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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil C // Die Vermögensanlage //<br />

Wird binnen eines Jahres nach Ausscheiden des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung<br />

ein Auflösungsbeschluss gefasst, nimmt der Gesellschafter an der Liquidation<br />

nach Maßgabe des § 18 des Gesellschaftsvertrages teil.<br />

Treugeber:<br />

Anleger, die ihre Beteiligung mittelbar über die Treuhänderin halten, treffen die gleichen<br />

Rechtsfolgen wie einen unmittelbar beteiligten Gesellschafter. Darüber hinaus kann die<br />

Treuhänderin vom Treuhandvertrag zurücktreten, wenn der Treugeber seine Einzahlungsverpflichtung<br />

nicht fristgemäß leistet.<br />

Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn<br />

a) über das Vermögen des Treugebers das Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren<br />

eröffnet wird und er nach § 16 Ziff. 2 a) des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft<br />

ausscheidet oder – falls er nur mittelbar beteiligt ist – im Fall einer unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />

ausscheiden würde,<br />

b) der Treugeber mit seiner vertraglich übernommenen Einzahlungsverpflichtung ganz oder<br />

teilweise in Verzug gerät und die Treuhänderin ihm gegenüber die Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

erklärt hat.<br />

Emission von Teilbeträgen<br />

im Ausland<br />

Das Angebot erfolgt in Deutschland und der Schweiz. Ein fester Teilbetrag für die Emission<br />

im Ausland ist nicht vorgesehen.<br />

Erwerbspreis der<br />

Vermögensanlage<br />

Zeichnungssumme: Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme. Die Zeichnungssumme<br />

wird vom Anleger mit der Zeichnung der Beitrittserklärung selbst festgesetzt. Die<br />

Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR<br />

teilbar sein.<br />

Mit dem Erwerb, der Ver -<br />

waltung oder Veräußerung<br />

verbundene weitere Kosten<br />

Mit dem Erwerb ist das Agio in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme zu zahlen. Es wird für<br />

weitere Vertriebskosten verwendet. Der Anleger, der direkt als Kommanditist ins Handelsregister<br />

eingetragen wird, hat die mit der Handelsregistereintragung verbundenen Kosten<br />

insoweit zu tragen, als es sich um Kosten für seine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

handelt. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen<br />

der Kostenordnung, an die die Notare gebunden sind. Der im Einzelnen sich ergebende<br />

Betrag verändert sich je nach Höhe der Kommanditbeteiligung.<br />

Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr fallen Bankgebühren an.<br />

Diese sind vom Anleger zu tragen, wenn sie bei ihm entstehen. Die Höhe der Bankgebühren<br />

ist institutsabhängig und kann daher bei den einzelnen Anlegern unterschiedlich ausfallen.<br />

Gegebenenfalls sind vom Anleger Verzugszinsen für nach dem Fälligkeitsdatum geleistete<br />

Zahlungen in der Höhe der gesetzlichen Regelungen zu zahlen.<br />

Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist der Treuhänderin für ihren Aufwand ein pauschales<br />

Entgelt in Höhe von 1,19 % des Kaufpreises, inklusive Umsatzsteuer, mindestens<br />

150 EUR, höchstens 300 EUR pro Anteilsveräußerung vom Verkäufer zu zahlen.<br />

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