airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Alle rechtlichen Fragen richten sich dann nach der entsprechenden ausländischen Rechtsordnung und<br />
deren Rechts- und Verfahrensgrundsätzen. Die Durchsetzung eventueller Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten,<br />
die ausländischen Rechtsordnungen unterliegen, kann ggf. schwieriger und/oder erheblich<br />
kostenintensiver erfolgen oder auch ganz verwehrt werden. Auch kann es dazu kommen, dass die<br />
bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen zurückgefordert werden oder Anleger generell über<br />
den gezeichneten Kapitalanteil hinaus in Anspruch genommen werden.<br />
ANDERE RECHTSKREISE / Rechtsänderungen<br />
Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen werden, unterliegen englischem Recht und<br />
französischem Recht. Daneben ist regelmäßig mit der Anwendung anderer ausländischer Rechtsordnungen<br />
zu rechnen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland von einem ausländischen Leasingnehmer<br />
eingesetzt wird. Dies gilt beispielsweise für eine Haftung des Flugzeuges für Flughafengebühren,<br />
Steuern, bei Unfällen, die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen<br />
in diesem Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen<br />
Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen<br />
Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser Rechtskreise kann sich die<br />
Durchsetzung und die Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren<br />
Kosten verbunden sein als geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert.<br />
Es besteht das Risiko, dass für den Emittenten bei Prozessen höhere Ausgaben entstehen und damit<br />
die Liquidität des Emittenten geringer ist als prognostiziert, was zu einer Reduktion der Gesamtausschüttungen<br />
führt.<br />
Auch der deutsche Gesetzgeber kann jederzeit durch Gesetzesänderungen, auch rückwirkender Natur,<br />
die Rechtsgrundlagen für dieses Beteiligungsangebot ändern. Hierdurch kann es zu Abweichungen von<br />
den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Kapitalverlust kommen.<br />
VERTRAGSERFÜLLUNG DER BESTEHENDEN VERTRÄGE<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage ist eng damit verknüpft, dass neben dem Leasingnehmer,<br />
den Finanzierungspartnern und dem Vermarktungsbeauftragten auch alle anderen Vertragspartner<br />
des Emittenten ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Es besteht das Risiko, dass einer oder mehrere<br />
(Haupt-)Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig<br />
erfüllen oder erfüllen können.<br />
Bei einer Nichterfüllung von Verträgen bzw. bei Vertragsverletzungen durch den Emittenten kann es zur<br />
Kündigung zentraler Verträge, wie z.B. des Leasingvertrages, kommen. Es besteht in einem solchen Fall<br />
das Risiko, dass vom Emittenten Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Schadensersatzzahlungen an die<br />
Darlehensgeber und/oder an Emirates zu leisten sind und neue Vertragspartner nicht oder im Vergleich zur<br />
Prognoserechnung nur zu schlechteren Bedingungen gefunden werden können, was zu erhöhten Kosten<br />
bzw. geringeren Erlösen beim Emittenten führen kann.<br />
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