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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Alle rechtlichen Fragen richten sich dann nach der entsprechenden ausländischen Rechtsordnung und<br />

deren Rechts- und Verfahrensgrundsätzen. Die Durchsetzung eventueller Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten,<br />

die ausländischen Rechtsordnungen unterliegen, kann ggf. schwieriger und/oder erheblich<br />

kostenintensiver erfolgen oder auch ganz verwehrt werden. Auch kann es dazu kommen, dass die<br />

bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen zurückgefordert werden oder Anleger generell über<br />

den gezeichneten Kapitalanteil hinaus in Anspruch genommen werden.<br />

ANDERE RECHTSKREISE / Rechtsänderungen<br />

Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen werden, unterliegen englischem Recht und<br />

französischem Recht. Daneben ist regelmäßig mit der Anwendung anderer ausländischer Rechtsordnungen<br />

zu rechnen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland von einem ausländischen Leasingnehmer<br />

eingesetzt wird. Dies gilt beispielsweise für eine Haftung des Flugzeuges für Flughafengebühren,<br />

Steuern, bei Unfällen, die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen<br />

in diesem Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen<br />

Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen<br />

Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser Rechtskreise kann sich die<br />

Durchsetzung und die Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren<br />

Kosten verbunden sein als geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert.<br />

Es besteht das Risiko, dass für den Emittenten bei Prozessen höhere Ausgaben entstehen und damit<br />

die Liquidität des Emittenten geringer ist als prognostiziert, was zu einer Reduktion der Gesamtausschüttungen<br />

führt.<br />

Auch der deutsche Gesetzgeber kann jederzeit durch Gesetzesänderungen, auch rückwirkender Natur,<br />

die Rechtsgrundlagen für dieses Beteiligungsangebot ändern. Hierdurch kann es zu Abweichungen von<br />

den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Kapitalverlust kommen.<br />

VERTRAGSERFÜLLUNG DER BESTEHENDEN VERTRÄGE<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage ist eng damit verknüpft, dass neben dem Leasingnehmer,<br />

den Finanzierungspartnern und dem Vermarktungsbeauftragten auch alle anderen Vertragspartner<br />

des Emittenten ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Es besteht das Risiko, dass einer oder mehrere<br />

(Haupt-)Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig<br />

erfüllen oder erfüllen können.<br />

Bei einer Nichterfüllung von Verträgen bzw. bei Vertragsverletzungen durch den Emittenten kann es zur<br />

Kündigung zentraler Verträge, wie z.B. des Leasingvertrages, kommen. Es besteht in einem solchen Fall<br />

das Risiko, dass vom Emittenten Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Schadensersatzzahlungen an die<br />

Darlehensgeber und/oder an Emirates zu leisten sind und neue Vertragspartner nicht oder im Vergleich zur<br />

Prognoserechnung nur zu schlechteren Bedingungen gefunden werden können, was zu erhöhten Kosten<br />

bzw. geringeren Erlösen beim Emittenten führen kann.<br />

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