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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Kommt der Emittent seinen eingegangenen Verpflichtungen nicht nach, kann dies auch zu Schadensersatzzahlungen<br />

führen, was ebenfalls zu erheblichen negativen Abweichungen von dem prospektierten<br />

Ergebnis führen würde.<br />

Die Treuhänderin trägt das Risiko, dass einzelne Anleger im Laufe der Beteiligung aufgrund persönlicher<br />

Insolvenz ausscheiden und Anspruch auf ein Abfindungsguthaben haben, für die die Treuhänderin oder<br />

der Emittent nicht über ausreichende Liquidität verfügt. Hierdurch kann es zu Verminderungen der Ausschüttungen<br />

und im Extremfall zur Insolvenz der Treuhänderin oder des Emittenten kommen.<br />

SCHLÜSSELPERSONENRISIKO<br />

Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft hängt in hohem Maße von den persönlichen Fähigkeiten und<br />

Erfahrungen der handelnden Personen ab. Sollten Entscheidungsträger in der Geschäftsführung der<br />

Emittentin aus den Unternehmen ausscheiden, kann sich dies negativ auf die Entwicklung der Beteiligung<br />

auswirken.<br />

INTERESSENKONFLIKTE<br />

Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer für die Beteiligungsgesellschaft sind die Geschäftsführer der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin und der Komplementärin der Emittentin ebenfalls Geschäftsführer<br />

in anderen Flugzeugbeteiligungsgesellschaften. Hieraus könnten sich Interessenkonflikte ergeben. Kapitalmäßige<br />

und/oder personelle Verflechtungen der an diesem Fondskonzept Beteiligten oder Mehrfachfunktionen<br />

einzelner Personen können potenzielle Interessenkonflikte bei den handelnden Parteien<br />

verursachen. Es besteht daher das Risiko, dass von handelnden Personen nicht versucht wird, die<br />

Interessen des Emittenten in diesen Fällen mit der gleichen Nachhaltigkeit durchzusetzen, wie dies ggf.<br />

von Dritten getan werden würde. Dies hätte für den Emittenten zur Folge, dass sich Einnahmen für den<br />

Emittenten verringern und sich dadurch die Gesamtausschüttungen für die Anleger reduzieren.<br />

FUNGIBILITÄT DER BETEILIGUNG<br />

Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ist ein unternehmerisches Engagement mit einer gesellschaftsvertraglich<br />

vorgesehenen Bindung bis mindestens zum 31.12.2027. Aufgrund der Konzeption der<br />

Beteiligungsgesellschaft als geschlossener Fonds und der mit der Produktklasse zusammenhängenden<br />

spezifischen Merkmale ist ein Ausscheiden aus der Gesellschaft oder die Kündigung der Stellung als Anleger<br />

grundsätzlich nicht vor diesem Datum möglich.<br />

Die Übertragung der Beteiligungen auf einen Dritten bedarf der Einwilligung der Geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin erteilt die Einwilligung nach pflichtgemäßem Ermessen,<br />

wobei die Interessen der Gesellschaft und der vorhandenen Gesellschafter einerseits und die Interessen des<br />

veräußernden Kommanditisten andererseits zu berücksichtigen sind. Gem. § 14 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

hat die Geschäftsführende Kommanditistin die Einwilligung in bestimmten Fällen zu verweigern.<br />

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