />
Zeichnungssumme: Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme. Die Zeichnungssumme<br />
wird vom Anleger mit der Zeichnung der Beitrittserklärung selbst festgesetzt. Die<br />
Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR<br />
teilbar sein.<br />
Mit dem Erwerb, der Ver -<br />
waltung oder Veräußerung<br />
verbundene weitere Kosten<br />
Mit dem Erwerb ist das Agio in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme zu zahlen. Es wird für<br />
weitere Vertriebskosten verwendet. Der Anleger, der direkt als Kommanditist ins Handelsregister<br />
eingetragen wird, hat die mit der Handelsregistereintragung verbundenen Kosten<br />
insoweit zu tragen, als es sich um Kosten für seine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
handelt. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen<br />
der Kostenordnung, an die die Notare gebunden sind. Der im Einzelnen sich ergebende<br />
Betrag verändert sich je nach Höhe der Kommanditbeteiligung.<br />
Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr fallen Bankgebühren an.<br />
Diese sind vom Anleger zu tragen, wenn sie bei ihm entstehen. Die Höhe der Bankgebühren<br />
ist institutsabhängig und kann daher bei den einzelnen Anlegern unterschiedlich ausfallen.<br />
Gegebenenfalls sind vom Anleger Verzugszinsen für nach dem Fälligkeitsdatum geleistete<br />
Zahlungen in der Höhe der gesetzlichen Regelungen zu zahlen.<br />
Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist der Treuhänderin für ihren Aufwand ein pauschales<br />
Entgelt in Höhe von 1,19 % des Kaufpreises, inklusive Umsatzsteuer, mindestens<br />
150 EUR, höchstens 300 EUR pro Anteilsveräußerung vom Verkäufer zu zahlen.<br />
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