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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil C // Die Vermögensanlage //<br />

Mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte<br />

(vgl. auch den im Prospekt<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

und Treuhandauftrag)<br />

Recht auf Wechsel von der Treugeber- in die Direkt-Kommanditistenstellung. Teilnahme<br />

an Rede-, Antrags- und Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen bzw. im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren. Die Stimmrechte richten sich nach der Höhe der Beteiligung am<br />

Kommanditkapital. Je 100 EUR der Pflichteinlage gewähren eine Stimme. Beteiligung am<br />

Gewinn und Verlust der Gesellschaft gemäß dem im Gesellschaftsvertrag geregelten Ergebnisverteilungen<br />

dem jeweiligen Kommanditanteil entsprechend (ggf. unter Berücksichtigung<br />

des Upside-Sharing). 1 Auskunfts- und Einsichtsrechte, insbesondere Anspruch auf Geschäftsberichte<br />

und Jahresabschlüsse.<br />

Die Gesellschafter beschließen im schriftlichen Umlaufverfahren der Beteiligungsgesellschaft<br />

u.a. über die folgenden Angelegenheiten:<br />

1. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres der<br />

Gesellschaft.<br />

2. Entlastung der Geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin für<br />

ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr.<br />

3. Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages.<br />

4. Verkauf des Flugzeuges.<br />

5. Ggf. Wahl eines Beirats sowie Festsetzung der Beiratsvergütung.<br />

6. Alle sonstigen Angelegenheiten, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach Gesetz<br />

der Entscheidungskompetenz der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind.<br />

Der Anleger ist am Liquidationserlös der Gesellschaft im Verhältnis seiner Einlage beteiligt.<br />

An Stillen Reserven nimmt er nach Berücksichtigung des Upside-Sharing teil.<br />

Wesentliche Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption<br />

(vgl. Kapitel: „Steuerliche<br />

Elemente der Beteiligung“)<br />

Die Gesellschaft ist als vermögensverwaltende Personengesellschaft konzipiert. Einkünfte<br />

werden aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 EStG sowie aus<br />

Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Ziff. 7 EStG erzielt. Für eine ausführliche Erläuterung der<br />

steuerlichen Behandlung siehe S. 132 ff.<br />

Übernahme der Zahlung von<br />

Steuern durch die Anbieter<br />

Die Anbieter übernehmen keine Steuerzahlungen der Gesellschaft oder der Anleger.<br />

Übertragung der<br />

Vermögensanlage<br />

Die Übertragung erfolgt durch Abtretungserklärungen der Parteien unter schriftlicher Einwilligung<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin und Übersendung einer Ausfertigung der<br />

Verfügungsurkunde oder durch Erbfall.<br />

Einschränkungen der<br />

Übertragung der<br />

Vermögensanlage<br />

Bei Übertragung oder Verfügung der Beteiligung auf Dritte ist die Einwilligung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin notwendig. Sie kann sie verweigern, wenn auf die Beteiligungsgesellschaft<br />

steuerliche Belastungen zukommen und diese von dem Gesellschafter<br />

oder Übernehmer nicht ausgeglichen werden. Sie hat die Einwilligung jeweils gemäß § 14<br />

Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages in folgenden Fällen zu verweigern:<br />

1<br />

Vgl. S. 82 f., S. 98 f.<br />

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